Nach wie vor landen kleinere Geräte gerne im Hausmüll – dabei gibt es umweltfreundliche und kostenfreie Alternativen. Hier erfahren Sie, wie die Entsorgung aller Elektro- und Elektronikgeräte auf Bundesebene neu geregelt wurde.
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Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG -
Das ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Elektroaltgeräte, die nicht mehr benutzt werden, dürfen nicht mehr in den Restmüll geworfen werden. Daher sind Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Elektroaltgeräte gesetzlich verpflichtet. Elektroaltgeräte können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Elektroaltgeräte enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Kunststoff, Silber, Glas, etc., die wieder verwendet werden können. Gebrauchte Elektroaltgeräte müssen bei sogenannten Recyclinghöfen bei Kommunen (ÖRE) in die getrennte Erfassung gegeben werden. Selbstverständlich können auch die Sammelsysteme in unseren Filialen benutzt werden.
Welche Geräte sind betroffen
Rundfunkgeräte, Computer und andere Elektro- und Elektronikgeräte wie z. B. Handys, Geschirrspülautomaten, Rasierapparate, Eierkocher, Gasentladungslampen etc. Das ElektroG findet Anwendung auf die meisten Elektrogeräte, die unter Nutzung von elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern betrieben werden und im Anhang zum Gesetz in zehn Kategorien aufgelistet sind.
Wie sind diese Geräte gekennzeichnet?
Produkte, welche unter das ElektroG fallen sind mit nebenstehender Kennzeichnung versehen und dürfen nicht mehr über den Restmüll, sondern müssen durch die Rückgabe an den verantwortlichen Hersteller bzw. Importeur über die Sammelstellen der ÖRE (öffentl.-rechtl.-Entsorgungsträger) entsorgt werden.Verpflichtung für Verbraucher
Verbraucher dürfen Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, nicht mehr in den Restmüll werfen, sondern sind verpflichtet, diese bei den Kommunen (ÖRE) in die getrennte Erfassung zu geben. Dazu können Sie je nach Gemeinde die kostenlosen Abgabestellen nutzen.
ElektroG und Conrad
Conrad Electronic wird die Verpflichtungen aus dem ElektroG erfüllen bzw. einhalten und hat in diesem Zusammenhang alle Lieferanten vertraglich verpflichtet, die entsprechenden Anforderungen ebenfalls einzuhalten.
Zu diesen Anforderungen gehört unter anderem die Registrierung bei EAR (Elektronik-Altgeräte-Register) und die Kennzeichnung der Produkte für unsere Eigenmarken, sowie sonstig aus Drittländern importierte Produkte. Die Conrad-Registrierungsnummer lautet: WEEE-Reg.-Nr. DE 28001718.
Somit ist für unsere Kunden der Weg bereitet, die Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, umweltgerecht zu entsorgen. Unsere Rücknahmeverpflichtung aus dem ElektroG wickeln wir über unseren Partner Fa. Landbell AG ab. Unser Partner übernimmt für uns die Rücknahme über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie unsere freiwillige Rücknahme über unsere Filialen.Rückgabemöglichkeit in unseren Conrad Filialen
Nach der Gesetzgebung ist die Rücknahme von Elektroaltgeräten über die kommunalen Sammelstellen geregelt. Für den Handel besteht jedoch auch die Möglichkeit der „freiwilligen Rücknahme“, welche Conrad Electronic für seine Kunden anbietet!
Beim Einkauf in einer unserer Filialen in Deutschland haben Conrad-Kunden dadurch die Möglichkeit Ihr ausgedientes Conrad-Altgerät kostenlos zurückzugeben.Weitere Informationen zu diesem Thema erfahren Sie auf den Web-Seiten:
» Stiftung elektro-altgeräte register (ear)
» Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit





















