REACH-Verordnung EG-Nr. 1907/2006
Das Ziel von REACH: Risiken vermeiden.
Die EU-Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) EG-Nr. 1907/2006 ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Sie gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat. Das Hauptziel der REACH-Verordnung ist die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor möglichen chemikalisch-bedingten Risiken. Für die Lieferkette bestehen damit bestimmte Registrierungs- und Auskunftspflichten.
Weitere Informationen: http://echa.europa.eu