Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / General T&Cs
Conrad Electronic SE
(20. November 2023)
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Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der leichteren Lesbarkeit auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet wird. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
§ 1 Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Conrad Electronic SE, Klaus-Conrad-Str. 1, 92240 Hirschau (nachfolgend „Verkäufer“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Sofern der Auftraggeber neben einer Artikelbestellung auch einen vom Verkäufer angebotenen Service in Anspruch nehmen möchte, gelten hierfür die Besonderen Geschäftsbedingungen dieser jeweiligen Services. Diese Bedingungen sind bei den jeweiligen Services aufgeführt und gelten im Falle der Inanspruchnahme neben den nachfolgenden Bedingungen. Im Falle von Kollisionen zwischen diesen AGB und den Besonderen Geschäftsbedingungen der einzelnen Services gehen letztere stets vor.
(3) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von (14) Tagen nach Zugang annehmen.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbes. per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
(4) Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(5) Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Für Onlinebestellungen über conrad.de gelten die gezeigten Onlinepreise. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zzgl. Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder, im Falle einer Versicherungsleistung, der gesetzlichen Versicherungssteuer, bei Exportlieferungen, Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Ihre Rechnungen können Sie im Bereich „Mein Konto“ einsehen, wenn Sie sich als Auftraggeber registriert und sich über die Website mit Ihren Zugangsdaten angemeldet haben. Die Rechnungen werden Ihnen elektronisch im PDF-Format zum Download zur Verfügung gestellt.
(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verkäufers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
(3) Rechnungsbeträge sind innerhalb von sechzehn Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.
(5) Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
(1) Lieferungen erfolgen zu den Versandkosten und zugehörigen Versandbedingungen aufgrund der ausgewählten Liefer- und Versandarten, die unter https://www.conrad.de/de/service/lieferung-und-abholung/lieferarten.html aktuell einzusehen sind. Diese können Änderungen unterliegen. Bei sperrigen Artikeln, die im Einzelnen entsprechend ausgewiesen sind, berechnet der Verkäufer zusätzlich einen am Artikel ausgewiesenen Sperrgutzuschlag.
(2) Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
(3) Der Verkäufer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt.
(4) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
(5) Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
• die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
• die Lieferung der restlichen bestellten Artikel sichergestellt ist und
• dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
(6) Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.
§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers oder der Versandort des ersten Versenders, der für den Verkäufer tätig wird, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Verkäufer auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.
(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Auftraggeber angezeigt hat.
(4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den Verkäufer betragen die Lagerkosten (0,25) % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
(5) Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
(6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn
• die Lieferung und, sofern der Verkäufer auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,
• der Verkäufer dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 5 (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
• seit der Lieferung oder Installation (zwölf] Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (zB die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation (sechs) Werktage vergangen sind und
• der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines dem Verkäufer angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
§ 6 Gewährleistung, Sachmängel
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. Bei Sachmängeln gilt die Beschaffenheitsvereinbarung gegenüber den objektiven Anforderungen vorrangig.
(2) Die gelieferten Artikel sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht binnen (sieben) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Der Auftraggeber hat den Wareneingang, die Durchführung der Wareneingangskontrolle und deren genaue Zeitpunkte zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Verkäufer auf Verlangen auszuhändigen um ihn in die Lage zu versetzen, die Einhaltung seiner eigenen Mangelrügepflichten gegenüber seinem Drittlieferanten nachzuweisen. Auf Verlangen des Verkäufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Auftraggeber unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(5) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verkäufer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen den Verkäufer gehemmt.
(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(7) Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Artikel beträgt 12 Monate ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
(8) Soweit der Verkäufer einen Artikel mit einer Herstellergarantie an den Auftraggeber liefert, setzt eine Inanspruchnahme des Verkäufers eine vorherige erfolglose schriftliche Geltendmachung der Garantieansprüche gegenüber den jeweiligen Herstellern voraus. Dies gilt nicht, soweit der Umfang der Garantieerklärung des Herstellers hinter den Rechten gemäß § 6 (1) bis (7) dieser AGB zurückbleibt oder der Verkäufer eine weitergehende Garantie als der Hersteller abgegeben hat. Der Verkäufer wird dem Auftraggeber die für die Geltendmachung von möglichen Garantieansprüchen vorliegenden Angaben zum Hersteller zugänglich machen. Sofern der Auftraggeber die 48 Monate Langzeit-Garantie in Anspruch genommen hat, ist § 443 BGB mit erweiterten Kundenrechten einschlägig.
§ 7 Schutzrechte
(1) Der Verkäufer steht nach Maßgabe dieses § 7 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Dritten das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt dem Verkäufer dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.
(3) Bei Rechtsverletzungen durch vom Verkäufer gelieferten Artikel anderer Hersteller wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses § 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
§ 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.
(2) Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit der Verkäufer gem. § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(4) Im Falle von Datenverlusten haftet der Verkäufer nur, wenn der Auftraggeber die Daten regelmäßig - mindestens einmal täglich - nachweisbar gesichert hat. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein einer Sicherungskopie beschränkt, es sei denn, die Datenverluste wurden vom Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 10.000 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(6) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
(7) Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(8) Der Auftraggeber versichert, keinen Einbau oder Verbau der durch den Verkäufer gelieferten Artikel in Produkte des Auftraggebers zum Zwecke des Vertriebs an Dritte vorzunehmen. Die vom Verkäufer zu liefernden Artikel dürfen durch den Auftraggeber nicht in einer Serienfertigung verwendet werden. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für Seriendefekte. Im Falle der Zuwiderhandlung ist die Haftung des Verkäufers, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(9) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich der Verkäufer das Eigentum an den verkauften Artikel vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Artikel dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem Verkäufer gehörenden Artikel erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und den Artikel auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, lediglich den Artikel heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Auftraggeber den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Auftraggeber zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(4) Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf gemäß unten (b) befugt, den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Artikel im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Die aus dem Weiterverkauf des Artikels entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber schon jetzt insgesamt zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Auftraggebers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(b) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Auftraggeber neben dem Verkäufer ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ihm gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und er den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Auftraggeber ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Auftraggebers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
(c) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10%, wird dieser auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.
§ 10 Außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen
(1) Der Auftraggeber ist bezüglich der zu liefernden Artikel verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts, insbesondere die Regelungen zur Exportkontrolle und Handelsembargos, zu beachten und zu befolgen. Dies umfasst sowohl deutsche, europarechtliche als auch ausländische nationale Vorschriften, insbesondere die Vorschriften der US-Exportadministration. Die zu liefernden Artikel dürfen weder direkt noch indirekt weiterverkauft, exportiert, wiederexportiert, vertrieben, transferiert oder anderweitig abgesetzt werden, ohne vorab alle Beschränkungen zu beachten, erforderliche Verwaltungsentscheidungen einzuholen und alle Formalitäten zu erfüllen, die nach vorgenannten Gesetzen, Vorschriften und sonstigen Regelungen zu beachten sind oder gefordert werden.
(2) Soweit der Verkäufer den Transport der Artikel an einen Lieferort außerhalb Deutschlands übernommen hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, schriftlich über besondere rechtliche Vorschriften des Bestimmungslandes zu unterrichten, die vom Verkäufer im Zusammenhang mit Verkauf und Lieferung der Artikel zu beachten sind. Der Auftraggeber hat den Verkäufer frühzeitig, jedoch spätestens bei Vertragsschluss mitzuteilen, ob eine Verwendung der zu liefernden Artikel in der Militärgüter- oder Rüstungsindustrie oder eine sonstige militärische Verwendung durch den Auftraggeber oder einen Dritten in einem Staat außerhalb der Europäischen Union beabsichtigt oder nicht auszuschließen ist.
(3) Unterbleibt eine diesbezügliche Mitteilung, so gilt dies als Zusicherung des Auftraggebers, dass keine solche direkte oder indirekte militärische Verwendung der zu liefernden Artikel in einem solchen Staat erfolgt. Liegen gleichwohl konkrete Hinweise auf eine mögliche militärische Verwendung in einem solchen Staat vor, ist der Verkäufer berechtigt, eine Entscheidung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über die Genehmigungspflicht des Transportvorgangs einzuholen oder die Einholung durch den den Auftraggeber zu verlangen; Ansprüche des Auftraggebers aufgrund hieraus resultierender Verzögerung sind ausgeschlossen.
§ 11 Datenlöschungspflichten
(1) Im Rahmen der Rückgabe von Geräten mit Speichermedien (z.B. Festplatten, USB-Sticks, etc.) an den Verkäufer, aus welchem Grund auch immer (Gewährleistung, Reparatur, Rückabwicklung des Kaufs, etc), ist der Kunde verpflichtet Daten, insbesondere personenbezogene und vertrauliche, von den Geräten vor deren Rückgabe zu sichern und anschließend dauerhaft und sicher zu löschen.
(2) Der Verkäufer kann nicht sicherstellen, dass alle Daten und Datenfragmente unwiederbringlich gelöscht werden und haftet nicht dafür, dass die Daten nicht in die Hände Dritter gelangen. Der Kunde stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen frei, die daraus resultieren können, dass auf dem Gerät oder den zugehörigen Datenträgern, welche zurückgeben wurden, noch Daten gleich welcher Art vorhanden waren. Dies gilt auch für etwaige Ansprüche Dritter. Soweit noch Daten auf den Speichermedien vorhanden sind, besteht für diese keine Vertraulichkeit.
(3) Ist eine Löschung der Daten durch den Kunden technisch vor Rückgabe speicherfähiger Artikel nicht möglich, so hat der Kunde den Verkäufer vor Rückgabe schriftlich darauf hinzuweisen, dass der Artikel noch aufgespielte, vertrauliche und/ oder personenbezogene oder sonstige ihm zugehörige Daten enthält, deren Löschung ihm aus technischen Gründen unmöglich war. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer durch diese Mitteilung nicht verpflichtet wird, die Löschung der betreffenden Daten erfolgreich durchzuführen.
§ 12 Besondere Bestimmungen für Bestellungen über die Website
(1) Der Verkäufer wird den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Dieses Bestätigungsschreiben stellt noch keine Vertragsannahme dar. Abweichend von § 2(1) erfolgt die Annahme mit dem Erhalt des Artikels durch den Kunden nach Übersendung des Artikels durch den Verkäufer bzw. mit der Ausführung der Dienstleistungen beim Kunden durch den Verkäufer.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Der Verkäufer speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB kann der Kunde jederzeit unter www.conrad.de einsehen. Seine früheren Bestellungen sind unter dem Navigationspunkt „Meine Bestellungen“ für ihn einsehbar, wenn er sich als Kunde registriert und über die Website mit seinen Kundendaten angemeldet hat.
(4) Im Onlineshop erfährt der Auftraggeber die Geltungsdauer von befristeten Angeboten. Trotz sorgfältiger Bevorratung kann es vorkommen, dass einige Aktionsartikel schneller als vorgesehen verkauft sind. Der Verkäufer kann deshalb eine Liefergarantie nicht geben. Es gilt: Nur solange der Vorrat reicht.
(5) Der Verkäufer bietet Drittanbietern die Möglichkeit, die Website www.conrad.de zu nutzen, um deren Sortimente darüber zu verkaufen. Dies wird klar und transparent dargestellt. Über den verlinkten Unternehmensnamen können Informationen über den Drittanbieter eingesehen werden. Der Vertrag, der bei einem Verkaufsabschluss von Drittanbieter-Artikeln zustande kommt, wird ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Drittanbieter geschlossen. Der Betreiber der Website ist in diesem Fall nicht der Vertragspartner des Auftraggebers, es sei denn, es ist auf der Website ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt. Ist der Drittanbieter Vertragspartner, dann ist dieser auch alleiniger Ansprechpartner für den Auftraggeber. Der Verkäufer rät dazu, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittanbieters sowie dessen Datenschutzerklärung sorgfältig zu prüfen.
(6) Für registrierte Kunden ist es möglich, qualifizierte Warenkörbe und Artikel per Schnellbestellung zu bestellen, ohne den Checkoutprozess zu durchlaufen. Mit dem Klick auf "Jetzt kostenpflichtig bestellen" wird die Bestellung gemäß den in der Schnellbestellung angegebenen Konditionen ausgelöst.
§ 13 Freiwilliges Rückgaberecht bei Online-Käufen
(1) Der Verkäufer bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen die bestellten Artikel zurückzusenden. Die Rückgabefrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Auftraggeber oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Artikel in Besitz genommen hat. Der Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Artikel, sofern der Auftraggeber den kostenlosen DHL-Rücksendeaufkleber verwendet. Dieser Rücksendeaufkleber steht dem Auftraggeber auf conrad.biz/Rücksendung zum Download bereit. Wird dieser DHL-Rücksendeaufkleber nicht verwendet, trägt der Auftraggeber die Kosten der Rücksendung. Für Artikel, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal als Paketpost zurückgesandt werden können und als solche in der Rechnung als "Sperrgut" gekennzeichnet sind, gilt: Der Verkäufer holt die Artikel an der deutschen Lieferadresse ab des Auftraggebers. Erfolgt die Rücksendung vom Ausland aus, hat der Auftraggeber die Kosten der Rücksendung zu tragen. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kundenkonto gutgeschrieben, falls die Artikelrücksendung akzeptiert wurde.
(2) Die Rücksendung hat zu erfolgen an:
Conrad Electronic SE
Retouren & Reparaturen
Klaus-Conrad-Straße 1
92240 Hirschau(3) Der Verkäufer räumt das freiwillige Rückgaberecht unter den folgenden Bedingungen ein:
- der Artikel ist unbenutzt,
- der Artikel ist unbeschädigt, und
- der Artikel ist vollständig.
Das Testen oder Ausprobieren des Artikels gilt als Benutzung des Artikels.
(4) Das Freiwillige Rückgaberecht besteht nicht für
Artikel, die nicht vom Verkäufer selbst, sondern von einem Dritten an den Käufer ausgeliefert werden, diese Artikel sind speziell gekennzeichnet (z.B. „Verkauf durch Conrad, Versand durch X“)
Bild-, Ton- und Datenträger, CDs, DVDs, Software, soweit deren Versiegelung geöffnet oder online heruntergeladen wurde
Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte
Bücher, soweit die Schutzhülle geöffnet oder sie online heruntergeladen wurden
Artikel, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind
Artikel, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde
Artikel, die nach Kundenspezifikationen aus Standardkomponenten konfiguriert werden, wie z.B. individuell konfigurierte Computer, Hardware mit/ohne Softwareinstallationen, sobald diese genutzt oder in Betrieb genommen werden
von Kunden aufgebaute Bausätze und solche Teile, die vom Kunden bereits eingebaut werden
Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel, Halbleiter, Hygieneartikel oder ähnliche Artikel, soweit deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet wurde
Meterware, Verbrauchsmaterialien
Sonderbestellungen des Kunden, wie z.B. speziell für den Kunden bestellte Ersatzteile etc.
Prepaidcards oder Packs
Kalibrierte Messgeräte
Apple BTO/CTO-Geräte
Großmengenlieferungen, bei denen dem Auftraggeber Sonderkonditionen eingeräumt wurden
(5) Es besteht kein Rücktrittsrecht, wenn der Auftraggeber die Erbringung einer Dienstleistung beauftragt hat und der Verkäufer die Dienstleistung vollständig erbracht oder mit der Ausführung der Dienstleistung bereits begonnen hat. Ein Rücktrittsrecht ist schließlich auch dann ausgeschlossen, wenn Verkäufer den Artikel von dritten Vorlieferanten bezieht, die ihrerseits kein Rückgaberecht einräumen. In diesem Fall ist der Artikel im Shop entsprechend gekennzeichnet.
§ 14 Vertraulichkeit
Alle Informationen, die der Auftraggeber im Zusammenhang mit diesem Vertrag von dem Verkäufer erhält, gelten als vertraulich, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt. Reverse Engineering (§ 3 I Nr. 2 GeschGehG) ist nicht erlaubt. Vertrauliche Informationen sind geheim zu halten und dürfen während der Laufzeit des Vertrages und bis zu drei Jahre nach dessen Beendigung keinem Dritten zugänglich gemacht werden. Von dieser Geheimhaltungspflicht sind insbesondere auch der Inhalt und die Bedingungen dieses Vertrages geschützt.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber nach Wahl des Verkäufers Nürnberg oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen den Verkäufer ist in diesen Fällen jedoch Nürnberg ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.
(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
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Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der leichteren Lesbarkeit auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet wird. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
1. Vertragspartner
Ihr Kaufvertrag kommt mit Conrad Electronic SE (nachstehend „Conrad", „wir", „uns"), Klaus-Conrad-Str. 1, 92240 Hirschau zustande.
2. Geltungsbereich
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss über die Lieferung von Waren zwischen dem Kunden (nachstehend auch „Sie", „Ihnen") und Conrad gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.Bestellungen auf conrad.de sind für alle Personen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum möglich, unabhängig von Wohnsitz, Herkunft oder Staatszugehörigkeit.
3. Vertragsabschluss
3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach deren Eingang bei uns. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
3.2 Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 2 Werktagen annehmen, wobei der Zugang beim Kunden maßgeblich ist. Werden als Fristen Werktage angegeben, so verstehen sich darunter alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen an unserem Sitz in Hirschau (Bayern).
3.3 Ihre persönlichen Daten und Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, dienen CONRAD für die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren sowie für die Abwicklung der Zahlung. Die Lieferung des von Ihnen bestellten Artikels erfolgt durch ein von uns beauftragtes Transportunternehmen. Zu diesem Zweck übermitteln wir diesem Transportunternehmen Ihre uns vorliegende E-Mail-Adresse, damit das Transportunternehmen Ihnen Informationen über den Status Ihrer Sendungen sowie einen konkreten Liefertermin per E-Mail mitteilen kann.
3.4 Für registrierte Kunden ist es möglich, qualifizierte Warenkörbe und Produkte per Schnellbestellung zu bestellen, ohne den Checkoutprozess zu durchlaufen. Mit dem Klick auf "Jetzt kostenpflichtig bestellen" wird die Bestellung unter denen in der Schnellbestellung angegebenen Konditionen ausgelöst. Mit der Schnellbestellung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.4. Vertragstextspeicherung und Vertragssprache
4.1 Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter www.conrad.de einsehen. Ihre früheren Bestellungen können Sie im Bereich „Meine Bestellungen“ einsehen, wenn Sie sich als Kunde registriert und sich über die Website mit Ihren Zugangsdaten angemeldet haben.
4.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.
5. Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Conrad Electronic SE, Klaus-Conrad-Straße 2, 92530 Wernberg-Köblitz, kundenservice@conrad.de, Tel.: 09604 408787) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.conrad.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können und die als solche in der Rechnung als „Sperrgut“ gekennzeichnet sind gilt: Wir holen die Waren ab.
Für alle übrigen Waren gilt: Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Conrad Electronic SE, Service-Center, Klaus-Conrad-Str. 1., 92240 Hirschau zurückzusenden oder zu übergeben. Nutzen Sie hierzu unser Retourenportal unter https://returns.parcellab.com/conrad/de/de/#/. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Besondere Hinweise
Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:
- Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind („Sonderbestellung“).
- Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
- Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
- Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
- Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
- Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Conrad Electronic SE
Klaus-Conrad-Straße 2
92530 Wernberg-Köblitz
E-Mail: kundenservice@conrad.deHiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Datum:
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)6. Datenlöschungspflicht
6.1 Im Rahmen der Rückgabe von Geräten mit Speichermedien (z.B. Festplatten, USB-Sticks, etc.) an Conrad, aus welchem Grund auch immer (Gewährleistung, Reparatur, Rückabwicklung des Kaufs, etc.), ist der Kunde verpflichtet Daten, insbesondere personenbezogene und vertrauliche, von den Geräten vor deren Rückgabe zu sichern und anschließend dauerhaft und sicher zu löschen.
6.2 Conrad kann nicht sicherstellen, dass alle Daten und Datenfragmente unwiederbringlich gelöscht werden und haftet nicht dafür, dass die Daten nicht in die Hände Dritter gelangen. Der Kunde stellt Conrad von sämtlichen Ansprüchen frei, die daraus resultieren können, dass auf dem Gerät oder den zugehörigen Datenträgern, welche zurückgegeben wurden, noch Daten gleich welcher Art vorhanden waren. Dies gilt auch für etwaige Ansprüche Dritter. Soweit noch Daten auf den Speichermedien vorhanden sind, besteht für diese keine Vertraulichkeit.
6.3 Ist eine Löschung der Daten durch den Kunden technisch vor Rückgabe speicherfähiger Artikel nicht möglich, so hat der Kunde Conrad vor Rückgabe schriftlich darauf hinzuweisen, dass der Artikel noch aufgespielte, vertrauliche und/ oder personenbezogene oder sonstige ihm zugehörige Daten enthält, deren Löschung ihm aus technischen Gründen unmöglich war. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Conrad durch diese Mitteilung nicht verpflichtet wird, die Löschung der betreffenden Daten erfolgreich durchzuführen.
7. Selbstbelieferungsvorbehalt
Sollte Conrad ohne eigenes Verschulden selbst nicht beliefert werden, obwohl sie bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird Conrad von ihrer Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Hierbei wird Conrad den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden im Falle des Rücktritts bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
8. Lieferung/Versandkosten
8.1 Alle Bestellungen auf conrad.de werden ausschließlich an Kunden mit Lieferadressen der Bundesrepublik Deutschland geliefert.
8.2 Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen sind ggf. anfallende Versandkosten und ein Mindermengenzuschlag vom Kunden zu tragen. Unsere aktuellen Versandkosten und zugehörigen Versandbedingungen aufgrund der ausgewählten Liefer- und Versandarten, können Sie unter https://www.conrad.de/de/service/lieferung-und-abholung/lieferarten.html einsehen. Diese können Änderungen unterliegen. Bitte beachten Sie daher mögliche Aktualisierungen. Bei sperrigen Artikeln, die im Einzelnen entsprechend ausgewiesen sind, berechnen wir zusätzlich einen am Produkt ausgewiesenen Sperrgutzuschlag.
8.3 Vorbehaltlich der Selbstbelieferung wird Conrad für eine schnelle Lieferung Sorge tragen. Sollte ein Teil der Bestellung nicht sofort lieferbar sein, weil Conrad ohne eigenes Verschulden selbst nicht rechtzeitig beliefert wurde, obwohl sie bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, werden die restlichen Waren ohne erneute Berechnung der Versandkostenpauschale nachgeliefert, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
8.4 Einige Produkte, die von Conrad aus den USA importiert werden und/oder die in den USA hergestellt wurden, unterliegen der US-Amerikanischen und anderen, insbesondere deutschen Exportkontrollbestimmungen. Der Kunde ist für die Einhaltung der Exportkontrollbestimmungen selbst verantwortlich und wird darauf hingewiesen, dass er vor dem Export von Produkten und/oder technischen Informationen, die er von Conrad erhält, erforderliche Exportlizenzen oder andere notwendige Dokumente auf seine Kosten ggf. selbst einholen muss.Der Kunde wird weiterhin darüber in Kenntnis gesetzt, dass er Produkte oder technische Informationen, die Exportkontrollbestimmungen unterliegen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen (Unternehmen) oder in Länder verkaufen, exportieren, reexportieren, liefern oder anderweitig weitergeben darf, sofern dies gegen US-Amerikanische oder sonstige, insbesondere deutsche Exportkontrollgesetze, -verordnungen, -beschränkungen und –bestimmungen verstößt. Der Kunde ist gesetzlich verpflichtet, alle Empfänger dieser Produkte oder technischen Informationen über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzansprüchen. Conrad ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Lieferanten- oder Langzeitlieferantenerklärung auszustellen oder eine solche von ihren eigenen Vorlieferanten zu beschaffen
9. Preis, Zahlungsbedingungen
9.1 Für Onlinebestellungen über conrad.de gelten die gezeigten Onlinepreise. Die Preisangaben im Onlineshop für Verbraucher sind Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer oder, im Falle einer Versicherungsleistung, die gesetzliche Versicherungssteuer. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Versandkosten werden bei den jeweiligen Produkten gesondert angegeben. Den jeweiligen Gesamtpreis und die konkrete Zusammensetzung der Preisbestandteile finden Sie, vor Kaufabschluss, in der Bestellübersicht (Check Order Page). Ihre Rechnungen können Sie im Bereich „Mein Konto“ einsehen, wenn Sie sich als Kunde registriert und sich über die Website mit Ihren Zugangsdaten angemeldet haben. Die Rechnungen werden Ihnen elektronisch im PDF-Format zum Download zur Verfügung gestellt.
9.2 Im Falle der Zahlungsart Vorauskasse lassen wir Ihnen per Mail, Fax oder auf dem Postweg unsere Bankverbindung zukommen. Ab Erhalt dieser Information muss der Kaufpreis binnen 7 Tagen auf unser Konto eingegangen sein. Im Anschluss versenden wir an Sie die bestellte Ware
9.3 Bei Vereinbarung der Zahlungsart PayPal werden Sie nach dem Absenden Ihrer Bestellung automatisch auf das sichere Zahlungsformular von PayPal weitergeleitet. Wenn Sie bereits ein PayPal Konto besitzen, loggen Sie sich einfach ein. Andernfalls klicken Sie auf Konto einrichten und folgen den Anweisungen. Innerhalb von Sekunden erhalten wir Ihre Zahlung und Ihre Ware kann bei Verfügbarkeit umgehend versandt werden.
9.4 Wir bieten auch die Zahlungsart Sofort an. Sie benötigen hierfür lediglich Kontonummer, Bankleitzahl, PIN und TAN. Nach dem Absenden Ihrer Bestellung werden Sie automatisch auf das sichere Zahlungsformular der Sofort GmbH - A Klarna Group Company weitergeleitet. Direkt im Anschluss erhalten Sie die Transaktion bestätigt. Dabei erhalten wir die Überweisungsgutschrift unmittelbar. Grundsätzlich kann jeder Internetnutzer Sofort als Zahlungsart nutzen, wenn er über ein freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügt. Bitte beachten Sie, dass bei einigen wenigen Banken Sofort noch nicht verfügbar ist. Nähere Informationen, ob Ihre Bank diesen Dienst unterstützt erhalten Sie hier: https://www.sofort.com/ger-DE/general/fuer-kaeufer/fragen-und-antworten/
9.5 Bei Vereinbarung der Zahlungsart Bankeinzug erteilen Sie uns jeweils eine Einzugsermächtigung (= SEPA-Lastschriftmandat). Der Rechnungsbetrag wird erst 16 Tage nach der Rechnungsstellung von uns abgebucht. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Annahme der Bestellung.
9.6 Sollten Sie Zahlung per Kreditkarte gewählt haben, müssen die erforderlichen Angabe bei Abgabe der Bestellung an uns übermittelt werden. Die Belastung Ihrer Kreditkarte erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem wir Ihre Bestellung annehmen.
9.7 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. Bitte überweisen Sie den eingetragenen Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 16 Tagen nach Rechnungsstellung.
9.8 Zur Absicherung des Kreditrisikos behält sich Conrad Electronic das Recht vor, eine Bonitätsprüfung vorzunehmen und die Ware zurückzuhalten bis eine Bestätigung der Einleitung des Zahlungsvorgangs bei Conrad Electronic SE vorliegt.
10. Eigentumsvorbehalt
Conrad behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihr an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur vollständigen Zahlung der gelieferten Waren vor.11. Gewährleistung
11.1 Für alle Waren gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Bei Sachmängeln gilt die Beschaffenheitsvereinbarung gegenüber den objektiven Anforderungen vorrangig.
11.2 Sollten gelieferte Waren offensichtliche Transportschäden aufweisen, wird der Kunde gebeten, solche Fehler möglichst umgehend gegenüber Conrad zu reklamieren. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können. Handelt der Kunde als Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, gilt für ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.
11.3 Die Haftungsdauer für Gewährleistungsansprüche für in den jeweiligen Angeboten als generalüberholte und/oder Vorführware gekennzeichnete gebrauchte Ware richtet sich nach dem Gesetz. Die jeweilige Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware beim Kunden. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich der gelieferten Ware abgegeben haben, oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die zweijährige Verjährungsfrist aus § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
12. Garantien
12.1 Sollten Hersteller der von Ihnen ausgewählten Produkte gegebenenfalls eine Herstellergarantie ausloben, werden hierdurch nur die Hersteller und nicht Conrad verpflichtet, es sei denn, Conrad hat ausdrücklich eine Garantie dem Kunden gegenüber übernommen. Ausführliche Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Herstellergarantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop.
12.2 Sofern Sie eine ausgelobte Garantie in Anspruch nehmen oder sich auf eine solche beziehen wollen, stehen Ihnen unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der entsprechenden Garantie zu, zu den in der Garantieerklärung angegebenen Bedingungen, jeweils gegenüber dem entsprechenden Garantiegeber. Garantiebedingungen finden Sie beim Produkt (Herstellergarantien) oder für Conrad eigene Garantieprogramme unter www.conrad.de.
12.3 Soweit Conrad im Rahmen der Gewährleistung (Ziffer 11) oder Garantie eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf Conrad bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Conrad die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung von Conrad erhält.
13. Haftung
Conrad, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen haften dem Kunden in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund (ausgenommen vorvertragliche Verletzungen) wie folgt:
13.1 Conrad haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt:
- bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist,
- im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind,
- im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich der gelieferten Ware abgegeben haben,
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.13.2 Lediglich bei einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalspflichten) ist die Haftung von Conrad begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung also die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
13.3 Wir weisen darauf hin, dass bei Gewährleistungsarbeiten Datenverluste entstehen können. Sorgen Sie daher für eine regelmäßige Datensicherung. Wir gehen davon aus, dass Sie eine Datensicherung vorgenommen haben, ansonsten unterrichten Sie uns bitte. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein einer Sicherungskopie beschränkt, es sei denn die Datenverluste wurden von Conrad vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Ansonsten wird mit Ausnahme der Fälle eines Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eine Haftung ausgeschlossen.
13.4 Die vorstehenden Regelungen (Ziffer 12 und Ziffer 13.1 – 13.3) geben den vollständigen Haftungsumfang von Conrad, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihren Erfüllungsgehilfen wieder.
14. Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
15.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse zwischen Conrad und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Staates gewährt wird, indem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Amberg oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von Conrad, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
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§ 1 Scope of Application
(1) All supplies, deliveries and services rendered, and all price quotations made by Conrad Electronic SE, Klaus-Conrad-Str. 1, 92240 Hirschau, Germany (hereinafter referred to as the "Seller") are governed exclusively by the following General Terms and Conditions of Supply and Delivery. These are an integral element of all contracts made by and between the Seller and its contracting partners (hereinafter also referred to as "Purchasers") for any supplies and deliveries or services offered by the Seller. They also apply to all future deliveries, services or price quotations made to the Purchaser, even if they are not the subject of a further separate agreement.
(2) If the Purchaser also wants to utilise one of the services offered by the Seller as well as ordering articles, the Special Terms and Conditions of the respective service apply in this case. These Conditions are listed under the respective service and apply in addition to the following Conditions if the service is utilised. If these General Terms and Conditions and the Special Terms and Conditions of the individual services clash, the latter always take priority.
(3) The Terms and Conditions of the Purchaser or third parties do not apply, even if the Seller does not specifically object to their validity in the individual case. Even if the Seller makes reference to any communication containing or referring to Terms and Conditions of the Purchaser or a third party, this does not constitute consent to the validity of such terms and conditions.
§ 2 Price quotation and contract conclusion
(1) All of the Seller’s price quotations are non-binding and subject to change unless they are expressly marked as binding or contain a specific acceptance period. The Seller has (14) days from the date of receipt to accept a purchase order or commission.
(2) The privity of contract between the Seller and the Purchaser shall be governed solely by the purchase agreement made in writing, including these General Terms and Conditions of Supply and Delivery. This fully reflects all the agreements made by and between the contracting parties in reference to the subject matter of the contract. Cases where the Seller issues its verbal assurance prior to the conclusion of this contract shall not be deemed legally binding, and verbal agreements between the contracting parties are superseded by the written contract unless it expressly ensues from each verbal agreement that it is still binding and remains in force.
(3) Any supplements or amendments to the agreements made, including these General Terms and Conditions of Supply and Delivery, must be made in writing to be effective. None of the Seller's employees other than its managing directors or authorised officers shall be entitled to make any verbal agreements deviating from the written agreement. To observe the written form, transmission by telecommunication, particularly by fax or email, is sufficient if the copy of the signed declaration is transmitted.
(4) The Seller’s specifications regarding the object of delivery or performance (e... weights, dimensions, utility values, resilience, tolerance ranges and technical data) and also our descriptions of the same (e.g. drawings and illustrations) are only a rough representation unless the usability for the purpose intended by contract is conditional upon an exact correlation. They are descriptions or labelling of the delivery or service, and are not guaranteed properties. Deviations which are customary to the trade or ensue as a result of legal regulations or represent technical advances, and the substitution of components with equivalent parts are admissible as long as they do not impair usability for the purpose intended by contract.
(5) The Seller reserves the title or copyright to all price quotations and cost estimates it has submitted as well as to drawings, illustrations, calculations, brochures, catalogues, models, tools and other documents and auxiliary devices which have been made available to the Purchaser. The Purchaser is not permitted to make these items as such or the contents of these items accessible to third parties, disclose them, use or reproduce them itself or have them used or reproduced by third parties without the Seller’s express consent. At the Seller’s request, the Purchaser is to return these items to the Seller in full and destroy any copies which may have been made if they no longer need them in the ordinary course of business or if negotiations do not lead to the conclusion of a contract. The exception to this is the storage of data provided electronically for the purpose of customary data backup.
§ 3 Prices and payment
(1) The online prices shown apply to online orders via conrad.de. The prices apply to the scope of performance and delivery listed in the order confirmations. Additional or special services are billed for separately. The prices are quoted in EUR, ex works, plus packaging, statutory VAT or, if applicable insurance tax, customs duties for export deliveries, as well as any other applicable fees and other public charges. You can view your invoices in the "My account" area if you have registered as a Purchasers and logged in via the website with your access data. The invoices are made available to you electronically in PDF format for download.
(2) Where the agreed prices are based upon the Seller's catalogue prices and delivery is scheduled to take place four (4) months or more after conclusion of the contract, the Seller's list prices valid at the time of delivery shall apply (less an agreed percentage discount or fixed discount in each case).
(3) Invoiced amounts are due for payment within sixteen (16) days, without any deductions, unless otherwise agreed in writing. The relevant date of payment shall be the date the payment is credited to the Seller's account. Payment by cheque shall be excluded unless agreed separately in specific cases. If the Purchaser fails to make a payment when due, the outstanding amounts shall bear interest at 5% p.a. from the due date; the Seller's right to apply higher interest rates and to claim additional damages in the event of default shall remain unaffected.
(4) Offsetting against the Purchaser’s counterclaims or retention of payments due to such claims is only admissible if the counterclaims are uncontested or have been established as final and absolute or ensue from the same order concerning which the delivery in question was performed.
(5) The Seller is entitled to only carry out deliveries or perform services still outstanding in return for advance payment or a payment bond if, after the agreement has been signed, it learns of circumstances that are capable of significantly reducing the Purchaser’s credit-worthiness and which jeopardise the Purchaser’s payment of the Seller’s unsettled claim from the respective contractual relationship (including other individual orders to which the same framework agreement applies).
§ 4 Delivery and delivery Times
(1) Deliveries are made at the shipping costs and associated shipping conditions based on the selected delivery and shipping methods, which can currently be viewed at https://www.conrad.de/de/service/lieferung-und-abholung/lieferarten.html. These can be subject to changes. In the case of bulky articles, each of which are to be labelled accordingly, the Seller also charges a bulky articles supplement, which is marked on the article.
(2) Any deadlines and dates for deliveries and services promised by the Seller are always only considered a rough estimate unless a fixed deadline or fixed date has been expressly assured or agreed. If shipping has been agreed, the delivery dates and deadlines refer to the time of transfer to the forwarder, carrier or other third party assigned to transport the articles.
(3) The Seller can – without prejudice to its rights ensuing from the Purchaser’s default – demand that the Purchaser extend the times of delivery and performance or postpone dates of delivery and performance by the period of time in which the Purchaser fails to meet its contractual obligations towards the Seller.
(4) The Seller is not liable for deliveries being rendered impossible or delayed if this has been caused by force majeure or other events which were unforeseeable at the time the agreement was concluded (e.g. business disruptions of any kind, difficulty procuring material or energy, transport delays, strikes, legal lockouts, lack of personnel, energy or raw materials, difficulty procuring the necessary official permits, official measures or failed, incorrect or late delivery by suppliers), for which the Seller is not responsible. If events of this kind make it considerably more difficult or impossible for the Seller to effect the delivery or performance and the hindrance is not only temporary, the Seller is entitled to withdraw from the contract. In the case of temporary hindrances, the times of delivery or performance will be longer or dates of delivery and performance will be postponed by the amount of time the hindrance lasts plus an appropriate run-up period. To the extent that the Purchaser cannot reasonably be expected to accept the delivery or performance as a result of the delay, it can withdraw from the contract by submitting an immediate, written declaration to the Seller.
(5) The Seller is only allowed to make partial deliveries if:
• the Purchaser can use the partial delivery as part of the purpose intended by the contract,
• the delivery of the remaining articles as ordered is assured and
• this does not result in significant additional work or additional costs for the Purchaser (unless the Seller agrees to bear these costs).
(6) If the Seller falls behind with a delivery or service or if a delivery or service becomes impossible for the Seller for whatever reason, the Seller’s liability is limited to compensation for damages in accordance with § 8 of these General Terms and Conditions of Supply and Delivery.
§ 5 Place of performance, dispatch, packaging, passing of risk, acceptance
(1) The place of performance for all obligations arising from the contractual relationship is the Seller's registered office or the shipping location of the first sender that operates on behalf of the Seller, unless otherwise specified. If the Seller is also responsible for installing the articles, the place of performance is the place where the articless are to be installed.
(2) The type of shipping and the packaging are subject to the Seller’s due discretion.
(3) The risk passes to the Purchaser on handover of the delivery item (the start of loading being the determining factor) to the forwarder, carrier or other third party commissioned with delivering the articlesgoods at the latest. This shall also apply if partial deliveries are made or if the Seller has undertaken to provide other services as well (e.g. dispatch or installation). If the dispatch or delivery is delayed as a result of a situation caused by the Purchaser, the risk passes to the Purchaser from the day the delivery item is ready for dispatch and the Seller has notified the Purchaser of this.
(4) After the passing of risk, the Purchaser bears costs of storage. If the Seller provides storage, the costs of storage amount to (0.25)% of the invoice amount for the delivery items to be stored per week that elapses. The rights to assert and provide proof of further or lower costs of storage remain reserved.
(5) The Seller will only insure the shipment against theft, breakage, or transport, fire or water damage, or other insurable risks at the Purchaser’s express request and at the Purchaser’s expense.
(6) If the parties have agreed on an acceptance to be performed, the purchased item is deemed legally accepted:
• on completion of the delivery and, if the Seller is also responsible for installation, on completion of installation;
• if the Seller has advised the Purchaser of that fact under the provisions of notional acceptance as per § 5(6) and has called upon the Purchaser to accept;
• if (twelve) working days have elapsed since the delivery or installation or if the Purchaser has started using the purchased item (e.g. if the equipment supplied has been put into operation) and in such cases, if (six) working days have elapsed since the delivery or installation; and
• if the Purchaser has failed to declare formal acceptance within the above period for any reason other than having advised the Seller of a defect that prevents the Purchaser from making use of the purchased item or significantly impedes its use.
§ 6 Warranty; material defects
(1) The warranty period is one year commencing on the date of delivery or, if acceptance is necessary, commencing on the date of acceptance. This time limit does not apply to the Purchaser’s claims for compensation due to harm to life, limb or health or due to deliberate or grossly negligent breaches of obligation by the Seller or its vicarious agents. Each of these claims falls under the statute of limitations according to the statutory provisions.
(2) The articles delivered are to be checked carefully immediately after delivery to the Purchaser or to the third party specified by the Purchaser. With regard to obvious defects or other defects which could have been identified in a careful, immediate examination, the articles are regarded as being approved by the Purchaser if the Seller does not receive a notice of defects in writing within (seven) workdays of delivery. With regard to other defects, the delivery items are considered approved by the Purchaser if the Seller does not receive the notice of defects within (seven) working days of the time at which the defect was revealed; if the defect was already obvious earlier during normal use, however, this earlier point in time is decisive for the commencement of the period for making a claim. The Purchaser is to document the receipt of the articles, the carrying out of the articles inward inspection and the exact times at which these took place. The documentation is to be handed over to the Seller at its request so that it is able to provide its third-party suppliers with verification of its compliance with its own obligations to give notification of defects. A rejected delivery item is to be sent back to the Seller carriage paid at the Seller’s request. If the notice of defects is justified, the Seller will refund the cost of the cheapest shipping route; this does not apply if the costs increase because the delivery item is at a different location from the place of its intended use.
(3) In the case of material defects regarding the items delivered, the Seller is first of all obligated and entitled to choose whether to rectify the defect or perform a replacement delivery and is to make this choice within an appropriate period of time. If this fails, i.e. the rectification of the defect or replacement delivery is impossible, unreasonable, refused or delayed to an inappropriate extent, the Purchaser can withdraw from the contract or reduce the purchase price appropriately.
(4) If a defect is based upon the fault of the Seller, the Purchaser is only entitled to demand damages under the prerequisites mentioned in § 8.
(5) In the case of defects in other manufacturer’s components which the Seller cannot rectify for licensing reasons or factual reasons, the Seller will assert its warranty claims against the manufacturers and suppliers on account of the Purchaser or assign the warranty claims to the Purchaser at its own discretion. Warranty claims against the Seller only arise in the case of defects of this kind under the other requirements of and in accordance with these General Terms and Conditions of Supply and Delivery if the judicial enforcement of the abovementioned claims against the manufacturer and supplier was not successful or is futile – due to insolvency, for example. The limitation period of the Purchaser’s warranty claims against the Seller is suspended for the duration of the legal dispute.
(6) The warranty lapses if the Purchaser alters the delivery item or has it altered by third parties without the Seller’s consent and this renders the rectification of the defect impossible or unreasonably difficult. In either case, the Purchaser must bear the extra costs of the rectification of the defect which are incurred as a result of the alteration.
(7) The warranty period for used items is 12 months from delivery or, if acceptance is necessary, commencing on the date of acceptance.
(8) If the Seller delivers articles with a manufacturer’s warranty to the Purchaser, a claim asserted by the Seller is conditional upon a prior, written assertion of the warranty claims against the respective manufacturers being unsuccessful. This does not apply if the scope of the manufacturer’s letter of indemnity falls short of the rights pursuant to § 6(1) to (7) of these General Terms and Conditions or the Seller has issued a warranty that goes beyond that of the manufacturer. The Seller will provide the Purchaser with the information it has on the manufacturer for the assertion of any warranty claims. If the Purchaser has claimed against the 48-month, long-term warranty, section 443 of the German Civil Code (BGB) with extended customer rights is relevant.
§ 7 Industrial property rights
(1) In accordance with this paragraph (§ 7), the Seller vouches for the delivery item being free from industrial property rights or copyrights of third parties. If claims arising from the breach of such rights are being asserted against one contracting partner, this party will immediately notify the other contracting partner of this in writing.
(2) If the delivery item breaches an industrial property right or copyright of a third party, the Seller will, at its own discretion and expense, modify or exchange the delivery item in such a way that no further third-party rights are breached but the delivery item still fulfils the function agreed by contract, or it will procure right of use for the Purchaser by concluding a licensing agreement with the third party. If the Seller does not manage to achieve this within a reasonable period of time, the Purchaser is entitled to withdraw from the contract or to reduce the purchase price by a reasonable amount. Any claims of the Purchaser to compensation for damages are subject to the restrictions set out in § 8 of these General Terms and Conditions of Supply and Delivery.
(3) In the case of infringements through articles by other manufacturers which have been delivered by the Seller, the Seller will assert its claims against the manufacturers and upstream suppliers on account of the Purchaser or assign the claims to the Purchaser at its own discretion. Claims against the Seller only arise in these cases in accordance with this paragraph (§ 7) if the judicial enforcement of the abovementioned claims against the manufacturers and upstream suppliers was not successful or is futile – due to insolvency, for example.
§ 8 Liability for damages due to fault
(1) The Seller’s liability for damages, for whatever legal reason, particularly due to impossibility, default, defective or wrong delivery, breach of contract, breach of obligations of contract negotiations and tort is, if dependent on fault each time, limited to this paragraph (§ 8).
(2) The Seller is not liable in the case of simple negligence by its organs, legal representatives, employees or other vicarious agents, as far as this is not in breach of essential contractual obligations. The essential contractual obligations are punctual delivery and installation of the delivery item, its freedom from defects of title and of such material defects as impair its operability or serviceability to a degree that is more than merely negligible, as well as consultation, protection and custody obligations which should enable the Purchaser to use the delivery item according to the contract or aim to protect the life or limb of the Purchaser’s staff or to protect the Purchaser’s property from serious damage.
(3) As far as the Seller is liable for damages on the merits according to § 8(2), this liability is limited to damages which the Seller had foreseen upon conclusion of the contract as a possible consequence of a breach of the contract or which the Seller should have foreseen had it exercised due diligence. Any indirect damage and consequential damage which are the result of defects in the delivery item, are only eligible for compensation if such damage can typically be expected during the normal use of the delivery item.
(4) In cases of data loss, the Seller is only liable if the Purchaser can verify that it performed a data backup regularly – at least once a day. Liability for data loss is limited to the costs of recovery if there is a backup copy available unless the data loss was brought about by the Seller deliberately or as a result of gross negligence. Liability is excluded in other respects.
(5) In cases of liability for simple negligence, the Seller’s replacement obligation for property damage and other financial damage arising from this is limited to the amount of EUR 10,000 per event of damage even if it is a matter of a breach of obligations essential to the contract.
(6) The above liability exclusions and limitations apply to the same extent for the benefit of the Seller’s organs, statutory representatives, employees and other vicarious agents.
(7) If the Seller provides technical information or advice and this information or advice is not included in the scope of performance stipulated by the Agreement and owed by the Seller, this shall occur free of charge and be excluded from any liability.
(8) The Purchaser warrants that it shall not install or assemble the articles delivered by the Seller in the Purchaser's products for the purpose of distribution to third parties. The articles to be delivered by the Seller may not be used by the Purchaser in a series production. The Seller shall not be responsible for serial defects. In case of infringement, the Seller's liability is excluded to the extent permitted by law.
(9) The limitations of this paragraph (§ 8) do not apply to the Seller’s liability for malicious behaviour, for guaranteed quality, for harm to life, limb or health or according to the German Product Liability Act (ProdHaftG).
§ 9 Reservation of title
(1) The Seller reserves the title to the article sold until all of its present and future claims from the purchase agreement and an ongoing business relationship (secured claims) have been paid in full.
(2) The article subject to a reservation of title must not be pledged or conveyed as a security to third parties until the secured claims have been paid in full. The Purchaser shall notify the Seller in writing immediately if a petition is filed to open insolvency proceedings or if third parties access (e.g. attach) any article belonging to the Seller.
(3) If the Purchaser acts in breach of contract, in particular in the event of non-payment of the purchase price when due, the Seller will be entitled to withdraw from the contract in accordance with the statutory provisions and/or to demand the return of the article based on the retention of ownership title. Such a demand for return does not immediately constitute a declaration of rescission; on the contrary, the Seller is entitled to only demand the return of the article and reserve the right to withdraw from the contract. If the Purchaser does not pay the due purchase price, the Seller may only assert these rights if it has previously given the Purchaser a suitable time limit for payment to no avail, or if such a time limit can be dispensed with according to the statutory provisions.
(4) The Purchaser shall be entitled to resell and/or process the article subject to a reservation of title in the ordinary course of business until revoked according to (b) below. In this case, the following provisions shall apply in addition.
(a) The Purchaser hereby assigns to the Seller as collateral all receivables due from third parties and arising from the resale of the article. The Seller hereby accepts the assignment. The Purchaser's duties set out in subsection (2) also apply in consideration of the assigned receivables.
(b) Along with the Seller, the Purchaser likewise remains entitled to collect the claim. The Seller shall not collect the claim as long as the Purchaser meets its payment obligations towards it, there is no lack of the Purchaser’s capacity to perform, and the Seller does not assert reservation of title by exercising a right according to subsection (3). If this is the case, however, the Seller may demand that the Purchaser inform it of the assigned claims and its debtors, provide all the information necessary for their collection, submit the pertinent documents and inform the debtors (third parties) of the assignment. In such a case, the Seller is further entitled to revoke the Purchaser's right to resell and further process the articles subject to reservation of title.
(c) Should the realisable value of the collaterals provided exceed the Seller's receivables by more than 10%, the Seller will, at the Purchaser's request, release collaterals at its own discretion.
§ 10 Foreign trade law restrictions
(1) With regard to the articles to be delivered, the Purchaser is obliged to observe and comply with all applicable laws and provisions of foreign trade law, in particular the regulations on export control and trade embargoes. This includes German, European and foreign national regulations, in particular the regulations of the US Export Administration. The articles to be delivered may not be resold, exported, re-exported, distributed, transferred or otherwise disposed of, either directly or indirectly, without first observing all restrictions, obtaining any necessary administrative decisions and complying with all formalities which must be observed or are required under the aforementioned laws, regulations and other provisions.
(2) Insofar as the Seller has assumed the transport of the articles to a place of delivery outside Germany, the Purchaser is obliged to inform the Seller in writing of any special legal regulations of the country of destination which must be observed by the Seller in connection with the sale and delivery of the articles. The Purchaser shall inform the Seller in good time, but no later than upon conclusion of the contract, whether a use of the articles to be delivered in the military articles or armaments industry or any other military use by the Purchaser or a third party in a state outside the European Union is intended or cannot be ruled out.
(3) Failure to notify by the Purchaser in this respect shall be deemed to be an assurance by the Purchaser that the articles to be delivered will not be used for such direct or indirect military purposes in such a state. If there are nevertheless concrete indications of a possible military use in such a state, the Seller shall be entitled to obtain a decision from the Federal Office of Economics and Export Control on the authorisation requirement for the transport operation or to demand that the Purchaser obtains such a decision; claims of the Purchaser due to delays resulting from this shall be excluded.
§ 11 Data Deletion
(1) In the context of the returning of devices with storage media (e.g. hard drives, flash drives, etc.) to the Seller for whatever reason (warranty, repairs, reverse transaction regarding purchase, etc.), the Customer is obligated to back up data from the devices before returning them, particularly personal and confidential data, and subsequently to erase it permanently and securely.
(2) The Seller cannot guarantee that all data and data fragments will be irrevocably erased and assumes no liability for the data ending up in the hands of third parties. The Customer releases the Seller from all claims which may result from the device or appurtenant data carriers returned still containing data, no matter what kind. The same applies to any third-party claims. If there is any data still on the storage media, this will not be treated confidentially.
(3) If it is not technically possible for the Customer to erase the data before returning storage-capable articles, the Customer is to advise the Seller in writing that the article still contains confidential and/or personal data which was recorded on it or other data belonging to him/her which it was not possible for him/her to erase for technical reasons, and to do so before returning the article. The Customer notes that this communication does not oblige the Seller to erase the data in question successfully.
§ 12 Individual Terms for Orders Placed via the Webpage
(1) The Seller will immediately send electronic confirmation that the order has been received. This letter of confirmation does not yet represent the acceptance of an agreement. Deviating from § 2(1), acceptance occurs when the Customer receives the articles after the Seller has shipped the articles or when the Seller performs the services at the Customer’s company.
(2) The contract language is German.
(3) Der Seller saves the text of the Agreement and sends the order details to the Customer by email. The Customer can see the General Terms and Conditions at any time at www.conrad.de. The Customer can see its past orders under the menu option “Meine Bestellungen” (my orders) when it has registered and logged onto the website using its customer data.
(4) In the online shop, the Purchaser finds out how long limited offers are valid for. Despite careful stocking, some articles on special offer may sell more quickly than intended. The Seller cannot, therefore, guarantee delivery. The general rule is: only while stocks last.
(5) The Seller offers third-party suppliers the possibility to use the website www.conrad.de to sell their article range. This is presented clearly and transparently. Information on the third-party supplier can be seen via the name of the company, which is linked. The contract resulting from a sale of articles from a third-party supplier is solely concluded between the Purchaser and the third-party supplier. In that case, the website operator is not the Purchaser’s contractual partner unless expressly specified otherwise on the website. If the third-party supplier is the contractual partner, it is also the sole contact for the purchaser. The Seller’s advice is to check the third-party supplier’s General Terms and Conditions and its data privacy statement carefully.
(6) It is possible for registered customers to order qualified shopping baskets and article by fast order without going through the checkout process. When the “Jetzt kostenpflichtig bestellen” (confirm purchase) button is clicked, the order will be activated according to the conditions specified in the fast order.
§ 13 Voluntary right of return for online purchases
(1) The Seller offers the Purchaser the possibility to return the articles ordered within 14 days without giving reasons. The deadline for returning articles is 14 days from the date on which the purchaser or a third-party specified by the purchaser that is not the carrier took the articles into its possession. The Seller bears the costs of the articles being returned provided that the Purchaser uses the free DHL returns label. This returns label is available for the Purchaser to download at conrad.biz/Rücksendung. If this DHL returns label is not used, the Purchaser bears the cost of the return. For articles that cannot be sent back in the usual way by parcel post due to their nature and that are marked as such in the invoice as “Sperrgut” (bulky articles), the following applies: The Seller will collect the goods from the Purchaser’s delivery address in Germany. If the articles are returned from abroad, the Purchaser is to bear the cost of the return. Any payments already made will be credited to the customer account if the return of the articles is accepted.
(2) The articles are to be returned to:
Conrad Electronic SE
Retouren & Reparaturen
Klaus-Conrad-Straße 1
92240 Hirschau, Germany(3) The Seller grants a voluntary right of return under the following conditions:
the articles are unused,
the articles are not damaged and
the articles are complete.
Testing or trying out the articles counts as using the articles.
(4) The voluntary right of return does not apply in the case of
image, sound or data carriers, CDs, DVDs or software if the seal has been opened or it was downloaded online
newspapers, periodicals and magazines
books, if the wrapper has been opened or they were downloaded online
articles which have been manufactured according to customer specifications or which have been clearly customised to meet the personal needs of the Customer
articles that are not suitable to be returned due to their condition or that can deteriorate quickly or that are past their use-by date
articles that have been configured from standard components according to customer specifications, such as individually configured computers or hardware with/without software installation, as soon as they have been used or activated
construction kits that have already been set up by customers and those parts which have already been installed by the Customer
batteries, storage batteries, cables, lamps, semiconductors, sanitary articles or similar articles if their seal or packaging has been opened
bulk articles, consumables
special orders by the Customer, such as spare parts etc. ordered specifically for the Customer
prepaid cards or packs
calibrated measurement devices
Apple BTO/CTO devices
bulk deliveries where the purchaser has been granted special terms
(5) There is no right of cancellation if the Purchaser has ordered a service to be provided and the Seller has performed the service in full or has already begun to perform the service. The right of cancellation is also excluded in the event that the Seller procures the articles from third-party upstream suppliers which do not grant a right of return themselves. In this case, the article is labelled accordingly in the shop.
§ 14 Confidentiality
All information received by the Purchaser from the Seller in connection with this contract shall be deemed confidential unless it is in the public domain. Reverse engineering (§ 3 I Nr. 2 German GeschGehG) is not permitted. Confidential information must be kept secret and may not be made accessible to any third party during the term of the contract and for up to three years after its termination. In particular, the content and terms of this contract are also protected by this confidentiality obligation.
§ 15 Final Provisions
(1) If the Purchaser is a trader, a legal person under public law or a separate fund under public law or has no general place of jurisdiction in the Federal Republic of Germany, the place of jurisdiction for any and all disputes arising from the business relationship between the Seller and the Purchaser is, at the Seller’s discretion, either Nuremberg or the Purchaser's registered office . In these cases, however, Nuremberg shall be the exclusive place of jurisdiction for any legal action brought against the Seller. Peremptory legal provisions concerning the exclusive place of jurisdiction for disputes shall remain unaffected by this provision.
(2) The relations between the Seller and the Purchaser are governed exclusively by the laws of the Federal Republic of Germany. The United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods of 11 April 1980 (CISG) does not apply.
(3) If the contract to be concluded or these General Terms and Conditions of Supply and Delivery contain regulatory gaps, the legally effective regulation which the contracting partners would have agreed on according to the commercial aims of the contract and the purpose of these General Terms and Conditions of Supply and Delivery if they had known of the regulatory gaps shall be applied to fill these gaps.