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Ratgeber

Wissenswertes zu Prüfplaketten

Unabhängig von der Art der Tätigkeit ist Sicherheit beim Arbeiten oberstes Gebot. Dies gilt umso mehr, wenn elektrische Geräte oder technische Einrichtungen genutzt werden. Deshalb unterliegen Arbeitsmittel und technische Einrichtungen unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen, gültigen Normen oder auch berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.

Dadurch soll von der Stehleiter im Lager über den Computer im Büro bis hin zu komplexen Transport- und Fertigungs-Systemen mit allen betrieblichen Einrichtungen eine gefahrlose Anwendung sichergestellt werden.

Als Arbeitgeber müssen Sie die Einhaltung dieser Vorgaben gewährleisten und die regelmäßigen Prüfungen der Firmen-Einrichtungen und Geräte protokollieren. Dabei ist es hilfreich, die geprüften Geräte mit einer Kennzeichnung, Schildern, Plaketten oder einem Prüfsiegel zu versehen.

Eine universell einsetzbare Prüfplakette.



Was sind Prüfplaketten?

Prüfaufkleber an einem Monitor im Büro.

Um die Betriebssicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu gewährleisten, müssen diese Einrichtungen und Geräte in regelmäßigen Abständen geprüft werden.

Neben den Prüfprotokollen werden die geprüften Geräte, Maschinen oder Anlagen noch mit einer Plakette versehen.

Anhand dieser Prüfplakette können Beschäftigte vor Ort genau erkennen, dass es sich bei der jeweiligen Maschine oder dem Gerät um ein geprüftes Exemplar handelt. Die anwendende Person kann somit davon ausgehen, dass der vorschriftsmäßige Betrieb des Gerätes oder der Anlage gefahrlos möglich ist.

Zudem gibt die Prüfplakette Auskunft darüber, wann die letzte Prüfung stattfand bzw. wann der nächste Prüftermin fällig ist. Dadurch ist es nicht erforderlich, ständig in den abgelegten Prüfprotokollen nachzuschlagen.

Ein weiterer Vorteil von Markierungen in Form von Plaketten oder Etiketten ist die zuverlässige Identifizierung von Maschinen, Anlagen und Geräten. Somit können die Daten aus den Prüfprotokollen schnell den jeweiligen Geräten zugeordnet werden.



Aus welchem Material werden Prüfplaketten hergestellt?

Prüfplaketten werden in der Regel aus übertragungssicherem Material gefertigt. Viele Plaketten bestehen deshalb aus Folie bzw. Dokumentenfolie, die sich nur in kleinen Stückchen vom Untergrund ablösen lässt. Dadurch sind diese Plaketten nicht übertragbar und somit manipulationssicher.

Es gibt aber auch Etiketten und Prüfsigel mit einer Folie, die beim Abziehen einen Schriftzug „VOID“, ein Schachbrettmuster oder ein Dreiecksmuster am Untergrund hinterlassen.

Eine weitere Möglichkeit, eine Manipulation zu verhindern, ist die Sicherheitsstanzung. Ein Prüfsigel mit dieser Stanzung lässt sich ebenfalls nicht an einem Stück vom Untergrund abziehen.

Wenn die Prüfplakette nicht gegen Wasser, Öl, Reinigungsmittel, Lösungsmittel oder Desinfektionsmittel resistent sein muss, werden vereinzelt auch Papier-Plaketten benutzt.

Für eine optimale Haftung der Prüfplakette ist die Rückseite der Folie mit einem speziellen Kleber beschichtet, der die Plakette auch auf einem porösen oder gewölbten Untergrund sicher haften lässt.

Eine manipulationssichere Prüfplakette wird beim Abziehen zerstört.



Welche Arten von Prüfplaketten gibt es? 

Da Prüfplaketten nicht genormt sind, gibt es die bunten Aufkleber in einer fast grenzenlosen Vielfalt. Denn im Gegensatz zu den gesetzlich vorgeschrieben Prüfungen, hat der Gesetzgeber keinerlei Angaben zu den Prüfplaketten gemacht. Deshalb kann jeder die Plakette verwenden, die er für seine Prüfung am sinnvollsten erachtet.  

Universalplaketten

Universell einsetzbare Prüfplakette.

In den meisten Fällen werden Universalplaketten genutzt, da diese sich aufgrund des neutralen Aufdrucks vielseitig einsetzen lassen.

Oft sind diese Plaketten lediglich mit Zahlen für Monat und Jahr ausgestattet. Sie zeigen entweder den letzten Prüftermin oder nächsten Prüftermin an.

Auch in Farbe und Größe unterscheiden sich die Aufkleber deutlich. Allerdings tendieren Hersteller dazu, für jedes Jahr eine andere Farbe zu verwenden.


Prüfplaketten mit Bezug zur Prüfanforderung

Wenn zur Prüfung eines Gerätes oder einer technischen Einrichtung gewisse Anforderungen an die Prüfung gestellt werden, empfehlen wir Prüfplaketten mit einem Verweis auf die Prüfanforderungen zu verwenden. Dies bietet den großen Vorteil, dass bei einer Nachfolgeprüfung sofort ersichtlich wird, nach welchen Kriterien geprüft werden muss.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Wenn gemäß der Betriebssicherheits-Verordnung geprüft wurde, kann diese Plakette verwendet werden.


Deutschen Gesetzlichen Umfallversicherung (DGUV)

Wenn gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 3 geprüft wurde, kann diese Plakette verwendet werden.


Unfallverhütungsvorschriften
(UVV)

Wenn gemäß den Unfallverhütungs-Vorschriften geprüft wurde, kann diese Plakette verwendet werden.


Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE)

Wenn gemäß einer speziellen VDE-Norm geprüft wurde, kann diese Plakette verwendet werden.


Hinweis: Die vormals durchzuführenden BGV A3-Prüfungen wurden am 21.05.2014 durch Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 3 ersetzt. Allerdings hat sich dadurch inhaltlich nichts an den Prüfungen geändert.



Wie werden Prüfplaketten richtig angebracht?

Bevor eine selbstklebende Prüfplakette angebracht werden kann, muss die erforderliche Monatszahl und die Jahreszahl markiert werden.

Die kann entweder mit einer Lochzange oder einer Kerbzange bzw. einem Spezial-Faserschreiber erfolgen. Bei diesen Faserschreibern ist die Tinte leicht ätzend und kann somit von der Prüfplakette nicht mehr abgewischt werden.

Wesentlich besser als das Aufbringen der Prüfplakette direkt am Gerät ist die Verwendung einer Grundplakette.

Je nach Ausführung kann auf der Grundplakette die Prüfanforderung und der Durchführende, sowie das Prüfdatum und gegebenenfalls noch das Prüfintervall vermerkt werden. Anschließend braucht nur noch eine universelle Prüfplakette auf die Grundplakette geklebt werden.

Unser Praxistipp:

Prüfplaketten sollen so angebracht werden, dass sie jederzeit gut sichtbar sind. Nur so ist gewährleistet, dass bei der täglichen Nutzung des Gerätes der nächste Prüftermin zuverlässig erkannt wird.

Auch Grundplaketten gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen.



Häufig gestellte Fragen zu Prüfplaketten

Müssen Prüfplaketten verwendet werden?

Definitiv nicht! Der Gesetzgeber sowie diverse Sachversicherer schreiben zwar unterschiedliche Prüfungen vor, aber es besteht kein Zwang Prüfplaketten zu benutzten. Allerdings signalisiert eine Prüfetikette den Beschäftigten, dass sie mit geprüften Maschinen und Anlagen hantieren, die zum Prüfungszeitpunkt alle erforderlichen Sicherheitsaspekte erfüllt haben. Zudem ist sofort ersichtlich, wann die nächste Prüfung erfolgen muss.

Was ist die DGUV-V3 Prüfung?  

Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ersetzt die vormals durchzuführende BGV A3 Prüfung. Dabei werden orstveränderliche und auch ortsfeste Betriebsmittel sowie elektrische Anlagen, Einrichtungen und Maschinen in Bezug auf ihre Betriebssicherheit  geprüft.

Was ist der Elektro Check bzw. E-Check?

Die Elektro-Prüfung ist im Prinzip mit der DGUV-V3 Prüfung zu vergleichbar, wobei die DGUV Vorschrift auch für nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gültig ist. Auch beim E-Check werden elektrische Geräte und Installationen auf ihre Betriebssicherheit hin getestet. Was in Gewerbebetrieben gesetzlich vorgeschrieben ist, wird nun immer mehr auch in den Privatbereich verlagert. Denn letztendlich ist der Eigentümer auch für den sicheren Betrieb seiner elektrischen Anlage verantwortlich. Zudem nimmt die VDE 0105 Teil 100 elektrische Einrichtungen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht aus. Um sich im Schadensfall vor Ersatzansprüchen von Versicherungen wirkungsvoll zu schützen, ist der dokumentierte E-Check eine wertvolle Hilfe.

In welchen Zeitraum muss eine Elektroprüfung durchgeführt werden?

Je nachdem, nach welchen Kriterien eine Prüfung durchgeführt werden muss, gibt es auch konkrete Vorgaben, wann der nächste Prüftermin fällig ist. Der Zeitraum zwischen den Prüfungen kann bei ortsfesten Geräten vier Jahre betragen. Bei ortsveränderlichen Geräten kann es sein, dass jährlich, halbjährlich oder monatlich geprüft werden muss. Die tatsächlichen Prüftermine hängen von der individuellen Gefährdungsbeurteilung ab. Schließlich ist die Gefahr eines Defektes an einer Bohrmaschine, die sich täglich im rauen Baustelleneinsatz befindet, deutlich höher, als bei einem Monitor, der auf einem Schreibtisch steht und nur selten benutzt wird.

Müssen nur elektrische Anlagen, Maschinen und Einrichtungen geprüft werden?

Nein, auch mechanische Betriebsmittel wie z.B. Leitern und Tritte müssen regelmäßig geprüft werden. Demzufolge gibt es auch dafür spezielle Prüfplaketten.

Können für die Wartung individuelle Prüfplaketten verwendet werden?

Ja, das geschieht regelmäßig. Unternehmen, die mit umfangreichen Wartungsaufgaben beauftragt sind, lassen sich oftmals Plaketten mit Jahreszahl, Monatszahlen, dem nächsten Prüftermin und dem Firmenlogo drucken.