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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / General T&Cs
Conrad Electronic SE
(01. Januar 2023)
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Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der leichteren Lesbarkeit auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet wird. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
§ 1 Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Conrad Electronic SE, Klaus-Conrad-Str. 1, 92240 Hirschau (nachfolgend „Verkäufer“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Sofern der Auftraggeber neben einer Warenbestellung auch einen vom Verkäufer angebotenen Service in Anspruch nehmen möchte, gelten hierfür die Besonderen Geschäftsbedingungen dieser jeweiligen Services. Diese Bedingungen sind bei den jeweiligen Services aufgeführt und gelten im Falle der Inanspruchnahme neben den nachfolgenden Bedingungen. Im Falle von Kollisionen zwischen diesen AGB und den Besonderen Geschäftsbedingungen der einzelnen Services gehen letztere stets vor.
(3) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von (14) Tagen nach Zugang annehmen.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbes. per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
(4) Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(5) Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zzgl. Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder, im Falle einer Versicherungsleistung, der gesetzlichen Versicherungssteuer, bei Exportlieferungen, Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Ihre Rechnungen können Sie im Bereich „Mein Konto“ einsehen, wenn Sie sich als Auftraggeber registriert und sich über die Website mit Ihren Zugangsdaten angemeldet haben. Die Rechnungen werden Ihnen elektronisch im PDF-Format zum Download zur Verfügung gestellt.
(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verkäufers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
(3) Rechnungsbeträge sind innerhalb von sechzehn Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.
(5) Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
(1) Lieferungen erfolgen zu den Preisen, zugehörigen Versandbedingungen und ggf. einem Mindermengenzuschlag zu den vom Auftraggeber gewünschten Liefer- und Versandarten, die unter https://www.conrad.de/de/service/lieferung-und-abholung/lieferarten.html aktuell einzusehen sind. Diese können Änderungen unterliegen. Bei sperrigen Artikeln, die im Einzelnen entsprechend ausgewiesen sind, berechnet der Verkäufer zusätzlich einen am Produkt ausgewiesenen Sperrgutzuschlag.
(2) Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
(3) Der Verkäufer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt.
(4) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
(5) Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
• die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
• die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
• dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
(6) Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.
§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers oder der Versandort des ersten Versenders, der für den Verkäufer tätig wird, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Verkäufer auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.
(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Auftraggeber angezeigt hat.
(4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den Verkäufer betragen die Lagerkosten (0,25) % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
(5) Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
(6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn
• die Lieferung und, sofern der Verkäufer auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,
• der Verkäufer dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 5 (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
• seit der Lieferung oder Installation (zwölf] Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (zB die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation (sechs) Werktage vergangen sind und
• der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines dem Verkäufer angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
§ 6 Gewährleistung, Sachmängel
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. Bei Sachmängeln gilt die Beschaffenheitsvereinbarung gegenüber den objektiven Anforderungen vorrangig.
(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht binnen (sieben) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Der Auftraggeber hat den Wareneingang, die Durchführung der Wareneingangskontrolle und deren genaue Zeitpunkte zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Verkäufer auf Verlangen auszuhändigen um ihn in die Lage zu versetzen, die Einhaltung seiner eigenen Mangelrügepflichten gegenüber seinem Drittlieferanten nachzuweisen. Auf Verlangen des Verkäufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Auftraggeber unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(5) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verkäufer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen den Verkäufer gehemmt.
(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(7) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
(8) Soweit der Verkäufer eine Ware mit einer Herstellergarantie an den Auftraggeber liefert, setzt eine Inanspruchnahme des Verkäufers eine vorherige erfolglose schriftliche Geltendmachung der Garantieansprüche gegenüber den jeweiligen Herstellern voraus. Dies gilt nicht, soweit der Umfang der Garantieerklärung des Herstellers hinter den Rechten gemäß § 6 (1) bis (7) dieser AGB zurückbleibt oder der Verkäufer eine weitergehende Garantie als der Hersteller abgegeben hat. Der Verkäufer wird dem Auftraggeber die für die Geltendmachung von möglichen Garantieansprüchen vorliegenden Angaben zum Hersteller zugänglich machen. Sofern der Auftraggeber die 48 Monate Langzeit-Garantie in Anspruch genommen hat, ist § 443 BGB mit erweiterten Kundenrechten einschlägig.
§ 7 Schutzrechte
(1) Der Verkäufer steht nach Maßgabe dieses § 7 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Dritten das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt dem Verkäufer dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.
(3) Bei Rechtsverletzungen durch vom Verkäufer gelieferte Produkte anderer Hersteller wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses § 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
§ 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.
(2) Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit der Verkäufer gem. § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(4) Im Falle von Datenverlusten haftet der Verkäufer nur, wenn der Auftraggeber die Daten regelmäßig - mindestens einmal täglich - nachweisbar gesichert hat. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein einer Sicherungskopie beschränkt, es sei denn, die Datenverluste wurden vom Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 10.000 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(6) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
(7) Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(8) Die vom Verkäufer zu liefernden Artikel und Produkte sind ausschließlich zur Endanwendung durch den Auftraggeber gedacht. Der Auftraggeber versichert, keinen Einbau oder Verbau der durch den Verkäufer gelieferten Artikel in Produkte des Auftraggebers zum Zwecke des Vertriebs an Dritte vorzunehmen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist die Haftung des Verkäufers, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(9) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich der Verkäufer das Eigentum an den verkauften Waren vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem Verkäufer gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Auftraggeber den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Auftraggeber zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(4) Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf gemäß unten (b) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber schon jetzt insgesamt zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Auftraggebers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(b) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Auftraggeber neben dem Verkäufer ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ihm gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und er den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Auftraggeber ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Auftraggebers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
(c) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10%, wird dieser auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.
§ 10 Datenlöschungspflichten
(1) Im Rahmen der Rückgabe von Geräten mit Speichermedien (z.B. Festplatten, USB-Sticks, etc.) an den Verkäufer, aus welchem Grund auch immer (Gewährleistung, Reparatur, Rückabwicklung des Kaufs, etc), ist der Kunde verpflichtet Daten, insbesondere personenbezogene und vertrauliche, von den Geräten vor deren Rückgabe zu sichern und anschließend dauerhaft und sicher zu löschen.
(2) Der Verkäufer kann nicht sicherstellen, dass alle Daten und Datenfragmente unwiederbringlich gelöscht werden und haftet nicht dafür, dass die Daten nicht in die Hände Dritter gelangen. Der Kunde stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen frei, die daraus resultieren können, dass auf dem Gerät oder den zugehörigen Datenträgern, welche zurückgeben wurden, noch Daten gleich welcher Art vorhanden waren. Dies gilt auch für etwaige Ansprüche Dritter. Soweit noch Daten auf den Speichermedien vorhanden sind, besteht für diese keine Vertraulichkeit.
(3) Ist eine Löschung der Daten durch den Kunden technisch vor Rückgabe speicherfähiger Artikel nicht möglich, so hat der Kunde den Verkäufer vor Rückgabe schriftlich darauf hinzuweisen, dass der Artikel noch aufgespielte, vertrauliche und/ oder personenbezogene oder sonstige ihm zugehörige Daten enthält, deren Löschung ihm aus technischen Gründen unmöglich war. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer durch diese Mitteilung nicht verpflichtet wird, die Löschung der betreffenden Daten erfolgreich durchzuführen.
§ 11 Besondere Bestimmungen für Bestellungen über die Website
(1) Der Verkäufer wird den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Dieses Bestätigungsschreiben stellt noch keine Vertragsannahme dar. Abweichend von § 2(1) erfolgt die Annahme mit dem Erhalt der Ware durch den Kunden nach Übersendung der Ware durch Verkäufer bzw. mit der Ausführung der Dienstleistungen beim Kunden durch den Verkäufer.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Der Verkäufer speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB kann der Kunde jederzeit unter www.conrad.de einsehen. Seine früheren Bestellungen sind unter dem Navigationspunkt „Meine Bestellungen“ für ihn einsehbar, wenn er sich als Kunde registriert und über die Website mit seinen Kundendaten angemeldet hat.
(4) Im Onlineshop erfährt der Auftraggeber die Geltungsdauer von befristeten Angeboten. Trotz sorgfältiger Bevorratung kann es vorkommen, dass einige Aktionsartikel schneller als vorgesehen verkauft sind. Der Verkäufer kann deshalb eine Liefergarantie nicht geben. Es gilt: Nur solange der Vorrat reicht.
(5) Der Verkäufer bietet Drittanbietern die Möglichkeit, die Website www.conrad.de zu nutzen um deren Sortimente darüber zu verkaufen. Dies wird klar und transparent dargestellt. Über den verlinkten Unternehmensnamen können Informationen über den Drittanbieter eingesehen werden. Der Vertrag, der bei einem Verkaufsabschluss von Drittanbieter-Artikeln zustande kommt, wird ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Drittanbieter geschlossen. Der Betreiber der Website ist in diesem Fall nicht der Vertragspartner des Auftraggebers, es sei denn, es ist auf der Website ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt. Ist der Drittanbieter Vertragspartner, dann ist dieser auch alleiniger Ansprechpartner für den Auftraggeber. Der Verkäufer rät dazu, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittanbieters sowie dessen Datenschutzerklärung sorgfältig zu prüfen.
(6) Für registrierte Kunden ist es möglich, qualifizierte Warenkörbe und Produkte per Schnellbestellung zu bestellen, ohne den Checkoutprozess zu durchlaufen. Mit dem Klick auf "Jetzt kostenpflichtig bestellen" wird die Bestellung gemäß den in der Schnellbestellung angegebenen Konditionen ausgelöst.
§ 12 Freiwilliges Rückgaberecht bei Online-Käufen
(1) Der Verkäufer bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen die bestellte Ware zurückzusenden. Die Rückgabefrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Auftraggeber oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Der Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren, sofern der Auftraggeber den kostenlosen DHL-Rücksendeaufkleber verwendet. Dieser Rücksendeaufkleber steht dem Auftraggeber zum Download bereit. Nutzen Sie hierzu unser Retourenportal unter https://returns.parcellab.com/conrad/de/de/#/. Wird dieser DHL-Rücksendeaufkleber nicht verwendet, trägt der Auftraggeber die Kosten der Rücksendung. Für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal als Paketpost zurückgesandt werden können und als solche in der Rechnung als "Sperrgut" gekennzeichnet sind, gilt: Der Verkäufer holt die Waren an der deutschen Lieferadresse des Auftraggebers ab. Erfolgt die Rücksendung vom Ausland aus, hat der Auftraggeber die Kosten der Rücksendung zu tragen. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kundenkonto gutgeschrieben, falls die Warenrücksendung akzeptiert wurde.
(2) Die Rücksendung hat zu erfolgen an:
Conrad Electronic SE
Retouren & Reparaturen
Klaus-Conrad-Straße 1
92240 Hirschau(3) Der Verkäufer räumt das freiwillige Rückgaberecht unter den folgenden Bedingungen ein:
- die Ware ist unbenutzt,
- die Ware ist unbeschädigt, und
- die Ware ist vollständig.
Das Testen oder Ausprobieren der Ware gilt als Benutzung der Ware.
(4) Das Freiwillige Rückgaberecht besteht nicht für
Waren, die nicht vom Verkäufer selbst, sondern von einem Dritten an den Käufer ausgeliefert werden, diese Artikel sind speziell gekennzeichnet (z.B. „Verkauf durch Conrad, Versand durch X“)
Bild-, Ton- und Datenträger, CDs, DVDs, Software, soweit deren Versiegelung geöffnet oder online heruntergeladen wurde
Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte
Bücher, soweit die Schutzhülle geöffnet oder sie online heruntergeladen wurden
Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind
Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde
Waren, die nach Kundenspezifikationen aus Standardkomponenten konfiguriert werden, wie z.B. individuell konfigurierte Computer, Hardware mit/ohne Softwareinstallationen, sobald diese genutzt oder in Betrieb genommen werden
von Kunden aufgebaute Bausätze und solche Teile, die vom Kunden bereits eingebaut werden
Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel, Halbleiter, Hygieneartikel oder ähnliche Artikel, soweit deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet wurde
Meterware, Verbrauchsmaterialien
Sonderbestellungen des Kunden, wie z.B. speziell für den Kunden bestellte Ersatzteile etc.
Prepaidcards oder Packs
Kalibrierte Messgeräte
Apple BTO/CTO-Geräte
Großmengenlieferungen, bei denen dem Auftraggeber Sonderkonditionen eingeräumt wurden
(5) Es besteht kein Rücktrittsrecht, wenn der Auftraggeber die Erbringung einer Dienstleistung beauftragt hat und der Verkäufer die Dienstleistung vollständig erbracht oder mit der Ausführung der Dienstleistung bereits begonnen hat. Ein Rücktrittsrecht ist schließlich auch dann ausgeschlossen, wenn Verkäufer die Waren von dritten Vorlieferanten bezieht, die ihrerseits kein Rückgaberecht einräumen. In diesem Fall ist das Produkt im Shop entsprechend gekennzeichnet.
§ 13 Vertraulichkeit
Alle Informationen, die der Auftraggeber im Zusammenhang mit diesem Vertrag von dem Verkäufer erhält, gelten als vertraulich, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt. Reverse Engineering (§ 3 I Nr. 2 GeschGehG) ist nicht erlaubt. Vertrauliche Informationen sind geheim zu halten und dürfen während der Laufzeit des Vertrages und bis zu drei Jahre nach dessen Beendigung keinem Dritten zugänglich gemacht werden. Von dieser Geheimhaltungspflicht sind insbesondere auch der Inhalt und die Bedingungen dieses Vertrages geschützt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber nach Wahl des Verkäufers Nürnberg oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen den Verkäufer ist in diesen Fällen jedoch Nürnberg ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.
(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
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Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der leichteren Lesbarkeit auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet wird. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
1. Vertragspartner
Ihr Kaufvertrag kommt mit Conrad Electronic SE (nachstehend „Conrad", „wir", „uns"), Klaus-Conrad-Str. 1, 92240 Hirschau zustande.
2. Geltungsbereich
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss über die Lieferung von Waren zwischen dem Kunden (nachstehend auch „Sie", „Ihnen") und Conrad gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.Bestellungen auf conrad.de sind für alle Personen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum möglich, unabhängig von Wohnsitz, Herkunft oder Staatszugehörigkeit.
3. Vertragsabschluss
3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach deren Eingang bei uns. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
3.2 Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 2 Werktagen annehmen, wobei der Zugang beim Kunden maßgeblich ist. Werden als Fristen Werktage angegeben, so verstehen sich darunter alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen an unserem Sitz in Hirschau (Bayern).
3.3 Ihre persönlichen Daten und Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, dienen CONRAD für die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren sowie für die Abwicklung der Zahlung. Die Lieferung des von Ihnen bestellten Artikels erfolgt durch ein von uns beauftragtes Transportunternehmen. Zu diesem Zweck übermitteln wir diesem Transportunternehmen Ihre uns vorliegende E-Mail-Adresse, damit das Transportunternehmen Ihnen Informationen über den Status Ihrer Sendungen sowie einen konkreten Liefertermin per E-Mail mitteilen kann.
3.4 Für registrierte Kunden ist es möglich, qualifizierte Warenkörbe und Produkte per Schnellbestellung zu bestellen, ohne den Checkoutprozess zu durchlaufen. Mit dem Klick auf "Jetzt kostenpflichtig bestellen" wird die Bestellung unter denen in der Schnellbestellung angegebenen Konditionen ausgelöst. Mit der Schnellbestellung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.4. Vertragstextspeicherung und Vertragssprache
4.1 Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter www.conrad.de einsehen. Ihre früheren Bestellungen können Sie im Bereich „Meine Bestellungen“ einsehen, wenn Sie sich als Kunde registriert und sich über die Website mit Ihren Zugangsdaten angemeldet haben.
4.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.
5. Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Conrad Electronic SE, Klaus-Conrad-Straße 2, 92530 Wernberg-Köblitz, kundenservice@conrad.de, Tel.: 09604 408787) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.conrad.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können und die als solche in der Rechnung als „Sperrgut“ gekennzeichnet sind gilt: Wir holen die Waren ab.
Für alle übrigen Waren gilt: Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Conrad Electronic SE, Service-Center, Klaus-Conrad-Str. 1., 92240 Hirschau zurückzusenden oder zu übergeben. Nutzen Sie hierzu unser Retourenportal unter https://returns.parcellab.com/conrad/de/de/#/. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Besondere Hinweise
Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:
- Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
- Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
- Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
- Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
- Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
- Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Conrad Electronic SE
Klaus-Conrad-Straße 2
92530 Wernberg-Köblitz
E-Mail: kundenservice@conrad.deHiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Datum:
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)6. Datenlöschungspflicht
6.1 Im Rahmen der Rückgabe von Geräten mit Speichermedien (z.B. Festplatten, USB-Sticks, etc.) an Conrad, aus welchem Grund auch immer (Gewährleistung, Reparatur, Rückabwicklung des Kaufs, etc.), ist der Kunde verpflichtet Daten, insbesondere personenbezogene und vertrauliche, von den Geräten vor deren Rückgabe zu sichern und anschließend dauerhaft und sicher zu löschen.
6.2 Conrad kann nicht sicherstellen, dass alle Daten und Datenfragmente unwiederbringlich gelöscht werden und haftet nicht dafür, dass die Daten nicht in die Hände Dritter gelangen. Der Kunde stellt Conrad von sämtlichen Ansprüchen frei, die daraus resultieren können, dass auf dem Gerät oder den zugehörigen Datenträgern, welche zurückgeben wurden, noch Daten gleich welcher Art vorhanden waren. Dies gilt auch für etwaige Ansprüche Dritter. Soweit noch Daten auf den Speichermedien vorhanden sind, besteht für diese keine Vertraulichkeit.
6.3 Ist eine Löschung der Daten durch den Kunden technisch vor Rückgabe speicherfähiger Artikel nicht möglich, so hat der Kunde Conrad vor Rückgabe schriftlich darauf hinzuweisen, dass der Artikel noch aufgespielte, vertrauliche und/ oder personenbezogene oder sonstige ihm zugehörige Daten enthält, deren Löschung ihm aus technischen Gründen unmöglich war. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Conrad durch diese Mitteilung nicht verpflichtet wird, die Löschung der betreffenden Daten erfolgreich durchzuführen.
7. Selbstbelieferungsvorbehalt
Sollte Conrad ohne eigenes Verschulden selbst nicht beliefert werden, obwohl sie bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird Conrad von ihrer Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Hierbei wird Conrad den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden im Falle des Rücktritts bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
8. Lieferung/Versandkosten
8.1 Alle Bestellungen auf conrad.de werden ausschließlich an Kunden mit Lieferadressen der Bundesrepublik Deutschland geliefert.
8.2 Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen sind ggf. anfallende Versandkosten und ein Mindermengenzuschlag vom Kunden zu tragen. Unsere aktuellen Preise und zugehörige Versandbedingungen zu den gewünschten Liefer- und Versandarten können Sie unter https://www.conrad.de/de/service/lieferung-und-abholung/lieferarten.html einsehen. Diese können Änderungen unterliegen. Bitte beachten Sie daher mögliche Aktualisierungen. Bei sperrigen Artikeln, die im Einzelnen entsprechend ausgewiesen sind, berechnen wir zusätzlich einen am Produkt ausgewiesenen Sperrgutzuschlag.
8.3 Vorbehaltlich der Selbstbelieferung wird Conrad für eine schnelle Lieferung Sorge tragen. Sollte ein Teil der Bestellung nicht sofort lieferbar sein, weil Conrad ohne eigenes Verschulden selbst nicht rechtzeitig beliefert wurde, obwohl sie bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, werden die restlichen Waren ohne erneute Berechnung der Versandkostenpauschale nachgeliefert, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
8.4 Einige Produkte, die von Conrad aus den USA importiert werden und/oder die in den USA hergestellt wurden, unterliegen der US-Amerikanischen und anderen, insbesondere deutschen Exportkontrollbestimmungen. Der Kunde ist für die Einhaltung der Exportkontrollbestimmungen selbst verantwortlich und wird darauf hingewiesen, dass er vor dem Export von Produkten und/oder technischen Informationen, die er von Conrad erhält, erforderliche Exportlizenzen oder andere notwendige Dokumente auf seine Kosten ggf. selbst einholen muss.Der Kunde wird weiterhin darüber in Kenntnis gesetzt, dass er Produkte oder technische Informationen, die Exportkontrollbestimmungen unterliegen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen (Unternehmen) oder in Länder verkaufen, exportieren, reexportieren, liefern oder anderweitig weitergeben darf, sofern dies gegen US-Amerikanische oder sonstige, insbesondere deutsche Exportkontrollgesetze, -verordnungen, -beschränkungen und –bestimmungen verstößt. Der Kunde ist gesetzlich verpflichtet, alle Empfänger dieser Produkte oder technischen Informationen über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzansprüchen. Conrad ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Lieferanten- oder Langzeitlieferantenerklärung auszustellen oder eine solche von ihren eigenen Vorlieferanten zu beschaffen
9. Preis, Zahlungsbedingungen
9.1 Die Preisangaben im Onlineshop für Verbraucher sind Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer oder, im Falle einer Versicherungsleistung, die gesetzliche Versicherungssteuer. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Versandkosten werden bei den jeweiligen Produkten gesondert angegeben. Den jeweiligen Gesamtpreis und die konkrete Zusammensetzung der Preisbestandteile finden Sie, vor Kaufabschluss, in der Bestellübersicht (Check Order Page). Ihre Rechnungen können Sie im Bereich „Mein Konto“ einsehen, wenn Sie sich als Kunde registriert und sich über die Website mit Ihren Zugangsdaten angemeldet haben. Die Rechnungen werden Ihnen elektronisch im PDF-Format zum Download zur Verfügung gestellt.
9.2 Im Falle der Zahlungsart Vorauskasse lassen wir Ihnen per Mail, Fax oder auf dem Postweg unsere Bankverbindung zukommen. Ab Erhalt dieser Information muss der Kaufpreis binnen 7 Tagen auf unserem Konto eingegangen sein. Im Anschluss versenden wir an Sie die bestellte Ware
9.3 Bei Vereinbarung der Zahlungsart PayPal werden Sie nach dem Absenden Ihrer Bestellung automatisch auf das sichere Zahlungsformular von PayPal weitergeleitet. Wenn Sie bereits ein PayPal Konto besitzen, loggen Sie sich einfach ein. Andernfalls klicken Sie auf Konto einrichten und folgen den Anweisungen. Innerhalb von Sekunden erhalten wir Ihre Zahlung und Ihre Ware kann bei Verfügbarkeit umgehend versandt werden.
9.4 Wir bieten auch die Zahlungsart Sofort an. Sie benötigen hierfür lediglich Kontonummer, Bankleitzahl, PIN und TAN. Nach dem Absenden Ihrer Bestellung werden Sie automatisch auf das sichere Zahlungsformular der Sofort GmbH - A Klarna Group Company weitergeleitet. Direkt im Anschluss erhalten Sie die Transaktion bestätigt. Dabei erhalten wir die Überweisungsgutschrift unmittelbar. Grundsätzlich kann jeder Internetnutzer Sofort als Zahlungsart nutzen, wenn er über ein freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügt. Bitte beachten Sie, dass bei einigen wenigen Banken Sofort noch nicht verfügbar ist. Nähere Informationen, ob Ihre Bank diesen Dienst unterstützt erhalten Sie hier: https://www.sofort.com/ger-DE/general/fuer-kaeufer/fragen-und-antworten/
9.5 Bei Vereinbarung der Zahlungsart Bankeinzug erteilen Sie uns jeweils eine Einzugsermächtigung (= SEPA-Lastschriftmandat). Der Rechnungsbetrag wird erst 16 Tage nach der Rechnungsstellung von uns abgebucht. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Annahme der Bestellung.
9.6 Sollten Sie Zahlung per Kreditkarte gewählt haben, müssen die erforderlichen Angabe bei Abgabe der Bestellung an uns übermittelt werden. Die Belastung Ihrer Kreditkarte erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem wir Ihre Bestellung annehmen.
9.7 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. Bitte überweisen Sie den eingetragenen Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 16 Tagen nach Rechnungsstellung.
9.8 Zur Absicherung des Kreditrisikos behält sich Conrad Electronic das Recht vor, eine Bonitätsprüfung vorzunehmen und die Ware zurückzuhalten bis eine Bestätigung der Einleitung des Zahlungsvorgangs bei Conrad Electronic SE vorliegt.
10. Eigentumsvorbehalt
Conrad behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihr an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur vollständigen Zahlung der gelieferten Waren vor.11. Gewährleistung
11.1 Für alle Waren gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Bei Sachmängeln gilt die Beschaffenheitsvereinbarung gegenüber den objektiven Anforderungen vorrangig.
11.2 Sollten gelieferte Waren offensichtliche Transportschäden aufweisen, wird der Kunde gebeten, solche Fehler möglichst umgehend gegenüber Conrad zu reklamieren. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können. Handelt der Kunde als Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, gilt für ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.
11.3 Die Haftungsdauer für Gewährleistungsansprüche für in den jeweiligen Angeboten als generalüberholte und/oder Vorführware gekennzeichnete gebrauchte Ware richtet sich nach dem Gesetz. Die jeweilige Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware beim Kunden. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich der gelieferten Ware abgegeben haben, oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die zweijährige Verjährungsfrist aus § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
12. Garantien
12.1 Sollten Hersteller der von Ihnen ausgewählten Produkte gegebenenfalls eine Herstellergarantie ausloben, werden hierdurch nur die Hersteller und nicht Conrad verpflichtet, es sei denn, Conrad hat ausdrücklich eine Garantie dem Kunden gegenüber übernommen. Ausführliche Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Herstellergarantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop.
12.2 Sofern Sie eine ausgelobte Garantie in Anspruch nehmen oder sich auf eine solche beziehen wollen, stehen Ihnen unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der entsprechenden Garantie zu, zu den in der Garantieerklärung angegebenen Bedingungen, jeweils gegenüber dem entsprechenden Garantiegeber. Garantiebedingungen finden Sie beim Produkt (Herstellergarantien) oder für Conrad eigene Garantieprogramme unter www.conrad.de.
12.3 Soweit Conrad im Rahmen der Gewährleistung (Ziffer 11) oder Garantie eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf Conrad bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Conrad die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung von Conrad erhält.
13. Haftung
Conrad, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen haften dem Kunden in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund (ausgenommen vorvertragliche Verletzungen) wie folgt:
13.1 Conrad haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt:
- bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist,
- im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind,
- im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich der gelieferten Ware abgegeben haben,
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.13.2 Lediglich bei einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalspflichten) ist die Haftung von Conrad begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung also die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
13.3 Wir weisen darauf hin, dass bei Gewährleistungsarbeiten Datenverluste entstehen können. Sorgen Sie daher für eine regelmäßige Datensicherung. Wir gehen davon aus, dass Sie eine Datensicherung vorgenommen haben, ansonsten unterrichten Sie uns bitte. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein einer Sicherungskopie beschränkt, es sei denn die Datenverluste wurden von Conrad vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Ansonsten wird mit Ausnahme der Fälle eines Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eine Haftung ausgeschlossen.
13.4 Die vorstehenden Regelungen (Ziffer 12 und Ziffer 13.1 – 13.3) geben den vollständigen Haftungsumfang von Conrad, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihren Erfüllungsgehilfen wieder.
14. Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
15.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse zwischen Conrad und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Staates gewährt wird, indem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Amberg oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von Conrad, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
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Throughout this document, gender-specific terms may be employed to improve readability. Whenever used, gender-specific terms should be understood as referring to binary and nonbinary genders alike.
§ 1 Scope of Application
(1) The present Terms and Conditions shall govern all deliveries, services and quotations provided by Conrad Electronic SE, Klaus Conrad Strasse 1, 92240 Hirschau, Germany (hereinafter referred to as “the Seller”). These Terms and Conditions shall form an integral part of any contract entered into by the Seller and his business partners (hereinafter referred to as “the Contracting Party”). Moreover, the present Terms and Conditions shall also apply to any future deliveries, services and quotations provided by the Seller, and shall not require a renewed agreement between the two contractual parties.
(2) If the Contracting Party requests the use of services provided by the Seller in addition to placing and order for goods or products, the terms and conditions that govern the requested service shall apply. Individual terms and conditions for each service are available on the respective service description pages and shall apply in conjunction with the present General T&Cs.
(3) Any Terms and Conditions stipulated by the Contracting Party, or by any third party, shall not apply. This shall also include transactions in which the Seller did not object such Terms and Conditions individually. Moreover, the Seller referring to a written communication from the Contracting Party, or from a third party, that contains Terms and Conditions stipulated by the Contracting Party, or by a third party, shall not constitute the Seller’s acceptance of such Terms and Conditions.
§ 2 Quotations and Contract Formation
(1) Unless explicitly stated otherwise, any quotation provided by the Seller shall be deemed non-obligatory and non-binding. The Seller shall confirm purchase orders no later than fourteen (14) days after the order has been placed by the Contracting Party.
(2) Business relationships between the Contracting Party and the Seller shall be exclusively governed by a written contractual purchase agreement (hereinafter referred to as the “Contract”) signed by both parties that includes the present General Delivery Terms and Conditions. The Contract shall duly reflect all contractual obligations agreed between the both parties. No prior oral agreement applies. Moreover, and unless otherwise agreed, the Contract shall supersede any oral agreements between the two parties.
(3) The Contract as well as the present Delivery Terms and Conditions may be modified or amended by a written agreement signed by both parties. This may include passing a signed copy of the Agreement on to the other party via electronic mail or fax. With the exception of general managers or authorised signatories representing the Contracting Party, no individual employed or hired by the Contracting Party may enter into oral agreements supplementing or modifying the written Contract.
(4) Unless otherwise agreed, any details provided by the Seller and related to the nature of the supplied goods or services (e. g. weight, dimensions, functionalities, capacities, tolerances and other technical information) as well as any graphical representations (including images, graphs, charts etc) are intended for illustrative purposes only. Any quoted details shall be first and foremost considered product or service descriptions rather than an accurate outline of the properties of the goods or services. Product or service variations customary across industry and trade, alterations as a result of legal requirements or technical improvements, as well as replacing parts or components with parts or components that serve the same purpose shall be permitted as long as such variations, alterations or replacements do not affect the contractually agreed usability, functionality or purpose.
(5) The Seller shall retain the intellectual property rights including the copyright of the provided quotations or cost projections, as well as of images, diagrams, schematic drawings, calculations, brochures, catalogues, scale models, tools, documents and any other enclosed material. The Contracting Party agrees not to replicate, exploit (both, on their own account, or via a third party), publish or disclose any of the above material to any third party without obtaining the Seller’s prior consent. Upon the Seller’s request, the Contracting Party shall return all provided material and destroy any copies no longer required during orderly business operations. This also applies to cases in which contract negotiations between the two parties eventually prove unsuccessful. However, the Contracting Party may store copies of data provided in electronic form for data back-up purposes.
§ 3 Pricing and Payment
(1) Prices related to the products and services are listed in purchase order confirmations. Any additional items or services are billed separately. Prices are ex-factory, quoted in EUR, plus packaging and VAT or, if applicable insurance tax and are ex-factory. If the goods are exported, custom duties and other levies may apply. Registered webpage users can log in to their user accounts to view their invoices. Invoices are available for download in the form of a PDF.
(2) If prices have been agreed based on Seller catalogue prices, however, with the delivery date of goods or services scheduled to take place more than four months after the parties have entered into the Contract, the Seller’s catalogue prices at the time of delivery shall apply (with an agreed percentage or fixed discount being deducted).
(3) Unless agreed otherwise in writing, all payments due must be made in full within sixteen (16) days, with the effective day of payment being the day on which the Seller has received the payment. Unless otherwise agreed, the Seller shall not be obliged to accept payments by cheque. If the Buyer fails to make a payment by the agreed due date, the Seller may claim statutory interest charged at a rate of 5 percent per annum from the due date onwards. This does not affect both the right to claim interest at a higher rate, or the Contracting Party’s liability for damages caused by late payment.
(4) Any set-off of counterclaims made by the Contracting Party, or holding back payment as a result of such counterclaims shall only apply to uncontested or legally established claims, or to claims that arise out of or in connection with the respective order placed by the Contracting Party and being fulfilled by the Seller dispatching the goods in question.
(5) If, after entering into the Contract, the Seller becomes aware of circumstances that may negatively affect the Contracting Party's capability of making the agreed payments significantly, the Seller shall have the right to request advance payment or collaterals before supplying outstanding goods or providing outstanding services. This applies to both individual purchase agreements as well as to all purchase orders governed by a single framework agreement.
§ 4 Delivery and Delivery Times
(1) Order fulfilment shall observe the agreed pricing, relevant shipping terms and any applicable small quantity surcharges, with the goods being dispatched using the delivery and shipping methods requested by the Contracting Party. Full details are available at https://www.conrad.de/de/service/lieferung-und-abholung/lieferarten.html. This information may change at any time. Shipping rates for oversized items - which are clearly labelled as such – will incur surcharges.
(2) Unless otherwise agreed, all goods or service delivery dates or times provided by the Seller shall constitute estimates. If fixed shipping dates or delivery times have been agreed between the two contractual parties, such dates or times shall refer to the date and time the goods are passed on to the carrier, forwarder, or to any third party contracted to collect, ship and deliver the goods.
(3) The Seller may request a later delivery date, longer shipping times, or postponing the delivery of goods or services until the Contracting Party has fulfilled the agreed contractual obligations. This does not affect the Seller’s right to claim damages as a result of the Contracting Party being in Breach of Contract.
(4) The Seller cannot be held responsible for the shipment of goods or the provision of services being delayed or prevented by exceptional, unforeseen and unavoidable circumstances (force majeure), such as third-party inflicted interruptions of business operations, material and energy sourcing issues, power supply issues, haulage delays, industrial action, lockouts, recruitment difficulties, energy and raw material shortages, difficulties with obtaining legally required permits, government action, and supply chain issues (no or wrong item supplied, supply delays). The Contracting Party shall have the right to terminate the Contract, if above circumstances are not solely of a temporary nature but heavily interfere with, or indeed prevent, the use of the goods or services provided by the Seller. If the impediment caused by above circumstances is of a temporary nature, the Seller may extend the delivery time to a reasonable extent, or postpone the delivery date until the issue has been resolved. However, in the case of the delivery time extension, or postponement of the delivery of the agreed goods or services, being deemed unreasonable, the Contracting Party may terminate the Contract immediately by giving written notice.
(5) The Seller may split each delivery in multiple shipments only if
• the Contracting Party can utilise the goods contained in each shipment in
accordance with the terms agreed in the Contract;
• the Seller has fully ensured the availability of the remaining items;
• splitting shipments does not result in extra costs or effort for the Contracting
Party (unless the Seller agrees beforehand to bear such costs).(6) If, for any reason, the Seller falls into arrears on the delivery of goods or services, or is prevented from delivering the agreed goods or services in the first place, the Seller’s liabilities shall be governed by and construed in accordance with §8 of the present Terms and Conditions.
§ 5 Fulfilment, Dispatch, Packaging, Risk Transfer and Acceptance
(1) Unless otherwise agreed, the Seller’s registered address, or the address of the party contracted by the Seller to dispatch the order, shall constitute the Place of Fulfilment with regard to all contractual obligations of the two parties. If the Seller has agreed to carry out installation works, the location of such installation works shall represent the Place of Fulfilment.
(2) Sellers shall have the right to choose both shipping method and type of packaging at their due discretion.
(3) Risk transfer shall correspond to the date and time the Seller hands over the goods to the carrier, forwarder, or to any third party contracted to collect, ship and deliver the goods, at the time of the commencement of the cargo loading procedures at the latest. This shall also apply to deliveries split into multiple shipments, or to deliveries that include the provision of additional services, such as shipment or product installation works agreed to be carried out by the Seller. In the case of order dispatches, or the handing over of goods, being delayed as a result of the Contracting Party’s actions, risk transfer shall correspond with the day and time the goods are ready to be dispatched, provided that the Seller has notified the Contracting Party of the matter beforehand.
(4) Any goods storage costs arising after risk transfer shall be borne by the Contracting party. If the goods are stored on the Seller’s premises, weekly charges at a rate of 0.25 percent of the invoiced goods purchase price apply. Both parties reserve the right to claim, or challenge, lower or additional storage costs, if applicable.
(5) The Seller shall only to arrange for cargo insurance covering all insurable risks of physical loss or damage to goods during transit upon the explicit request of the Contracting Party.
(6) If the Contract stipulates formal Acceptance of Goods, the Contracting Party shall be deemed to have accepted the goods if
• the delivery, and, if applicable, any installation works agreed to be carried out by the Seller has been completed;
• the Seller has requested the Acceptance of Goods by the Contracting Party in
accordance with §5(6) of the present Terms and Conditions;
• twelve (12) working days have passed since the dispatch of the goods, or the
completion of any agreed installation works, or if six (6) working days have
passed since the Contracting Party commenced utilising or exploiting the goods
or services provided by the Seller;
• the Contracting Party fails to notify the Seller of a reason other than material
defect that significantly impedes, or renders impossible, the use of the goods or
services within the above stated period of time.§ 6 Warranty and Material Defects
(1) The Warranty Period shall cover one (1) year, commencing at the time the goods are dispatched, or, if applicable, at the time the Contracting Party has accepted the goods. However, this shall not exclude or limit the Seller’s liability, or the liability of any third party representing the Seller, for death, or personal injury, or for damages as a result of gross negligence or wilful misconduct both of which shall cease as governed by applicable law. In the event of material defects, Statutes of Limitations apply.
(2) The Contracting Party agrees to inspect the goods upon receipt. Goods inspection shall be carried out by the Contracting Party, or by a party employed to inspect the goods on the Contracting Party’s behalf. The Seller cannot be held responsible for clearly visible damages or defects which would have been readily identified during a thorough inspection upon receipt, but of which the Contracting Party failed to notify the Seller in writing within a period of seven (7) working days following the receipt of the goods. Moreover, the Seller cannot be held responsible for any other damage or defect identified by the Buyer at a later time, of which the Buyer failed to notify the Seller of within a period of seven (7) days after the damage or defect had been identified. If damage or defects were identified during appropriate use at an earlier time, the notice period shall start at this time. The Contracting Party agrees to keep records of the exact date and the time the goods were received and inspected. Upon request, the Contracting Party shall pass on these records to the Seller, to enable the Seller to fulfil their own contractual obligations towards their third-party suppliers. The Seller may request that damaged or defect goods are returned at the Buyers expense. The Seller agrees to refund return postage costs based on the most economic shipping method available in the case the Contracting Party’s claim proves successful. However, this shall not apply to shipping costs that have increased as a result of the goods being kept at a location other than the place designated for the use of the goods.
(3) In the event of material defects, the Seller shall either rectify the faults, or replace faulty items with items without defects or shortcomings. If the Seller is unable or unwilling to repair or replace defective goods, or if rectifying or replacing the faulty items would be unfeasible, or take an unreasonably long time, the Contracting Party shall have the right to terminate the Contract, or to request a lower purchase price.
(4) In accordance with the provisions stipulated in §8 of the present Terms and Conditions, the Contracting Party may claim compensation for damage or defects caused by the Seller.
(5) In the event of defective components manufactured by parties other than the Seller that cannot be repaired due to existing licensing agreements, or other reasons, the Seller may either file a warranty claim with the manufacturer or supplier on behalf of the Contracting Party, or transfer the warranty to the Contracting Party. The Seller shall only be liable for compensation if the claim has been rejected by a court ruling, or if a situation arises where making a claim has no real prospect of success, such as in the event of insolvency. In the case of the above, the Seller’s liability shall be governed by and construed in accordance with the present Terms and Conditions. During the process of litigation, Statute of Limitations shall not apply.
(6) Warranties shall be voided if, without obtaining the Seller’s prior consent, the Contracting Party, or a third party hired by the Contracting Party, modifies the supplied goods in a manner that either impairs item reparability, or renders the repair of the item impossible. Notwithstanding the above, the Contracting Party agrees to cover any additional repair costs incurred by the modification of the item.
(7) If the contractual obligations include the supply of used or pre-owned goods, no warranties are given for such goods.
(8) Faulty goods sold with a manufacturer's warranty require the Contracting Party to file a claim with the manufacturer first. Only if this claim proves to be unsuccessful, a claim with the Seller may be made. However, this does not apply to products with manufacturer warranties whose terms do not comply with § 6 (1 - 7) of the present Terms and Conditions, or to products with an extended warranty underwritten by the Seller. The Seller agrees to provide any information necessary to help the Contracting Party making a claim with the manufacturer of the product. Claims based on 48-month extended warranties are fully covered by § 443 of the German Civil Code (BGB). Additional customer rights apply.
§ 7 Intellectual Property Rights
(1) In accordance with §7 of the present Terms and Conditions, the Seller shall ensure that the supplied goods are not subject to copyright or other intellectual property rights held by a third party. Both parties agree to instantly notify the other party in writing if a claim of infringement of copyright, or of any other intellectual property rights, is made against one of the parties.
(2) If goods supplied by the Seller violate the intellectual property rights of a third party, the Seller shall, at his expense, either modify the respective goods in a manner that prevents such an infringement whilst still ensuring the presence of the contractually agreed features or functions, or arrange for a Licensing Agreement between the Contracting Party and the third-party intellectual property holder, giving the Contracting Party the right to use the goods. If the Seller is unable to broker a Licensing Agreement within a reasonable period of time, the Contracting Party shall have the right to terminate the Contract, or request a lower purchase price. If applicable, any Seller liabilities shall be governed by and construed in accordance with §8 of the present Terms and Conditions.
(3) In the event of intellectual property right infringements caused by goods manufactured or supplied by third parties, the Seller may lodge a claim for damages against the manufacturer/supplier of the goods on behalf of the Contracting Party, or transfer the right to compensation to the Contracting Party. In accordance with §7, the Seller shall only be liable for compensation if the claim against the manufacturer or supplier has been rejected by a court ruling, or if a situation arises where making a claim has no real prospect of success, such as in the event of insolvency.
§ 8 Limitation of Liability
(1) The Seller’s liability for damages, whatever the legal ground, including Impossibility of Performance, delivery delays, provision of incomplete, defective or wrong goods, Breach of Contract, negligent misrepresentation and tort shall be limited in accordance with §8 of the present Terms and Conditions.
(2) The Seller shall not be liable for damages as a result of negligence by the Seller’s organisational bodies, legal representatives, employees, or any party contracted by the Seller to assist with the fulfilment of the Seller’s contractual obligations, unless the damages are caused by a Breach of Contract. The Seller’s contractual obligations shall include a timely provision and installation of the supplied goods, non-provision of defective titles or otherwise encumbered goods, and the supply of goods that are, generally, fit for purpose. This shall also include fulfilling the Duty of Care to the Contracting Party with regard to providing help, advice and support that enables the Contracting Party to use the supplied goods or services in the agreed manner, to prevent the death or personal injury of any party employed by the Contracting Party that utilises the supplied goods or services, and to safeguard the Contracting Party’s property against any major damage or loss.
(3) In accordance with § 8(2) of the present Terms and Conditions, the Seller’s liability shall be limited to damages either foreseen, or that could reasonably have been foreseen, at the time of the Conclusion of Contract. In addition, the Seller shall only be liable for indirect or consequential damages caused by defective goods if the defect constitutes a typical, and reasonably foreseeable, occurrence during appropriate use of the item.
(4) In the event of loss of, or damage to, data, the Seller shall be liable only if the Contracting Party are able to prove that they have backed up the respective data at regular intervals i. e. at least once every day. Unless the loss of data is the result of gross, or wilful, negligence by the Seller, the Seller’s liabilities shall be limited to covering the costs involved in recovering the data using a back-up copy. The Seller shall have no other liabilities or obligations under this section.
(5) The Seller’s liability for material damages as a result of negligence, and any other financial losses incurred, shall be limited to EUR 10,000 per claim. This also applies to damages as a result of Breach of Contract.
(6) Above Limitations of Liability shall also apply to the Seller’s legal representatives, employees, organisational bodies, and any party contracted by the Seller to assist with the fulfilment of contractual obligations.
(7) Unless constituting a part of the Seller’s contractual obligations, any consultation or technical advice provided by the Seller shall be free of charge. Moreover, the Seller shall not be liable for any damages or loss as a result such consultation.
(8) Any goods provided by the Seller shall be used as supplied by the Contracting party. The Contracting Party shall not utilise these goods as parts or components of their own products, to be sold on to third parties. In the event of non-compliance, any and all liability of the Seller shall cease, unless restricted by law.
(9) Nothing in §8 of the present Terms and Conditions shall exclude or limit the Seller’s liability for contractually agreed quality features, death, personal injury, and damage to health as a result of wilful misconduct, or resulting from non-compliance with the Produkthaftungsgesetz (Consumer Protection Act).
§ 9 Retention of Title
(1) Title to any items shall remain vested in the Seller and shall not pass to the Contracting Party until the contractually agreed purchase price for the items has been paid in full (secured debts).
(2) Items that remain the property of the Seller cannot be pledged, or used as a collateral, until being paid in full. The Contracting Party shall notify the Seller immediately if they are filing for bankruptcy, or if property that belongs to the Seller is being assigned to third-party creditors (attachment of assets).
(3) In the case of a Breach of Contract by the Contracting Party, particularly as a result of the Contracting Party failing to pay the agreed purchase price in full, the Seller shall have the right to terminate the purchase agreement and/or request the return of any items with retained ownership. However, requesting the return of such items shall not necessarily constitute a Termination of Contract, with the Seller merely reserving the right to terminate at a later time. Moreover, the Seller may only terminate the purchase agreement and/or request the return of goods after giving the Contracting Party a reasonable period of time to make the payment, or if no statutory time period for making a payment applies.
(4) The Contracting Party shall have the right to sell or process goods with retained ownership as part of their normal business operations. In doing so, the following supplement terms and conditions apply:
(a) The Contracting Party agrees to assign any receivables resulting from the sale of the goods to the Seller as a collateral. The Seller shall accept the assignment. At any rate, §9(2) shall apply.
(b) Both Contracting Party and Seller shall have the right to collect outstanding debts. However, the Seller agrees not to collect the Contracting Party's debts as long as the Contracting Party fulfils their contractual obligations, carry out their business in an orderly manner and as long as the Seller does not apply §9(3). If the Seller does claim Retention of Title, the Contracting Party shall provide the Seller with a complete list of any receivables from third parties, the names of the respective third-party debtors, and any document related to the assignments upon request. The Contracting Party shall also notify the third-party debtors of the reassignment of the debts. Moreover, the Seller shall have the right to revoke the Contracting Party’s right to sell or process goods whose ownership has been retained by the Seller.
(c) If the market value of the collaterals exceeds receivables due to the Seller by 10 percent, the Contracting Party may request a Release of Collateral. If so, the Seller may choose the type of collateral to be released.
§ 10 Data Deletion
(1) Contracting Parties returning items with built-in data storage systems, such as HDDs, USB flash memory etc, for whatever reason (warranty or repair claims, right to cancel etc) must make sure they back up and then delete all information including any personal and confidential details permanently and irretrievably prior to returning the item. The Contracting Party shall be solely responsible for all information they stored on these devices.
(2) The Seller shall not be held responsible for information, and parts thereof, that were not deleted permanently and irretrievably, and thus shall not be liable for damages or loss as a result of the information becoming available to third parties. The Contracting Party shall keep the Seller indemnified against any claims related to any type of information still being stored on item at the time it was returned. This shall also apply to claims made by third parties. In the case of information still being stored on the items, this information shall be deemed non-confidential.
(3) In the event of technical reasons preventing the Contracting Party from permanently and irretrievably deleting data stored on items to be returned, the Contract Party shall notify the Seller in writing prior to the return that the product still contains general, confidential, personal or any other type of information. However, this does not make deleting this information appropriately the responsibility of the Seller.
§ 11 Individual Terms for Orders Placed via the Webpage
(1) Contracting Parties placing orders via the webpage shall receive an electronic order confirmation. However, these confirmation messages shall not yet constitute a formal contractual agreement. Contrary to § 2(1) of the present Terms and Conditions, a legally binding contract will be formed between the Seller and the Contracting Party at the time the Contracting Party has received the goods, or at the time any services provided by the Seller to the Contracting Party have been delivered.
(2) All contracts shall be drawn up in German.
(3) The Seller saves the provisions of the Contract (Purchase Agreement) and forwards the order details to the Contracting Party by email. The General T&Cs are available online at www.conrad.de. Registered users may review their order history by logging in to their online accounts on the Seller website.
(4) The Seller quotes the expiry date of limited offers on their respective webpages. Despite making every effort to keep stock levels sufficiently high, some products on offer may sell out rather quickly. Hence, any item is subject to availability.
(5) The Seller allows third part suppliers to sell their products on www.conrad.de. All third-party suppliers are highlighted as such. Moreover, Contracting Parties may use the provided third-party hyperlinks to find out more about individual suppliers. The Seller shall not be part of any contractual agreements entered into by the Contracting Party and a third-party supplier. Whenever transactions involve third-party suppliers, this will be pointed out. The Seller recommends that Contracting Parties familiarise themselves with both the general terms and conditions and the privacy policy of any third-party supplier prior to entering into a contractual agreement.
(6) Some shopping carts or products enable the user to make a purchase at the press of a button, thereby bypassing the standard checkout process. Any orders being placed by clicking the Buy Now button will be governed by the One-Click Purchase Terms and Conditions.
§ 12 Right to Cancel (Online Purchases)
(1) Contracting Parties can cancel their order without giving a reason by returning the items within fourteen (14) days. The notice period commences on the date the Contract Party, or someone authorised by the Contracting Party (excluding members of postal or carrier services) have received the goods. In the case the Contracting Party uses a free DHL return label (available for download at https://returns.parcellab.com/conrad/de/de/#/), the Seller shall pay the cost of return delivery of the item(s). Contracting Parties choosing not to use the DHL label agree to pay the cost of return delivery. If the accumulated size or weight of the items prevents returning these items via standard mail, courier or parcel carrier (i.e. goods referred to as measurement cargo/bulky goods on the invoice), the Seller shall arrange for the items being collected at the Contracting Party's address in Germany (delivery address). Payments already made by the Contracting Party will be refunded, and will be credited to the Contracting Party's customer account after the return has been accepted.
(2) Items must be returned to
Conrad Electronic SE
Item Returns & Repairs
Klaus Conrad Strasse 1
92240 HirschauGermany
(3) With regard to the Right to Cancel, the following conditions shall apply:
· returned goods must be unused;
· returned goods must be in perfect original condition;
· goods must be returned with all components.
Goods that underwent any testing procedures carried out by the Contracting Party after receipt cannot be returned.(4) The Right to Cancel does not apply to
· goods shipped by parties other the Seller (those items are clearly labelled
as “Sold by Conrad, shipped by X” or in a similar way);· sealed audio and video tape, CDs, DVDs and software that has been
unsealed, or the content thereof that has been downloaded;· newspapers, periodicals or magazines;
· books which have been unsealed, eBook downloads;
· items that are made to The Customer's specifications, or are clearly
personalized;· items that, after delivery, according to their nature, are not returnable, or
are liable to deteriorate or expire rapidly;· items assembled from components to the Contracting Party’s specification,
such as personal computers, and hardware both with and without
preinstalled software, after they have been used;· items assembled and components installed by the Contracting Party;
· batteries, rechargeables, cables, light bulbs, semiconductors, personal
hygiene and comparable products that have been unsealed;· any item sold by the metre, consumables;
· products that have been ordered by the Seller on behalf of the Contracting
party, such as spares etc;· prepaid cards or packages;
· equipment that has been calibrated;
· Apple BTO/CTO products;
· bulk deliveries of goods subject to separate terms and conditions agreed
between the Contracting Party and the Seller.
(5) The Right to Cancel does not apply to any services requested by the Contracting Party, agreed to between both parties, and provided by the Seller either in full, or in part. Moreover, the Right to Cancel does not apply to goods supplied to the Seller by third-parties who do not give the Seller the Right to Cancel. Those products will be labelled as such on the Seller's webpage.§ 13 Non Disclosure Agreement
Any information passed on by the Seller to the Contracting Party as a result of entering in to this Contract shall be treated as confidential, unless such information is already in the public domain. Reverse Engineering according to § 3 I (2) of the Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Germany’s Trade Secrets Law) is prohibited. Confidential information shall be treated as such, must not be disclosed to any third party during the term of the Contract, and must be kept confidential for a period of up to three years following the Termination of Contract. This applies to the provisions and contractual obligations in particular.
§ 14 Concluding Provisions
(1) Buyer and Seller shall submit their disputes arising out of or in connection with a contractual agreement or the present Terms and Conditions to the jurisdiction of the courts of Nuremberg, Bavaria, Germany. If the Contracting Party is not domiciled in Germany, the Seller may choose to submit to the jurisdiction of a particular court in the Contracting Party's country of residence. However, lawsuits against the Seller must be filed with the courts of Nuremberg. §10 (1) shall not apply to exclusive jurisdiction stipulated by law.
(2) All agreements between the Contracting Party and the Seller shall be governed by and construed in accordance with the laws of the Federal Republic of Germany, excluding the United Nations Convention of Contracts for the International Sales of Goods (CISG).
(3) In the case of a contractual mistake, or omission, or if any provision of the present Terms and Conditions is held unenforceable, such provision, mistake, or omission shall be amended, rectified or supplemented to reflect the intention of both parties at the time of entering into the contractual agreement/accepting the present General Terms and Conditions.