Für einen Artikel, den Sie bei Conrad gekauft haben, können Sie
unterschiedliche Services und Garantieleistungen geltend machen. Falls
die Hersteller-Garantie oder die Conrad-Gewährleistung abgelaufen ist,
hilft Ihnen der Conrad Reparatur-Service gerne weiter.
48 Monate Langzeit-Garantie
Für zahlreiche Geräte aus unserem Sortiment bieten wir Ihnen mit der
48 Monate Langzeit-Garantie (§443 BGB) noch mehr Sicherheit. Einfach
mitbestellen und auf der Artikeldetailseite oder im Einkaufswagen
einen einmaligen, geringen Aufschlag zahlen. So profitieren Sie im
Fall der Fälle vier Jahre lang vom Schutz der
Langzeit-Garantie.
Rechtshinweis
Die 48 Monate Langzeit-Garantie beginnt mit dem Tag der
Rechnungsstellung und endet nach Ablauf von vier Jahren. Sie
gilt nur für den Käufer auf dem Gebiet der BRD und ist nicht
übertragbar. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon
unberührt. Sie gilt nur bei Neuware, nicht bei Vorführware und
gebrauchten Artikeln und wir sorgen in ihrem Rahmen für kostenlose
Nachbesserung, Umtausch oder gleichwertigen Ersatz.
Verschleißerscheinungen sind hiervon ausgenommen (insbesondere bei
typischen Verschleißteilen wie z.B. Leuchtmittel, Akkus usw.). Die
Zusatzgarantie kann von jedem Kunden unabhängig von seinem Wohn- bzw.
Betriebssitz bei einer Bestellung oder einem Filialkauf erworben
werden. Der Garantiegeber ist die Firma Conrad Electronic SE,
Klaus-Conrad-Straße 1, 92240 Hirschau
Für alle Kundenkarten Besitzer:
Dank dem bestehenden Kundenkarten-Vorteil (36 Monate
Langzeit-Garantie) verlängert sich diese Langzeit-Garantie bei
Abschluss der 48 Monate Langzeit-Garantie für das ausgewählten Produkt
sogar auf 60 Monate.
Nachträgliche Garantieverlängerung:
Sie können unsere 48
Monate Langzeit-Garantie nachträglich für Ihre(n) gekauften
Artikel(n innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung
hinzubestellen. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen auf der
Rechnung und kontaktieren Sie uns mit der Angabe der Rechnungsnummer unter langzeitgarantie@conrad.de