1. Der Händler bietet dem Kunden die Möglichkeit, von dem mit dem Händler über den Conrad-Marktplatz geschlossenen Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach näherer Maßgabe der folgenden Ziffern dieser Rücktrittsrechts-Richtlinie bzgl. Verkäufen von Drittanbietern (“Händlern”) über den Conrad-Marktplatz an Geschäftskunden (B2B) (nachstehend “Conrad-Marktplatz-Drittanbieter-Rücktrittsrechtsrichtlinie” genannt) zurückzutreten, soweit die gekauften Waren in der folgenden Ziffer 6 dieser Conrad-Marktplatz-Drittanbieter-Rücktrittsrechtsrichtlinie nicht vom Rücktrittsrecht ausgenommen werden.
2. Die vorgenannte 14-tägige Frist beginnt an dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat (nachstehend “Inbesitznahme” genannt). Zur Wahrung der 14-tägigen Frist genügt der rechtzeitige Zugang der Erklärung der Ausübung des Rücktrittsrechts beim Händler. Die Erklärung des Rücktritts hat der Kunde mit den vom Marktplatz-System bereitgestellten Mitteln zu erklären. Eine Ausübung des Rücktrittsrechts durch Rücksendung der Ware ohne vorherige Rücksprache mit dem Händler ist nicht möglich.
3. Sollte der Kunde den Kaufpreis bereits bezahlt haben, erhält er bei berechtigter und ordnungsgemäßer Ausübung des Rücktrittsrechts eine volle Rückerstattung in Höhe des Kaufpreises abzüglich etwaiger Rücksendekosten des Händlers (vgl. Ziffer 5), nachdem er die vom Rücktritt betroffenen Waren an den Händler zurückgesendet und dieser sie erhalten hat, wobei der Kunde die Gefahr der Rücksendung trägt.
4. Der Händler hat dem Kunden nach dessen Erklärung der Ausübung des Rücktrittsrechts die Rücksendeadresse zu benennen oder ein Rücksendeetikett zur Verfügung zu stellen. Erklärt der Händler nicht die Übernahme der Rücksendekosten (insb. durch Bereitstellung eines kostenlosen Rücksendeetiketts), gehen sie zu Lasten des Kunden.
5. Dem Händler steht es frei, auf die Erstattung der Rücksendekosten zu verzichten. Eine Erstattung von Kosten über die reinen Kosten der Versendung hinaus kann der Händler jedoch nicht verlangen.
6. Das Rücktrittsrecht gilt nicht für
a. als neu verkaufte Waren, die bei Inbesitznahme unbenutzt, unbeschädigt und vollständig waren, dies aber bei Absendung der Erklärung der Ausübung des Rücktrittsrechts nicht mehr sind (wobei auch eine Inbetriebnahme, ein Testen oder Ausprobieren, ein Einbau, eine beschädigte oder geöffnete Schutzhülle / Versiegelung oder ein Aufbau eines Bausatzes die Eigenschaft als benutzt begründet);
b. Bücher, Bild-, Ton- oder Datenträger, CDs, DVDs, Software, Prepaid-Karten, Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel, Halbleiter, Verbrauchsmaterialien (einschließlich Toner, Filter, Tintenpatronen etc.) und Hygieneartikel (einschließlich Kopfhörer, Zahnbürsten, Rasierer etc.), die online heruntergeladen wurde(n) oder deren Schutzhülle oder Versiegelung geöffnet oder beschädigt wurde;
c. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte;
d. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder konfiguriert werden (einschließlich aus Standardkomponenten, wie z.B. individuell konfigurierte Hardware mit oder ohne Softwareinstallationen);
e. Meterware;
f. Packs, d.h. eine Zusammenstellung mehrerer, in der Regel ähnlicher oder zueinander passender, Produkte, die zu einem Gesamtpreis verkauft werden;
g. Apple BTO (Built-to-Order)-Geräte und Apple CTO (Configure-to-Order)-Geräte;
h. kalibrierte Messgeräte.
7. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche auf oder an der Ware befindlichen personenbezogenen Daten zu entfernen. Der Kunde stimmt zu, dass die Ware in das Eigentum des Händlers übergeht und dieser allein darüber entscheiden kann, wie er die Ware weiterverwenden möchte (einschließlich eines erneuten Verkaufs).
8. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben in vollem Umfang (das heißt auch in Bezug auf etwaige Kosten für die Rücksendung von Waren) erhalten und werden durch diese Conrad-Marktplatz-Drittanbieter-Rücktrittsrechtsrichtlinie nicht berührt.