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Ratgeber

Arbeitsschutz » Die wichtigsten Infos zur Arbeitssicherheit

Sicherheit und Gesundheitsschutz spielen am Arbeitsplatz eine große Rolle. Arbeitgeber müssen gemäß der Gefährdungsbeurteilung garantieren, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine persönliche Schutzausrüstung nutzen können. Je nach Branche und Aufgabenbereich gelten für die Beschäftigten unterschiedliche Maßnahmen.

Wir beantworten in unserem Ratgeber die wichtigsten Fragen rund um den Arbeitsschutz und stellen Ihnen die zentralen Produktkategorien vor.



Definition: Was ist Arbeitsschutz?

Der Arbeitsschutz wird auch als Arbeitnehmerschutz bezeichnet und umfasst alle Bereiche, die der Sicherheit am Arbeitsplatz dienen. Er teilt sich in drei Schwerpunkte auf: Mittel wie Schutzausrüstung, Maßnahmen wie Schulungen der Beschäftigten und Methoden wie Erste Hilfe.

Wozu dient der Arbeitsschutz? Schlussendlich ist es immer das Ziel, die Gesundheit der Menschen im Unternehmen zu schützen, Unfälle zu vermeiden und bei Problemen und Notsituationen sofort angemessen zu reagieren.



Wer regelt den Arbeitsschutz?

Da die Arbeitsbereiche sehr vielfältig sind, gestaltet sich auch der Arbeitsschutz von Branche zu Branche sehr unterschiedlich.

Welche Vorschriften wo und wann gelten, ist in Deutschland gesetzlich festgesetzt. Es gilt das Arbeitsschutzgesetz, kurz ArbSchG.

Da es viele Regeln und Richtlinien gibt, wird das Einhalten des Gesetzes in Deutschland von zwei Systemen überwacht. Zum einen kümmern sich die Aufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer um den Arbeits- und Gesundheitsschutz, zum anderen übernehmen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Kontrolle.

Vor Ort in den Betrieben gewährleisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Weisungsbefugnis die Überwachung und Kontrolle der Arbeitssicherheit. Sie werden entsprechend geschult.

Wichtig zu wissen: Zwar sind Arbeitgeber für den Schutz verantwortlich, doch die Beschäftigten stehen in der Pflicht, die Unterweisungen zur Sicherheit wahrzunehmen und verantwortungsvoll danach zu handeln.



Arbeitsschutz: Was muss unterwiesen werden?

Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung müssen Arbeitgeber angemessene Maßnahmen wie Schulungen der Beschäftigten anbieten. In den Unterweisungen werden konkrete Maßnahmen wie Erste Hilfe benannt, aber auch Betriebsanweisungen erläutert. Dabei geht es ebenfalls um die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können alle Fragen rund um die Arbeitssicherheit sowie den Gesundheitsschutz stellen.

  • Schulungen sind für Unternehmen und Angestellte per Gesetz vorgeschrieben (mindestens jährlich).

  • Die vermittelten Inhalte werden arbeitsplatzspezifisch festgelegt.

  • Eine Fachkraft führt die Schulungen durch, um die Erfüllung der Standards zu garantieren.

  • Die Unterweisungen werden rechtssicher dokumentiert.

  • Laut Gesetz ist eine Überprüfung der vermittelten Inhalte nötig, daher schließen die Schulungen mit Verständniskontrollen.



Arbeitsschutz: Was gehört dazu?

Sie fragen sich: Welche Arten von Arbeitsschutz gibt es? Hier öffnet sich eine ganze Welt der Möglichkeiten, denn der Schutz muss stets zum Arbeitsplatz passen. Entsprechend gibt es einen Paragrafen zur Gefährdungsbeurteilung (§ 5).

Bei einer individuellen Begutachtung des Unternehmens und der Arbeitsplätze werden alle möglichen Gefährdungen notiert. Dazu zählen physikalische sowie chemische und biologische Aspekte. Seit 2013 betrachtet die Gefährdungsbeurteilung zudem psychische Parameter.

Unternehmen lassen hierfür eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) in den Betrieb kommen. Diese Fachkraft untersucht die Arbeitsplätze und nimmt die Risikobewertung vor. Im Anschluss wird der Arbeitgeber informiert, welche Maßnahmen und welches Equipment wie Schutzkleidung für den Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nötig sind.

Wir geben Ihnen eine Übersicht zu den wichtigsten Produktkategorien:


Arbeitsschuhe

In vielen Berufen sehen Sicherheits- und Hygienebestimmungen vor, dass die Füße mit passenden Arbeitsschuhen geschützt werden. Um Unfälle durch Prellungen, Quetschungen oder Verbrennungen zu vermeiden, sind viele Sicherheitsschuhe beispielsweise mit Schutzkappen ausgestattet.


Arbeitshandschuhe

Die Arbeit mit Werkzeugen, Maschinen, Chemikalien, heißen Flüssigkeiten und Gegenständen setzt das Tragen von Schutzhandschuhen voraus. Verschiedene Materialien wie Leder, Gummi, Kunststoff und Mixgewebe kommen zum Einsatz, um einen Schutz der Hände zu garantieren.


Augenschutz

Die Augen zu schützen ist in allen Betrieben von großer Priorität. Berufsgruppen wie Schweißer benötigen andere Schutzbrillen als Personen in Laboratorien. Allgemein werden die Brillen gemäß den Risiken unterteilt: gegen thermische Gefährdungen, gegen chemische Gefährdungen, gegen biologische Gefährdungen oder elektrische Gefährdungen.

Der Augenschutz kann sich auch gegen optische Gefährdungen richten, etwa um Reflexionen und Spiegelungen auszugleichen.


Einwegbekleidung, Desinfektion, Hautschutz, Corona-Selbsttests

Im Bereich der Lebensmittel sowie in Bereichen mit medizinischen Schwerpunkten müssen regelmäßig Desinfektionsreiniger zum Einsatz kommen. Neben der Flächendesinfektion spielen auch Desinfektionsmittel für die Hände eine Rolle. Um den Hautschutz zu gewähren, nutzen Betriebe neben Desinfektionsmitteln zusätzlich Seifen und Hautpflege-Cremes. In stark kontaminationsgefährdeter Umgebung ist zudem Einwegbekleidung notwendig, etwa auf Isolierstationen.

Um im Betrieb die Arbeitssicherheit im Hinblick auf die Pandemie zu ermöglichen, gehören auch Corona-Selbsttests zur Ausstattung.

Mundschutz, Atemschutz

Die Arbeit in kontaminierter Umgebung stellt eine Gefahr für Atemwege und Lunge dar. Um deren bestmöglichen Schutz zu garantieren, gibt es verschiedene Arten von Mundschutz/Atemschutz, beginnend bei einfachen Mund-Nasen-Masken über Atemschutzmasken und Feinstaubmasken bis hin zu Atemschutzfiltern.

Gehörschutz

Der Aspekt Lärmbelastung nimmt einen wichtigen Stellenwert beim Arbeitsschutz ein. Tätigkeiten in Werkshallen und an Maschinen setzen daher den Gehörschutz als Teil der persönlichen Sicherheitsausrüstung oft voraus.


Kopfschutz

In vielen Betrieben muss zum Schutz des Kopfes entsprechender Kopfschutz getragen werden. Darunter fallen robuste Helme auf dem Bau oder in Werkshallen, leichtere Schutzkappen, aber auch Gesichtsschutzschirme.


Knieschutz

Bei knienden Arbeiten, wie sie beispielsweise für Fliesenleger zum Berufsalltag gehören, sorgt das Tragen eines Knieschutzes dafür, dass die Gelenke geschont werden. Die Polsterungen nutzen neben Stoffpolstern häufig auch Gel-Polsterungen.

Erste Hilfe und Brandschutz

Erste-Hilfe-Kästen gehören zur Basisausstattung in allen Unternehmen. Sie müssen immer vorhanden sein. In die Kategorie Brandschutz fallen zum Beispiel Rettungsleitern und Feuerlöscher sowie Feuerlöschdecken.

Absturzsicherung, Fallschutz

Die Arbeit auf Gerüsten erfordert immer die Nutzung einer Absturzsicherung. Entsprechend müssen auf die Person zugeschnittene Fallschutzmaßnahmen ergriffen werden. Im Regelfall gehen dabei Höhensicherungsgeräte und Auffanggurte Hand in Hand.