Sind Sie Firmenkunde? Dann klicken Sie hier
Home » Über uns » Umwelt » Batterien-Akkus

Batteriegesetz - BattG

 

Dieses Gesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Daher sind Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Batterien und Akkus enthalten aber auch wichtige Rochstoffe, wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wieder verwendet. Leere Batterien und Akkus müssen bei sogenannten Recyclinghöfen bzw. Sammelstellen von GRS, deren Mitglied wir sind (unsere Nutzungs- und Vertragsnummer bei GRS lautet 980983) abgegeben werden. Selbstverständlich können auch die Sammelsysteme in unseren Filialen genutzt werden.

 

 

Betroffen sind

alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Es gilt auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind.

 

 

BattG und Conrad

Conrad Electronic wird die Verpflichtungen aus dem BattG erfüllen bzw. einhalten und hat in diesem Zusammenhang alle Lieferanten vertraglich verpflichtet, die entsprechenden Anforderungen ebenfalls einzuhalten. Daher sind zum großen Teil die von uns angebotenen Batterien und Akkus, durch unsere Lieferanten bei einem Rücknahmesystem angemeldet.

 

Selbstverständlich hat Conrad Electronic seine Batterien und Akkus ebenfalls bei einem Rücknahmesystem angemeldet. Unsere Nutzervertragsnummer bei GRS (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien)  lautet 980938. Beim Umweltbundesamt sind wir ins Melderegister (Nr. 21000797) eingetragen.

 

 

BattG und Kunde

Eine Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Leere Batterien und Akkus müssen bei sogenannten Recyclinghöfen bzw. Sammelsysteme von GRS abgegeben werden.

 

Verbraucher sind gesetzlich zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet. Eine Entsorgung über den Haumüll ist untersagt! 


Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit nebenstehenden Symbolen gekennzeichnet, die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweisen.
Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall
sind: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei. 

Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umweltschutz!

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.grs-batterien.de

 



Entsorgungshinweis für Starterbatterien gemäß

Batteriegesetz vom 25. Juni 2009


Die Entsorgung von Starterbatterien darf nicht über den Restmüll erfolgen. Daher sind Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Starterbatterien gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Starterbatterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe die wieder verwendet werden können. Leere Starterbatterien müssen bei sogenannten Recyclinghöfen abgegeben werden. Selbstverständlich können Sie auch das Sammelsystem in unseren Filialen nutzen - die Rückgabe ist jeweils kostenlos.

Unser Lieferant beteiligt sich an einem Rücknahmesystem (CCR Logistics Systems AG) und ist beim Umweltbundesamt ins Melderegister eingetragen.


Batterien und Akkus sind mit nebenstehendem Symbol gekennzeichnet, das auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweist.
Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall sind:
Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei



Pfandpflicht gemäß § 10 BattG


Conrad Electronic ist verpflichtet vom Endverbraucher, der eine Starterbatterie erwirbt, ein Pfand in Höhe von € 7,50 zu erheben. Hierfür stellt Conrad Electronic Ihnen einen Pfandgutschein aus - der Kaufpreis versteht sich daher inklusive Pfand.

  •  Pfandgutschein 


  • Rückgabe der Starterbatterie und Erstattung des Pfandbetrages


    Conrad Electronic ist gemäß § 9 Batteriegesetz verpflichtet gebrauchte/alte Starterbatterien kostenlos zurückzunehmen.

    Aufgrund der Gefahrgutverordnung ist die Rückgabe der Starterbatterie leider im Versand nicht möglich. Daher bietet Ihnen Conrad Electronic nachfolgende Möglichkeiten zur Rückgabe und Erstattung des Pfandbetrages an:

    • Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie und des Pfandgutscheins in einer unserer Conrad-Filialen,
    • wird das Pfand sofort erstattet.
    • Die Sammel- und Rückgabestelle befindet sich in jeder Conrad-Filiale an der Informationstheke.
    • Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie an einer kommunalen Sammelstelle bitte dort den
    • Pfandgutschein abstempeln lassen und anschließend diesen in einer Conrad Filiale abgeben. Das
    • Pfand wird dann ebenfalls sofort erstattet.

    Den abgestempelten Pfandgutschein per Briefpost - unter Angabe der Bankverbindung - an nachfolgende Adresse einsenden. Das Pfand wird dann sofort auf Ihr Bankkonto überwiesen.

    Conrad Electronic SE
    Buchhaltung
    Klaus-Conrad-Str.1
    92240 Hirschau

    Hinweis: Ohne unseren Pfandgutschein ist eine Erstattung des Pfandbetrages leider nicht möglich.




    Verpackungsverordnung (VerpackV)

    Diese Verordnung bezweckt, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die

    Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Verkaufsverpackungen dürfen nicht mehr in den Restmüll geworfen werden, da Verkaufsverpackungen wieder verwendet werden können. Verbraucher sind daher zur Rückgabe von Verkaufsverpackungen gesetzlich verpflichtet.

     

    Verkaufsverpackungen müssen über die bereits vorhandenen Sammelsysteme, wie z.B. Papiertonnen oder Gelber Sack gesammelt werden. Selbstverständlich können auch die Sammelsysteme in unseren Filialen benutzt werden.

    Über diese Sammelsysteme können nach wie vor alle Verpackungsmaterialien entsorgt werden, die mit dem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet sind.

     

     

    VerpackV und Conrad

    Conrad Electronic wird die Verpflichtungen aus dem BattG erfüllen bzw. einhalten und hat in diesem Zusammenhang alle Lieferanten vertraglich verpflichtet, die entsprechenden Anforderungen ebenfalls einzuhalten. Daher sind zum großen Teil die Verpackungsmaterialien durch unsere Lieferanten bei einem Rücknahmesystem angemeldet.

     

    Selbstverständlich hat Conrad Electronic seine Verkaufsverpackungen ebenfalls bei einem Rücknahmesystem angemeldet. Unsere Verkaufsverpackungen für unsere Eigenmarken, sowie sonstig aus Drittländern importierte Produkte, haben wir bei der Firma Landbell AG lizenziert und können daher über die bereits bekannten Sammelsysteme zurückgegeben werden. Dazu gehören auch unsere Versandkartonagen und Service-Verpackungen (Kunststoff-Tragetaschen). Selbstverständlich können auch die Sammelsysteme in unseren Filialen benutzt werden. Die Vollständigkeitserklärung haben wir ordnungsgemäß bei der IHK hinterlegt.

     

     

    VerpackV und Kunde
    Verkaufsverpackungen dürfen nicht mehr in den Restmüll geworfen werden und müssen über die bereits vorhandenen Sammelsysteme, wie z.B. Papiertonnen oder Gelber Sack gesammelt werden. Selbstverständlich können auch die Sammelsysteme in unseren Filialen benutzt werden. Über diese Sammelsysteme können nach wie vor alle Verpackungsmaterialien entsorgt werden, die mit dem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet sind.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter:
               

    http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/verpackungsverordnung/doc/5882.php

     

Impressum   |   Widerrufsbelehrung   |   AGB   |   Kontakt   |   Über uns   |   Datenschutz   |   Suche A – Z   |   Marken A – Z   |   Job & Karriereportal   |   Partnerprogramm   |   Kundeninformation
 

Hier anmelden, um Ihr Kundenkonto aufzurufen. Neukunde? Bitte hier starten.

Einkaufswagen