Fakten, die nachdenklich machen
Jedes Jahr werden in Deutschland rund 5000 Menschen durch die Folgen
eines Wohnungsbrandes schwer verletzt. Davon sterben ca. 500 Personen an
Rauchvergiftung. Denn bereits einige wenige Atemzüge mit giftigen
Rauchgasen können schon tödlich sein.
Dies ist besonders in der Nacht fatal, denn im Schlaf funktioniert unser Geruchssinn
nicht. So ersticken rund 2/3 aller Brandopfer.
Dies war Grund genug für die Gesetzgeber von neun Bundesländern den Einbau
von Rauchwarnmeldern in Schlafräumen, Kinderzimmern und in Fluren, die im
Notfall als Rettungswege genutzt werden, vorzuschreiben.
Bewegen Sie Ihre Maus auf das jeweilige Bundesland, um die entsprechenden Details zur Gesetzgebung und Umsetzungsfrist zu erfahren.
- keine Rauchwarnmelderpflicht
- Rauchmelderpflicht in Neu- und Umbauten
- für Schlaf-, Wohn-, Kinderzimmer und Flure
- Nachrüstpflicht für bereits errichtete oder genehmigte Bauten zwischen 5 und 7 Jahren
- keine Rauchwarnmelderpflicht
- keine Rauchwarnmelderpflicht
- Rauchmelderpflicht in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlaf-, Kinderzimmer und Flure
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2015
- Rauchmelderpflicht in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- Für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2010
- Rauchmelderpflicht in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- Für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2014
- Rauchmelderpflicht in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- Für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2009
- Rauchmelderpflicht in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlaf-, Kinderzimmer und Flure
- Nachrüstpflicht für bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen bis 31.12.2015
- Rauchmelderpflicht in Neu- und Umbauten
- Für Schlaf- und Kinderzimmer
- Für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2016
- Rauchmelderpflicht in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- Für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Änderung der LBauO per 04.07.2007: Nachrüst- pflicht auch in vorhandenen Wohnungen bis zum 12.07.2012
- Rauchmelderpflicht in Neu- und Umbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- Für Flure, die als Rettungsweg dienen
- keine Rauchwarnmelderpflicht
- Rauchmelderpflicht in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlaf-, Kinderzimmer und Flure
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2015
- Rauchmelderpflicht in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- Für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2010
- Rauchmelderpflicht in Neu- und Umbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- Für Flure, die als Rettungsweg dienen
-
Rauchwarnmelderpflicht nach Bundesländern
nach oben -
Bundesland
Rauchwarnmelderpflicht
Baden-Württemberg
- keine Rauchwarnmelderpflicht
Bayern
- Gesetz ist Ende 2012 in Kraft getreten
- Rauchmelderpflicht in Neu- und Umbauten
- für Schlaf-, Wohn-, Kinderzimmer und Flure
- Nachrüstpflicht für bereits errichtete oder genehmigte Bauten zwischen 5 und 7 Jahren
Berlin
- keine Rauchwarnmelderpflicht
Brandenburg
- keine Rauchwarnmelderpflicht
Bremen
- Gesetz 2010 in Kraft getreten
- Rauchmelderpflicht in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlaf-, Kinderzimmer und Flure
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2015
Hamburg
- Gesetz 2006 in Kraft getreten
- Rauchmelderpflicht in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- Für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2010
Hessen
- Gesetz 2005 in Kraft getreten, Änderung 2011
- Rauchmelderpflicht in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- Für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2014
Mecklenburg-Vorpommern
- Gesetz 2006 in Kraft getreten
- Rauchmelderpflicht in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- Für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2009
Niedersachsen
- Gesetz tritt ab 1.11.2012 in Kraft
- Rauchmelderpflicht in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlaf-, Kinderzimmer und Flure
- Nachrüstpflicht für bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen bis 31.12.2015
Nordrhein-Westfalen
- Gesetz am 01.04.2013 in Kraft getreten
- Rauchmelderpflicht in Neu- und Umbauten
- Für Schlaf- und Kinderzimmer
- Für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2009
Rheinland-Pfalz
- Gesetz 2003 in Kraft getreten
- Rauchmelderpflicht in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- Für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Änderung der LBauO per 04.07.2007: Nachrüst- pflicht auch in vorhandenen Wohnungen bis zum 12.07.2012
Saarland
- Gesetz 2004 in Kraft getreten
- Rauchmelderpflicht in Neu- und Umbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- Für Flure, die als Rettungsweg dienen
Sachsen
- keine Rauchwarnmelderpflicht
Sachsen-Anhalt
- Gesetz 2009 in Kraft getreten
- Rauchmelderpflicht in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlaf-, Kinderzimmer und Flure
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2015
Schleswig-Holstein
- Gesetz 2005 in Kraft getreten
- Rauchmelderpflicht in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- Für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2010
Thüringen
- Gesetz 2008 in Kraft getreten
- Rauchmelderpflicht in Neu- und Umbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- Für Flure, die als Rettungsweg dienen























