Hinweisgeberstelle

Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln sowie internen Richtlinien steht bei Conrad an erster Stelle. Unsere Hinweisgeberstelle dient der Prävention gegen Wirtschaftskriminalität sowie dem Schutz unseres Unternehmens, unserer Beschäftigten und Geschäftspartner. Wir verfolgen das Ziel, Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen, aufzuarbeiten und abzustellen.

Durch verschiedene Meldekanäle können Beschäftigte und Außenstehende Hinweise abgeben. Für eventuelle Rückfragen zur Aufklärung des Sachverhalts ist die Angabe der Kontaktdaten wichtig. Dennoch können Hinweise auch anonym an uns gerichtet werden.

Bei der Aufarbeitung des Hinweis stellen wir die Vertraulichkeit sicher. Potenzieller Druck auf die Hinweisgeber sowie deren Diskriminierung wird nicht toleriert. Bis zur Ermittlung eines rechtskräftigen Beweis des Verstoßes gilt für die Betroffenen die Unschuldsvermutung.

Sie wollen einen Verstoß melden.

Hierfür stellen wir Ihnen verschiedene Meldekanäle zur Verfügung, um Hinweise abzugeben und mit der Hinweisgeberstelle in Kontakt zu treten. Ihr Hinweis wird von Spezialisten und erfahren Juristen bearbeitet.

Für eventuelle Rückfragen zur Aufklärung des Sachverhalts ist die Angabe Ihrer Kontaktdaten wichtig. Dennoch können Sie Hinweise auch anonym an uns richten und Ihre Kontaktdaten nicht angeben.

Bitte beachten Sie, dass unsere Hinweisgeberstelle aus rechtlichen Gründen einen Hinweis ohne ausreichend konkrete Anhaltspunkte nicht weiter bearbeiten darf.

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Hinweisgeberstelle

Klaus-Conrad-Straße 1

92240 Hirschau

E-Mail

Unsere Hinweisgeberstelle erreichen Sie über folgende E-Mail Adresse: hinweis@conrad.de.

Persönlich

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über hinweis@conrad.de

Meldeformular

 

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