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ROHS-Richtlinie 2002/95/zur Beschränkung der Verwendung
bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.

Diese Richtlinie gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die in Anhang IA der Richtlinie 2002/96/ EG (über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) aufgeführten Kategorien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 10 fallen, sowie elektrische Glühlampen und Leuchten in Haushalten.

Es ist seit 01.07.2006 verboten neue Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr zu bringen, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent Blei (Pd), Quecksilber (Hg), sechswertiges Chrom (CR), polybromiertes Biphenyl (PBB) oder polybromierten Diphenylether (PBDE) je homogenem Werkstoff oder mehr als 0,01 Gewichtsprozent Cadmium (Cd) je homogenem Werkstoff enthalten. Mit Urteil des EuGH vom 01.04.2008 wurde die Ausnahme von Deca-BDE aufgehoben und darf somit seit 1. Juli 2008 nicht mehr verwendet werden.

ROHS und Conrad
Conrad Electronic wird die Verpflichtungen aus der ROHS-Richtlinie erfüllen bzw. einhalten und hat in diesem Zusammenhang alle Lieferanten vertraglich verpflichtet, die entsprechenden Anforderungen ebenfalls einzuhalten.

Selbstverständlich benötigt ein Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten dazu auch einzelne Komponenten, Bauteile, Bausteine, etc. die ebenfalls ROHS-konform sein müssen um überhaupt ein ROHS-konformes Elektro- und Elektronikgerät herzustellen zu können. Bereits Anfang 2005 hat Conrad begonnen für Sie das gesamte Sortiment auf ROHS-konforme Bauelemente umzustellen. So konnten wir Ihnen bereits damals schon eine Vielzahl von Bauelementen anbieten, die den Vorgaben der ROHS-Richtlinien entsprachen.

Auf unseren Internetseiten werden die Bauelemente, die ROHS-konform sind, täglich aktualisiert. So halten wir Sie immer auf dem laufenden Stand über die bei Conrad erhältlichen ROHS-konformen Bauelemente*. *Die Gewährleistung dieser Eigenschaft kann ausschließlich nur vom Hersteller übernommen werden.

Wir haben bewusst auf eine ROHS-Kennzeichnung von Fertigprodukten verzichtet, da diese seit 01.07.2006 ROHS-konform sein müssen.

Was Sie beachten sollten
Zum heutigen Stand gibt es viele ROHS-Ausnahmen die sich jederzeit ändern können. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich über den aktuellen Stand der Dinge in Kenntnis setzen - nur dadurch stellen Sie sicher, dass Sie die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.

Hinweise zur RoHS-Konformität
Unsere Erklärungen und Kennzeichnungen zu ROHS beruhen auf unserem gegenwärtigen Wissensstand und den Aussagen unserer Lieferanten und Hersteller. Da wir keinen Einfluss auf die Bedingungen der Nutzung oder Anwendung der Produkte haben, übernehmen wir weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Garantie oder Gewährleistung oder sonstige Haftung im Zusammenhang mit der Verwendung der auf dieser Seite enthaltenen Informationen.

Wir weisen darauf hin, dass der Einsatz von Bauteilen, die vom Lieferanten/Hersteller auf ROHS-konforme Materialien umgestellt wurden, immer die Entscheidung des verarbeitenden Unternehmens ist. Die Gewährleistung dieser Eigenschaft kann ausschließlich vom Lieferanten/Hersteller übernommen werden. Dasselbe gilt für die Lötbarkeit und die Rückwärtskompatibilität der Lötprozesse bei den ROHS-konformen Bauteilen.

Weitere Informationen zu diesem Thema erfahren Sie auf den Web-Seiten:

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