Energiebetriebene Produkte-Gesetz (EBPG) Richtlinie 2005/125/EG (ErP-Richtlinie)
Dieses Gesetz hat zum Ziel, eine Ressourcen schonende, insbesondere energieeffiziente Produktgestaltung zu gewährleisten. Es ist dabei der gesamte Lebenszyklus der Produkte zu betrachten - vom Einsatz der Rohstoffe in der Produktion bis zum Recycling verbrauchter Produkte. Dies ist verbunden mit entsprechenden Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten.
Damit verbunden sind Durchführungsmaßnahmen die auf Grundlage dieser Richtlinie erlassen werden, um die Maßnahmen der Ökodesign-Anforderungen für bestimmte Produkte festzulegen. Nachfolgend haben wir einige bereits veröffentlichte Durchführungsmaßnahmen aufgeführt.
ErP und Conrad
Conrad Electronic wird die Verpflichtungen aus dem Energiebetriebenen Produkte-Gesetz erfüllen bzw. einhalten und hat in diesem Zusammenhang alle Lieferanten vertraglich verpflichtet, die entsprechenden Anforderungen ebenfalls einzuhalten.
Was ist ein energiebetriebenes Produkt?
Das ist ein Produkt, dem nach seinem Inverkehrbringen und/oder seiner Inbetriebnahme Energie (Elektrizität, fossiler Treibstoff oder erneuerbare Energiequellen) zugeführt werden muss, damit es bestimmungsgemäß funktionieren kann, oder ein Produkt zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Energie, einschließlich Teilen, denen Energie zugeführt werden muss, die zum Einbau in ein unter dieser Richtlinie fallendes energiebetriebenes Produktes bestimmt sind, als Einzelteil für Endnutzer in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden und getrennt auf Ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden können.
Kennzeichnung und Konformitätserklärung
Vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme eines von den Durchführungsmaßnahmen erfassten energiebetriebenen Produkts ist diese mit der CE-Konformitätskennzeichen zu versehen und eine Konformitätserklärung für das Produkt auszustellen.
Durchführungsmaßnahmen EG Verordnung Nr. 1275/2008 - Stromverbrauch im Bereitschafts- und Aus-Zustand
In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand festgelegt.
EG-Verordnung Nr. 107/2009 - Einfache Set-Top-Boxen
In dieser Verordnung werden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Set-Top-Boxen festgelegt.
EG-Verordnung Nr. 244/2009 - Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht
Die verbindlichen Ökodesign-Anforderungen gelten nur für Haushaltslampen (Glüh- und Halogen-lampen mit ungebündeltem Licht) die zur alleinigen oder zusätzlichen Beleuchtung im Haushalt bestimmt sind, für Energiesparlampen mit integriertem Vorschaltgerät, für Speziallampen und LED-Lampen.
EG-Verordnung Nr. 278/2009 (Externe Netzteile)
In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen an die Leistungsaufnahme externer Netzteile bei Nulllast sowie an ihre durchschnittliche Effizienz im Betrieb festgelegt.
EG-Verordnung Nr. 642/2009 (Fernsehgeräte)
In dieser Verordnung werden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Fernsehgeräten festgelegt.
EG-Verordnung Nr. 643/2009 (Haushaltskühlgeräte)
In dieser Verordnung werden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltskühlgeräten festgelegt.
EG-Verordnung Nr.245/2009 (Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgeräte)
In dieser Verordnung werden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb festgelegt.
