Photovoltaik steuerfrei » 0% Mehrwertsteuer auf PV Anlagen
Überarbeitet: 12.09.2024 | Lesedauer: 6 Minuten
Sonnige Zeiten ab dem Jahr 2023 – zumindest für die Leute, die planen, sich eine Photovoltaikanlage zuzulegen. Denn dank des Jahressteuergesetzes 2022 (BStBl. I 2023 S. 2294) fallen bei der Installation von privaten PV-Anlagen einige steuerliche Hürden weg. Dadurch möchte die Bundesregierung im Bereich der privaten Solarstromerzeugung steuerliche Anreize schaffen und so den Ausbau regenerativer Energien fördern. Aus diesem Grund sind seit dem 1. Januar 2023 private Solaranlagen und auch Stromspeicher von der Steuer befreit (Nullsteuersatz).
Das beginnt bereits bei der Anschaffung, bei der sich interessierte Käufer die Regelbesteuerung, also die Umsatzsteuer in Höhe von 19%, sparen können. Allerdings gibt es dabei einige wichtige Punkte, die unbedingt noch vor dem Kauf beachtet werden sollten.
In Zeiten knapper und teurer werdender Energien und durch den stetig voranschreitenden Klimawandel sind erneuerbare Alternativen gefragt. Eine davon ist Solarstrom. Allerdings ist der Aufbau einer Solaranlage mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Um Interessierte, die schon seit einiger Zeit über die Anschaffung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) nachdenken, einen lohnenden Kaufanreiz zu schaffen, wurde in Deutschland seit dem 1. Januar 2023 die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen von 19% auf 0% gesenkt.
Dies wurde möglich, da laut EU-Richtlinie 2022/542 die Mitgliedstaaten berechtigt sind, steuerliche Anreize zu schaffen und die Umsatzsteuer für bestimmte Produkte auf 0% herabzusetzen. Diese Änderung im EU-Recht hat die deutsche Bundesregierung genutzt und mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) Maßnahmen beschlossen, um die Nutzung von erneuerbaren Energien weiter zu fördern und den Ausbau von PV-Anlagen voranzutreiben.
Der Nullsteuersatz gilt für die Lieferung sowie für die Montage bzw. Installation aller erforderlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage. Demzufolge fallen neben dem Kaufpreis auch sämtliche Kosten für den Aufbau und die Inbetriebnahme unter den Nullsteuersatz. Dies gilt ebenso für die erforderlichen Batteriespeicher bzw. Akkuspeicher. Selbst wenn diese im Jahr 2023 angeschafft und in einer bereits bestehenden älteren PV-Anlage installiert werden. Bezogen auf Conrad Electronic fallen bestimmte Produkte aus folgenden Sortimentsgruppen unter den Nullsteuersatz:
Artikelkennzeichnung in unserem Onlineshop
Es fallen nicht pauschal alle Artikel der oben genannten Artikelgruppen unter die 0% Mehrwertsteuer-Regelung. Ein Wechselrichter beispielsweise, der lediglich für den Einsatz in einem PKW oder LKW ausgelegt ist, fällt demzufolge nicht unter die Solar-Steuerbefreiung.
Damit Sie sofort erkennen können, ob der von Ihnen gewünschte Artikel mit 0% Mehrwertsteuer erworben werden kann, finden Sie in der Detailansicht des jeweiligen Produktes einen entsprechenden Hinweis.
Falls Ihr Wunschprodukt unter die Steuervergünstigung fällt, wird Ihnen auch gleich noch der aktuelle Preis inkl. 0% MwSt. angezeigt.
Um den Steuervorteil einer Photovoltaikanlage nutzen zu können, müssen einige wenige, aber wichtige Kriterien erfüllt werden.
Gültigkeit der Regelung
Die Regelung ist laut Jahressteuergesetz seit dem 1. Januar 2023 gültig und bezieht sich auf den Liefertermin. Für eine PV-Anlage, die bereits im Jahr 2022 bestellt, aber erst im Januar 2023 geliefert und installiert wurde, muss keine Umsatzsteuer entrichtet werden. Zum aktuellen Zeitpunkt (Stand September 2024) ist der Steuersatz von 0% immer noch gültig.
Art der Anlage
Für die Photovoltaikanlage gilt der Nullsteuersatz, wenn sie in der Nähe von Privatwohnungen bzw. Wohnungen, öffentlichen Gebäuden und anderen Gebäuden, die für das Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Anlagen können zudem mit einem Batteriespeicher ausgestattet sein. Mobile PV-Anlagen, wie sie beispielsweise für Camping oder Caravan genutzt werden, sind nicht von der Umsatzsteuer befreit.
Größe der Anlage
Die Photovoltaikanlage darf nicht größer als 30 kWp sein. Die Abkürzung kWp steht für Kilowatt Peak und benennt die Spitzenleistung. Anlagen bis zu 30 kWp sind entsprechend der Vereinfachungsregel seit dem 1. Januar 2023 generell von der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer befreit. Da es keine untere Leistungsgrenze gibt, fallen auch kleine PV-Anlagen mit beispielsweise nur 5 kWp und die beliebten Photovoltaikanlagen für den Balkon (max. 800 W Einspeiseleistung) mit unter diese Regelung.
Eigentümer und Betreiber
Der Eigentümer der Anlage muss auch der Betreiber der Anlage sein. Die reine Anmietung einer Photovoltaikanlage unterliegt nach wie vor dem Regelsteuersatz. Wenn Leasing- oder Mietkaufverträge steuerrechtlich als Lieferung eingestuft werden können, greift die Steuererleichterung.
Um Ihnen den steuerbefreiten Einkauf so einfach und schnell wie möglich zu gestalten, zeigen wir bei den infrage kommenden Solaranlagen und Komponenten gleich den aktuellen Preis mit 0% Mehrwertsteuer an.
Die Artikel können Sie dann wie gewohnt in den Warenkorb bzw. Einkaufswagen übernehmen.
Um die notwendige Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass unsere Kunden die Voraussetzungen (siehe vorheriger Abschnitt) nach §12 Abs. 3 UstG für die Anwendung des Steuersatzes von 0% erfüllen und im Einkaufswagen per Mausklick bestätigen. Danach wird auch im Warenkorb der Preis mit 0% MwSt. angezeigt.
Mehr ist vom zukünftigen Betreiber nicht zu machen. Da keine separate Solaranlagen-Bestellung erfolgen muss, sind etwaige Nachbestellungen von zusätzlichen Komponenten ebenfalls kein Problem.
Selbstverständlich können Sie auch bei unseren Marketplace-Anbietern Solaranlagen und Solar-Komponenten mit 0% Mehrwertsteuer einkaufen. Allerdings haben wir uns in diesem Fall für eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer durch den Marketplace-Verkäufer entschieden.
Nutzen Sie hierfür das Marketplace Bestätigungsformular.
Laden Sie das ausgefüllte Formular in Ihrem Konto direkt in der betreffenden Bestellung über die Nachrichtenfunktion an den Marketplace Verkäufer hoch.
Beachten Sie bitte, dass Sie nach der Stornierung der MwSt. die neue, korrigierte Rechnung im Namen des Marketplace Verkäufers erhalten.
Somit haben Sie für Ihre Unterlagen eine Rechnung und eine dazugehörige Stornorechnung im gewohnten Marketplace Layout/ Design und zusätzlich eine neue Rechnung vom Marketplace Verkäufer.
Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer – was ist der Unterschied?
Im Prinzip beschreiben beide Begriffe das Gleiche. Die Mehrwertsteuer ist eher umgangssprachlich, weil damit die Besteuerung des geschaffenen Mehrwerts (Verkaufspreis einer Ware/Dienstleistung abzüglich der Produktionskosten) gemeint ist. Der steuerrechtlich korrekte Begriff ist jedoch Umsatzsteuer. So gesehen müsste es oben korrekt heißen: 0% Umsatzsteuer auf PV-Anlagen.
Was bedeutet Nullsteuersatz?
Im Prinzip handelt es sich nicht um eine Befreiung der Umsatzsteuer. Vielmehr wird erst bei der Rechnung an den Endverbraucher der Nullsteuersatz angewandt. Dadurch ist die Verrechnung der Vorsteuer in gewohnter Weise über die gesamte Lieferkette möglich.
Was bedeutet die Abkürzung EEG?
Die Abkürzung EEG steht in diesem Zusammenhang für das "Erneuerbare Energien Gesetz". Es regelt die bevorzugte Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energiequellen. Die in diesem Zusammenhang erhobene EEG-Umlage wurde zum 1. Januar 2023 abgeschafft.
Ist der Betrieb einer PV Anlage umsatzsteuerpflichtig?
Bei der Einspeisung von Solarstrom fällt für den Betreiber bei der Regelbesteuerung künftig keine Umsatzsteuer mehr an. Wenn der Betreiber der PV Anlagen auf die Anwendung der sogenannten Kleinunternehmer Regelung nach §19 UStG (Liebhaberei Regelung gemäß dem BMF-Schreiben) verzichtet, greifen andere Regularien. Diese Regelung gilt sowohl für neue PV Anlagen als auch für PV Anlagen, die bereits vor dem 1. Januar 2023 installiert und in Betrieb waren.
Was ist das Marktstammdatenregister?
Das öffentliche Marktstammdatenregister (MaStR) wird von der Bundesnetzagentur geführt. In diesem zentralen Register sind die Daten von Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten abgelegt. Somit ist das Marktstammdatenregister die verlässliche Planungsgrundlage für den momentanen Netzausbau und die aktuelle Versorgungssicherheit.
Gilt der Nullsteuersatz auch für Insel PV Anlagen?
Ja, auch 12 Volt PV-Anlagen als Insellösung ohne Netzeinspeisung fallen nun unter die Regelung und eine Erstattung der Umsatzsteuer ist möglich.
Sind alle Komponenten einer PV Anlage von der Umsatzsteuer befreit?
Nein, lediglich die wesentlichen Komponenten einer PV Anlage sind laut Gesetzesvorgaben von der Umsatzsteuer befreit. Zu den wesentlichen Komponenten einer PV Anlage zählen vorzugsweise Solarmodule (PV Module), Modulhalterungen, Solarkabel, Batteriespeicher und Netzwechselrichter. Bei weiteren Photovoltaik Bauteilen muss im Bedarfsfall geprüft werden, inwieweit diese unter die Förderung fallen.
Müssen die Händler die steuerlichen Vorteile an Kunden weitergeben?
Nein, die Händler sind nicht dazu verpflichtet, die steuerlichen Vorteile an ihre Kunden weiterzugeben. Bei der neuen Regelung für bestimmte Photovoltaik-Anlagen und Speicher handelt es sich um eine sogenannte Kann-Bestimmung. Aufgrund des aktuellen Wettbewerbs werden die meisten Händler die Umsatzsteuer nicht verlangen bzw. die Umsatzsteuer erstatten.