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    Ratgeber

    Signaltechnik: Unverzichtbar in der Automatisierung

    Die Einsatzgebiete moderner Signaltechnik sind vielseitig. Ein Paradebeispiel stellt die Sicherungstechnik dar: Akustische Signalgeber machen lautstark darauf aufmerksam, wenn versucht wird, in gesicherte Räumlichkeiten einzudringen. Aber auch im industriellen Bereich weisen optische und akustische Signalanlagen auf Gefahren durch Maschinen oder Fahrzeuge hin. In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche unterschiedlichen Arten der Signaltechnik es gibt.


    Wo kommt Signaltechnik zum Einsatz?

    Moderne Signaltechnik, zum Beispiel von Eaton, kommt immer dann zum Einsatz, wenn Menschen auf etwas hingewiesen werden sollen. Das kann ein akustischer Alarm bei einer Alarmanlage sein oder etwa ein optisches Signal im Krankenhaus, das signalisiert, dass der Arzt gerade im Patientenzimmer ist. In der Industrie-Infrastruktur weisen Signal-Systeme auf Gefahren hin, wie sie zum Beispiel durch Maschinen entstehen können. Sie signalisieren auch, wenn eine Gefährdungslage beendet ist und das Personal sich einem Gerät wieder gefahrlos nähern kann. Bei der Wartung und Instandhaltung von Maschinen zeigt ein Signal an, dass die Anlage nicht in Betrieb genommen werden darf.

    Auch beim Gleis- oder Straßenbau sind optische und akustische Signale für die Sicherheit der ausführenden Arbeiter unumgänglich. Während bei Bauarbeiten an Straßen Lichtsignale die Verkehrsteilnehmer auf eine Verengung der Fahrbahn hinweisen, werden beim Gleisbau akustische Signale verwendet. Diese warnen das Personal vor vorbeifahrenden Zügen und müssen so laut sein, dass sie auch dann zuverlässig gehört werden, wenn mit Maschinen gearbeitet wird. Eine weitere Anwendungsmöglichkeit bieten Parkhäuser: Ein als Ampel ausgeführtes Lichtzeichen signalisiert, ob noch Parkplätze frei sind oder nicht.

    Beim Öffnen und Schließen von Rolltoren ist es gerade in lauten Umgebungen sinnvoll, das Personal optisch oder auch akustisch davor zu warnen, den Gefahrenbereich zu verlassen. Nicht zuletzt spielt speziell die akustische Signaltechnik bei einer Alarmierung im Brandfall eine wichtige Rolle. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Anwendungsmöglichkeiten von Signal-Systemen in Industrie, Handel, Bau, Verkehr und Medizin.


    Welche Arten der Signaltechnik gibt es?

    In der Signaltechnik wird zwischen akustischen Signalgebern, optischen Signalgebern und sogenannten Kombi-Signalgebern unterschieden. Bei einem akustischen Signalgeber kann es sich um eine elektronische Sirene, Motorsirene, Hupe, einen Lautsprecher oder eine Klingel handeln. Dabei wird eine maximale Lautstärke von 65 dB bis zu mehr als 120 dB erreicht. Ein optischer Signalgeber kann entweder eine LED-Blitzleuchte, Blinkleuchte, Dauerleuchte, Aufbauleuchte oder eine Rundumleuchte sein. Als Leuchtmittel wird neben konventionellen Glühlampen, Halogen und Xenon vermehrt die energiesparende LED-Technologie eingesetzt. Ausschlaggebend für eine gute Sichtbarkeit des Signals in hellen Umgebungen ist die Leuchtkraft des Signalgebers: Verfügbar sind Leistungen von 30 Candela bis zu 400 Candela.

    Eine Sonderform bei den optischen Signalgebern stellen die Signalsäulen dar. Dabei handelt es um Signale, die optisch drei oder mehr verschiedene Status abbilden können. Dazu wird häufig auf die Farben des Ampelsystems Rot, Gelb und Grün zurückgegriffen. Die Firmen Werma und Pfannenberg verfügen über ein hohes Maß an Erfahrung bei der Entwicklung solcher Säulen und halten ein umfangreiches Sortiment vor. Wie es der Name bereits andeutet, werden bei einem Kombi-Signalgeber die Vorteile von optischen und akustischen Signalen kombiniert. Sie kommen gewöhnlich im Außenbereich bei Alarmanlagen zum Einsatz. Im Innenbereich kann der Einsatz in besonders lauten Umgebungen Sinn machen, um das Alarmsignal auch optisch kenntlich zu machen. Ein gutes Beispiel stellt dabei der Asserta AV Kombi-Signalgeber mit Xenon-Blitzlicht von ComPro dar.


    Was muss beim Kauf von Signaltechnik-Komponenten beachtet werden?

    Welche Anforderungen an die Komponenten der Signaltechnik gestellt werden, ist vom Einsatzort abhängig. Für Geräte, die im Außenbereich verwendet werden, ist eine ausreichende Schutzart (zum Beispiel IP 67) nötig. Je nach Umgebung kann eine solche Schutzart allerdings auch in Werkhallen oder anderen rauen Umgebungsbedingungen erforderlich sein. Bei Leuchten oder akustischen Signalgebern, die sich im unmittelbaren Arbeitsbereich befinden, sollte auf einen ausreichenden Schlagschutz geachtet werden. Berücksichtigen Sie zudem die zugelassene Betriebstemperatur. Nicht jede Signaltechnik-Komponente ist für Kühlhäuser oder andere Räume, in denen extreme Temperaturen herrschen, geeignet.

    Besonders wichtig ist zudem eine ausreichende Lautstärke beziehungsweise Helligkeit. Optische Signale müssen auch in hellen Umgebungen einwandfrei erkannt werden können. Gleiches gilt für akustische Signale, diese müssen selbst in lauten Werkhallen im letzten Winkel wahrnehmbar sein. Achten Sie daher auf die Leistungsfähigkeit der Komponenten. Zu guter Letzt müssen Sie entscheiden, ob Sie Geräte bevorzugen, die eingebaut werden sollen oder die für die Aufbaumontage gedacht sind.


    Unser Praxistipp: Zeitbegrenzung für Einbruchmeldeanlagen beachten

    In der Europäischen Union gelten strenge Regeln, das betrifft auch die Zeitdauer des akustischen Signals einer Alarmanlage. Dieses darf in europäischen Staaten maximal 3 Minuten andauern, wobei eine selbsttätige Wiederholung des Signals nicht zulässig ist. In der Schweiz ist der Einsatz, zum Beispiel in der Stadt Basel, aus Gründen des Lärmschutzes dagegen komplett untersagt.


    Welche Vorschriften gelten bei optischen Signalgebern, die in Kombination mit einer Alarmanlage verwendet werden?

    Laut DIN 6163 muss das Signal in der Farbe Rot ausgeführt sein, wenn es sich um die Meldung eines Einbruchs handelt. Wird dagegen ein Brand signalisiert, muss die Signalleuchte die Farbe Rot oder Weiß haben.

    Was muss ich beim Betrieb einer Alarmanlage mit Außensirene beachten?

    Zu berücksichtigen ist, dass die Sirene eine minimale Lautstärke von 110 dB (A) erreichen muss. Das Gehäuse, in dem sich die Sirene befindet, muss zudem gegen Sabotage gesichert sein.