Ratgeber

Dashcams: Bei einem Verkehrsunfall Beweismaterial in der Hand haben

Mit einer Dashcam für Ihr Auto oder das Ihrer Mitarbeiter, das Motorrad oder Fahrrad fährt ein unbestechlicher elektronischer Unfallzeuge ständig mit. Die Kameras für das Cockpit zeichnen das Verkehrsgeschehen aus dem Blickwinkel des Fahrers auf und halten kritische Momente zur Beweissicherung im Speicher fest.

Crash-Situationen per Dashcam auf eine Speicherkarte aufzeichnen

Es sind immer wieder dieselben Situationen, die zu einem Verkehrsunfall führen können. Ein anderer Autofahrer nimmt Ihnen die Vorfahrt, ein Radfahrer streift beim Vorbeiziehen Ihr Fahrzeug oder auf dem Parkplatz rempelt ein ausparkender PKW Ihren Kotflügel. Bei diesen und vielen weiteren Unfallgeschehnissen bis hin zum provozierten Auffahrunfall zu Ihrem Nachteil stellt sich die Frage, wie Sie beweisen können, wer Unfallverursacher ist und für den entstandenen Schaden haftet.

Wer als Autofahrer mit einem Geschäftswagen, Mietwagen oder Privat-PKW in einen Unfall verwickelt ist oder mit Sachbeschädigung am Fahrzeug kämpft, hat oft Schwierigkeiten, den genauen Tathergang zu belegen. Das wichtige Beweismaterial kann hier eine Dashcam liefern. Die digitalen Videokameras mit kompakten Abmessungen werden unauffällig am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe befestigt und zeichnen die Fahrt in Bild und Ton auf. Die kleinen Autokameras sind besonders nützlich, um Unfälle zu rekapitulieren und dadurch Sicherheit zu schaffen.

Auch bei Motorradfahrern und Radfahrern werden Dashcams als Aufnahmegerät immer beliebter. Wichtig ist hier, dass die Kamera mit der Haltevorrichtung so am Lenker oder Rahmen montiert wird, dass ein sicherer Halt gewährleistet ist.

Gute Dashcams erledigen Ihren Job automatisch

Autokameras zeichnen das Verkehrsgeschehen automatisch auf. Dadurch können die Hände beim Fahren am Lenker bleiben. In der Regel ist in den Dashcams ein Weitwinkelobjekt mit großem Blickwinkel integriert. Die Aufzeichnung erfolgt wahlweise in Videoschleifen (Loop) ab einer Minute einstellen oder als Endlos-Aufnahmen, die allerdings rechtlich problematisch sind. Im Parkmodus löst eine Bewegungserkennung die automatische Videoaufzeichnung aus, sobald sich jemand dem Fahrzeug auf der Vorderseite im Erfassungsbereich der Kamera nähert.

Gespeichert werden die Aufnahmen auf interne Speicherchips oder auf eine microSD-Karte der Geschwindigkeitsklasse 10 oder höher. Ist keine passende Speicherkarte im Lieferumfang enthalten, bestellen Sie am besten gleich ein microSD-Karte dazu. Die Speicherung erfolgt manuell per Tastendruck und automatisch in Notfallsituationen, wenn die G-Sensoren in der Kamera hohe Fliehkräfte oder Bewegungen feststellen, etwa bei einer Vollbremsung oder einem Crash.

Betrachten können Sie die Mitschnitte je nach Modell auf dem Display am Gehäuse der Kamera, mit der zugehörigen Smartphone-App und am Computer. Manche Modelle sind komplett per App am Smartphone bedienbar. Dann können Sie per App auch bequem die Grundeinstellungen wie Datum und Uhrzeit, Bildqualität, Aufnahmemodus und so weiter festlegen.

Dashcam-Kameras sind prinzipiell zum nachträglichen Einbau geeignet. Sie lassen sich über einen Saugnapf, Klettverschluss, mittels Klebepad oder einer vergleichbaren Halterung leicht befestigen. Den zum Betrieb benötigten Strom beziehen die Kameras von einem Akku und der 12-V-Bordelektrik.

Autokameras mit GPS vereinfachen die Videoauswertung

Es gibt Dashcams mit und ohne GPS-Empfänger. Die Abkürzung GPS steht für Global Positioning System und bezeichnet das globale Navigationssystem zur Positionsbestimmung. Autokameras mit GPS-Funktion protokollieren die gefahrene Geschwindigkeit sowie die zurückgelegte Strecke. Die Daten können Sie später am Computer nachvollziehen. Wenn Sie sich eine Autokamera mit GPS-Sensor zulegen, profitieren Sie davon, dass die Kamera Sie bei der Auswertung der Videos neben dem Datums- und Uhrzeitaufnahmestempel auch mit den GPS-Koordinaten unterstützt.

Wie ist die Gesetzeslage für Dashcams?

Die rechtliche Beurteilung von Dashcams im deutschen Straßenverkehr und damit im öffentlichen Verkehrsraum ist mittlerweile höchstrichterlich geklärt. Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 15. Mai 2018 mit dem Aktenzeichen VI ZR 233/17 entschieden, dass Dashcam-Videos als persönliches Beweismittel vor Gericht bei Zivilklagen zulässig sein können und im Rahmen der Klärung der Schuld bei Unfällen verwendet werden dürfen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie per Autokamera alles filmen dürfen.

Der Bundesgerichtshof hat den legitimen Einsatz einer Fahrzeugkamera an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft, die es zu beachten gilt. Hintergrund ist, dass eine fortwährende, rein präventive und damit grundlose Videoaufzeichnung ohne Einwilligung der anderen Autofahrer aus Datenschutzgründen nicht zulässig ist.

Permanentes Filmen anderer ohne deren Einverständnis verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz, das Recht am eigenen Bild und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Die Betroffenen wissen nicht, dass sie selbst, ihr Fahrzeug und dessen Kennzeichen aufgenommen und gespeichert werden. Und auch darüber, was mit den aufgezeichneten Daten geschieht, erhalten sie keine Informationen. Erlaubt ist den Bundesrichtern zufolge lediglich „eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung“.

Eine wichtige Voraussetzung der Gerichtsverwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen im Straßenverkehr ist daher, dass die Kamera nur kurze Videoclips aufzeichnet und diese mittels Loop-Funktion automatisch und fortwährend durch neue Aufnahmen überschreibt.

Dauerhaft gespeichert werden dürfen die Aufnahmen nur anlassbezogen bei Bedarf, wenn es zu einem Unfall gekommen oder ein Unfall wahrscheinlich ist. Kameramodelle, die diese Vorgaben aus dem Gerichtsurteil erfüllen, sind mit einem G-Sensor ausgestattet, der etwa bei plötzlicher Beschleunigung, Erschütterung, Ausweichmanövern oder abruptem Bremsen auslöst. Erfüllt eine Dashcam diese technischen Anforderungen und sind die Aufnahmen von ausreichender Bildqualität, können Sie die Videoclips als Beweismittel in einen Unfallprozess einbringen und in der Regel auch verwenden.

Achten Sie bei der Auswahl einer Kamera für Ihren Geschäftswagen oder das Privatfahrzeug auf eine entsprechende Loop-Funktion und einen G-Aufnahmesensor. Setzen Sie in Ihrem Auto eine ältere Dash-Kamera mit Nonstop-Aufnahme ein, sollten Sie das Gerät aus Gründen der Rechtssicherheit durch ein aktuelles Modell ersetzen.

Beachten Sie: Im Rahmen eines Verfahrens können Dashcam-Aufzeichnungen vom Gericht auch als Beweismittel gegen den Fahrer verwendet werden.

Strafverfahren

In Strafverfahren gilt das Strafverfolgungsmonopol der Polizei und vergleichbarer Ermittlungsbehörden. Von Privatpersonen eingebrachte Straßenverkehrsvideomitschnitte zur Strafverfolgung sind in der Regel unzulässig. Im BGH-Urteil heißt es dazu jedoch aufweichend: „Die Ungültigkeit der Beweiserhebung führt im Zivilverfahren nicht zwingend zu einem Beweisverwertungsverbot im Straf- und Bußgeldverfahren. Ob der Beweis verwertbar ist, muss im Einzelfall aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung entschieden werden.“

Rein private Aufnahmen

Ungeachtet den Zulässigkeitsfragen einer gerichtlichen Videobeweisverwertung sind Dashcam-Aufnahmen für rein private Zwecke ohne Weitergabe oder Veröffentlichung des Bildmaterials in vielen Fällen erlaubt. Dabei gilt eine Interessensabwägung. Es spricht regelmäßig nichts dagegen, etwa auf dem Weg in den Urlaub die schöne Landschaft festzuhalten, auch wenn die Kamera dabei zufällig andere Fahrzeuge und Fahrzeuginsassen erfasst.

Dashcam-Aufnahmen im Ausland

Die rechtliche Beurteilung von Dashcam-Aufnahmen im Ausland richtet sich nach den dortigen gesetzlichen Regelungen sowie Verordnungen und variiert von Land zu Land.

 

Auf diese Punkte kommt es bei der Auswahl einer Dashcam an

Achten Sie beim Kauf einer Mini-Kamera für Ihr Fahrzeug auf die folgenden Ausstattungsmerkmale:

 

Akku

Vergleichen Sie beim Kauf die Kapazität des Dashcam-Akkus. Die Angaben zur Batterielaufzeit sind wichtig, wenn Sie die Kamera nicht an den Zigarettenanzünder oder eine Bordsteckdose anschließen. Der Akku stellt sicher, dass die Aufnahme weiterläuft, wenn die Dashcam etwa als Unfallfolge nicht mehr mit der Stromversorgung im Auto verbunden ist. Je länger der Akku durchhält, desto seltener müssen Sie die Kamera nachladen.

 

Display / Touchscreen

Ein großes, möglichst hochauflösendes Farbdisplay ist ein Komfortmerkmal und erleichtert Ihnen das Vornehmen der Grundeinstellungen an Ihrer neuen Dashcam und das Ausrichten des Objektivs. Auf dem Bildschirm können Sie Ihre Aufnahmen jederzeit sofort prüfen. Haben Sie das Gerät einmal wie gewünscht eingestellt, ist ein genereller Vorzug von Dashcams, dass die Geräte ihre Arbeit automatisch erledigen, sodass ein großes Display nicht unbedingt erforderlich ist. Läuft alles glatt, kommen Sie im Idealfall gar nicht in die unerwünschte Situation eines Unfalls.

 

Dual-Kamera

Modelle mit Dual-Kamera filmen nach vorne und nach hinten. Zusätzlich zur Aufnahme der Straße wird durch eine zweite Kamera das Geschehen im Innenraum in Richtung Fahrzeug-Heck und damit die Insassen aufgenommen. Die Innenraumaufzeichnung kann für Taxis, Betriebsfahrzeuge, Fahrgemeinschaften und Pendler interessant sein.

 

Dual-Kamera

Modelle mit Dual-Kamera filmen nach vorne und nach hinten. Zusätzlich zur Aufnahme der Straße wird durch eine zweite Kamera das Geschehen im Innenraum in Richtung Fahrzeug-Heck und damit die Insassen aufgenommen. Die Innenraumaufzeichnung kann für Taxis, Betriebsfahrzeuge, Fahrgemeinschaften und Pendler interessant sein.

 

Sprachsteuerung

Mit der Sprachsteuerung können Sie die Dashcam durch das Sprechen von Wörtern und Befehlen bedienen. Das kann nützlich sein, wenn Sie während der Fahrt beispielsweise ein Foto oder ein Zeitraffervideo aufnehmen möchten.

 

USB / WLAN / HDMI

Über den USB-Anschluss verbinden Sie die Kamera mit dem Computer. Einige Modelle nutzen die USB-Buchse auch für das Netzkabel zur Stromquelle im Fahrzeug. Dashcams mit WLAN können das Live-Bild auf ein angeschlossenes Smartphone oder Tablet streamen. Ist ein HDMI-Anschluss vorhanden, lässt sich Ihre Kamera auch mit dem Fernseher verbinden, um die aufgenommenen Videos dort abzuspielen.

 

Extras wie Auffahrwarner oder Fahrspurassistent

Besser ausgestattete Dashcams haben teilweise Komfortfunktionen an Bord, die den optionalen Assistenzsystemen in modernen PKWs ähnlich sind. Dazu zählen eine Kollisionswarnung (Auffahrwarnsystem), das ausgehend von den Kameradaten eine Warnung zu vorausfahrenden Fahrzeugen ausgibt. Ein Spurhalteassistent warnt beim Überfahren der Fahrspurmarkierungen, ein Losfahralarm signalisiert akustisch und optisch, wenn stehende Fahrzeuge vor Ihrem weiterfahren.

 

Tipps zur richtigen Montage einer Dashcam

Neben der Auflösung und Bildqualität des Kamerasensors entscheidet auch die richtige Montage im Cockpit darüber, was auf den Clips der Autokamera zu erkennen ist.

  • Eine möglichst mittige Platzierung im Fahrzeuginneren mit zentraler Ausrichtung des Objektivs zur Windschutzscheibe stellt eine gute Erfassung des relevanten Bereichs sicher. Bevorzugen Sie dabei eine Position, die vom Scheibenwischer abgedeckt ist, damit auch bei Regen klare Aufnahmen möglich sind. Die Kamera darf das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken. Häufig wird die Dashcam dazu zwischen Innenrückspiegel und Windschutzscheibe angebracht, weil sie dort durch Überdeckung des Spiegels kaum zusätzliches Sichtfeld beansprucht.

  • Einige Modelle unterstützen Sie über das Menü der Dashcam beim Einrichten der Kameraposition. Bietet Ihre Kamera diese Möglichkeit, sollten Sie davon Gebrauch machen.

  • Arretieren Sie die Kamerahalterung so, dass die Dashcam festsitzt und während der Fahrt nicht wackelt.

  • Verlegen Sie das Stromanschlusskabel zur Bordelektrik so, dass es beim Fahren nicht stört. Empfehlenswert ist ein Kabelweg in einem Spalt der Verkleidung entlang der A-Säule und der Sonnenblende.

  • Reinigen Sie die Linse der Kamera regelmäßig mit einem nicht fusselnden Tuch.