Direktlink
  • Conrad
  • Mein Konto

    Anmelden / Registrieren

  • Einkaufswagen

  • Zum Newsletter anmelden und 10€-Gutschein sichern Zum Newsletter anmelden und 10€-Gutschein sichern
  • Service

    Services für Sie  

    Ein dunkelblauer Banner zeigt „Langzeit-Garantie“ mit einem gelben Pfeil nach rechts. Linkt zum Service Langzeit-Garantie
    Ein dunkelblauer Banner zeigt „Kalibrierservice“ mit einem gelben Pfeil nach rechts.. Linkt zum Service Kalibrierservice
    Ein dunkelblauer Banner zeigt „3D Druckservice“ mit einem gelben Pfeil nach rechts.. Linkt zum 3D Druckservice
    Ein dunkelblauer Banner zeigt „Kabel- und Schlauchmeterware“ mit einem gelben Pfeil nach rechts. Linkt zum Service Kabel- und Schlauchmeterware
    Ein dunkelblauer Banner zeigt „Ratgeber“ mit einem gelben Pfeil nach rechts. Linkt zur Übersichtsseite der Ratgeber
    Ein dunkelblauer Banner zeigt „Technik mieten mit Topi“ mit einem gelben Pfeil nach rechts. Linkt zu Serviceseite Technik mieten mit Topi

    Alle Services

  • Angebote %

    Vorteile für Sie

    Ein dunkelblauer Banner zeigt „Conrad-Sale“ mit einem gelben Pfeil nach rechts.. Linkt zur Seite Conrad Sale
    Ein dunkelblauer Banner zeigt „Vorteilsakionen“ mit einem gelben Pfeil nach rechts. Linkt zu den Vorteilsaktionen
    Ein dunkelblauer Banner zeigt „Businesskarten-Angebote“ mit einem gelben Pfeil nach rechts. Linkt zu den Businesskarten Angeboten
    Ein dunkelblauer Banner zeigt „Refurbished Produkte“ mit einem gelben Pfeil nach rechts. Linkt zur Kategorie Refurbished

    Unsere beliebtesten Marken

    Markenlogo von tektronix mit einer grauen Umrandung. Linkt zum tektronix Markenshop
    Markenlogo von Eaton mit einer grauen Umrandung. Linkt zum Eaton Markenshop
    Markenlogo von C.K mit einer grauen Umrandung. Linkt zum C.K Markenshop
    Markenlogo von Wiha mit einer grauen Umrandung. Link zum Wiha Markenshop
    Markenlogo von Ansell mit einer grauen Umrandung. Linkt zum Ansell Markenshop
    Markenlogo von Brumberg mit einer grauen Umrandung. Linkt zum Brumberg Markenshop

    Alle Marken anzeigen

  • Beschaffung

    Bestellung & Beschaffung

    Ein dunkelblauer Banner zeigt „Beschaffungsservice“ mit einem gelben Pfeil nach rechts.
    Ein dunkelblauer Banner zeigt „Angebotsservice“ mit einem gelben Pfeil nach rechts.
    Ein dunkelblauer Banner zeigt „Direktbestellung“ mit einem gelben Pfeil nach rechts.
    Ein dunkelblauer Banner zeigt „Termin- und Abrufaufträge“ mit einem gelben Pfeil nach rechts.
    Ein dunkelblauer Banner zeigt „E-procurement“ mit einem gelben Pfeil nach rechts.

    Alle Bestell- und Beschaffungsservices

    Themenwelten

    Ein dunkelblauer Banner zeigt „Industrie“ mit einem gelben Pfeil nach rechts.
    Ein dunkelblauer Banner zeigt „Infrastruktur“ mit einem gelben Pfeil nach rechts.
    Ein dunkelblauer Banner zeigt „Technische Dienstleistungen“ mit einem gelben Pfeil nach rechts.
  • Unsere Produkte
  • Mein Konto
  • Merkliste
  • Abmelden
Conrad
  1. Start
bulkycostscartcheckbox-checkedcheckbox-uncheckedclosecomparison Folder home hook iso list Magnifier NEU picto-table star tooltip warning wishlist

Ratgeber

Aktenvernichter » Sichere Entsorgung wichtiger Unterlagen

Sensible Daten gibt es überall: In privaten Haushalten, im Office zu Hause sowie in kleinen und großen Unternehmen. Und aufgrund der Aufbewahrungspflicht sammeln sich im Laufe der Zeit schnell ordnerweise Unterlagen an, die irgendwann einmal entsorgt werden müssen.

Doch dabei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Dass Rechnungen, Lieferscheine oder auch Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen nicht einfach so in einen Altpapiercontainer geworfen werden sollten, dürfte den meisten Leuten ja bekannt sein. Allerdings ist es vielen Privatpersonen oder auch Mitarbeitenden oftmals gar nicht bewusst, wie viele vertrauliche Informationen in Unterlagen enthalten sind, die auf den ersten Blick eher belanglos wirken.

Ein achtlos weggeworfener Katalog, in dem unter Umständen noch die Kundennummer zu finden ist oder ein Blatt Papier mit Namen und Unterschriften, können leicht für illegale Machenschaften missbraucht werden. Damit sensible Unterlagen nicht in die falschen Hände geraten, sollten sie mit einem Aktenvernichter geschreddert werden. Erfahren Sie in unserem Ratgeber mehr zu Vorschriften und Funktionsweise der Schredder.  

Ein weiß-grauer Aktenvernichter ist abgebildet. Oben ragt ein als "ADDRESS LIST" beschriftetes und mit "CONFIDENTIAL" gestempeltes Dokument heraus. Durch das Klarsichtfenster ist der Behälter mit bereits geschreddertem Papier zu sehen. Der rechteckige Aktenvernichter mit abgerundeten Ecken ist hauptsächlich weiß mit grauen Akzenten.
  • Warum sollten Unterlagen im Aktenvernichter entsorgt werden?

  • Wichtige Regelungen für Unternehmen: Din 66399, DSGBO, BDSG, Aufbewahrungsfristen

  • Welche Unterlagen müssen geschreddert werden?

  • Aktenvernichter: Was ist wichtig?

  • Pflege: Müssen Schredder geölt werden?



Warum sollten Unterlagen im Aktenvernichter entsorgt werden?

Unterlagen mit sensiblen, vertraulichen oder firmeneigenen Daten sollten aus einem einfachen Grund mit dem Aktenvernichter geschreddert werden: Datenmissbrauch. Denn der findet nicht nur im Internet statt. Egal ob es sich um die persönliche Kreditkarte, um Kundendaten oder Steuerunterlagen handelt - Vollständige Namen, Geburtsdaten, Unterschriften und Kontodaten laden Kriminelle zum Datenklau geradezu ein. Mittlerweile lässt sich damit viel Geld verdienen. Im privaten Bereich ist das Leerräumen von Konten, die Nutzung der E-Mail-Adresse für Spam-Mails oder der Missbrauch Ihrer Identität möglich. Im geschäftlichen Umfeld können Rufschädigung, Verlust von Kunden oder ein finanzieller Schaden die Folge sein. 



Wichtige Regelungen für Unternehmen: DIN 66399, DSGBO, BDSG, Aufbewahrungsfristen

Das Bild zeigt einen schwarzen Aktenvernichter, teilweise mit geschreddertem Papier gefüllt. Eine menschliche Hand zieht den ebenfalls schwarzen Auffangbehälter heraus. Dieser hat an der Vorderseite ein kleines Sichtfenster, durch das das geschredderte Papier zu sehen ist. Der Aktenvernichter hat ein silbernes Band am oberen Rand und steht auf kleinen Rollen.

Privatpersonen können weitgehend selbst entscheiden, ob sie CDs mit wichtigen Daten, DVDs, Kreditkarten oder Steuerunterlagen mit einem Aktenvernichter zerstören. Empfohlen wird es allerdings, um die eigenen Daten zu schützen. Für Unternehmen gilt eine andere Rechtslage. Sie sind verpflichtet, bestimmte Unterlagen zu vernichten. Grundlage für diese Verpflichtung sind folgende Regelungen:


DIN 66399

Die DIN Norm 66399 gibt Unternehmen einen genauen Rahmen vor, welche Unterlagen in den Papierschredder müssen. Allerdings sollte das Vernichtungsverfahren in einem vernünftigen Rahmen hinsichtlich Kosten und Arbeitsaufwand bleiben. Die in der Norm festgelegte Einteilung der Daten in Schutzklassen und Sicherheitsstufen helfen.  


Schutzklassen und Sicherheitsstufen nach DIN 66399

Zunächst werden Dokumente mithilfe der drei Schutzklassen genau eingeteilt. Die zusätzlichen Sicherheitsstufen definieren die Art der Unterlagen und den Aufwand, der für ihre Rekonstruktion notwendig wäre.


Schutzklasse 1

Normaler Schutzbedarf für interne Daten wie Produktlisten oder Adressdaten. Die unberechtigte Weitergabe oder Offenlegung hätte begrenzte negative Auswirkungen auf das Unternehmen. Beinhaltet Sicherheitsstufe 1 bis 3.


Schutzklasse 2

Hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten wie Auswertungen und Bilanzen. Die unberechtigte Weitergabe oder Offenlegung hätte erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen und könnte gegen vertragliche Verpflichtungen oder Gesetze verstoßen. Beinhaltet Sicherheitsstufe 3 bis 5.


Schutzklasse 3

Sehr hoher Schutzbedarf für besonders vertrauliche und geheime Daten z.B. aus der Produktentwicklung. Eine unberechtigte Weitergabe oder Offenlegung hätte ernsthafte Auswirkungen auf das Unternehmen und/oder würde gegen Berufsgeheimnisse, Verträge und Gesetze verstoßen. Beinhaltet Sicherheitsstufe 4 bis 7.


Demzufolge sind unterschiedliche Kombinationen möglich, die wir nachfolgend aufgelistet haben: 

SchutzklasseSicherheitsstufeAnwendungMögliche Reproduktion der DatenSchnitt-Typ
11Empfohlen für Datenträger mit allgemeinem Inhalt, z.B. private Unterlagen, Kataloge.Unter Zeitaufwand ohne Hilfsmittel und Fachkenntnisse möglich.Streifenschnitt oder Partikelschnitt
12Empfohlen für Datenträger mit internen Daten, z.B. zur unternehmensinternen Kommunikation.Mit Hilfsmittel und besonderem Zeitaufwand möglich.Streifenschnitt oder Partikelschnitt
1/23Empfohlen für Datenträger mit sensiblen und vertraulichen Daten, z.B. Umsatzauswertungen, Steuerunterlagen, personenbezogene Daten.Nur mit erheblichem Aufwand hinsichtlich Personen, Hilfsmittel und Zeit möglich.Streifenschnitt oder Partikelschnitt
2/34Empfohlen für Datenträger mit sensiblen und vertraulichen Daten, z.B. Bilanzen, Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge, Personalakten.Nur mit der Verwendung gewerbe-unüblicher Einrichtungen und Sonderkonstruktionen möglich.Partikelschnitt
2/35Empfohlen für Datenträger mit geheim zu haltenden Daten, z.B. Wettbewerbsanalysen, Prozessunterlagen, Forschungsunterlagen.Nach dem Stand der Technik unwahrscheinlich. Partikelschnitt (Mikroschnitt)
36Empfohlen für Datenträger mit geheim zu haltenden Daten, wenn außergewöhnlich hohe Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind, z.B. Patente, Baupläne.Nach dem Stand der Technik unmöglich. Partikelschnitt (Mikroschnitt)
37Empfohlen für Datenträger mit streng geheim zu haltenden Daten, wenn höchste Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind, z.B. geheimdienstliche oder militärische Informationen.Nach dem Stand von Technik und Wissenschaft unmöglich.Partikelschnitt (Mikroschnitt)

Um die Datenvernichtung sinnvoll und zeitsparend zu gestalten, sollten die zu schreddernden Unterlagen nach Sicherheitsstufen getrennt werden. Funktioniert dies nicht, sollten die Dokumente gemäß der höheren Sicherheitsstufe zerstört werden. So vermeidet man es, Unterlagen unzureichend zu schreddern. 

Es wird eine Nahaufnahme von geschreddertem Papier in einem Aktenvernichter abgebildet. Die Papierstreifen des Aktenvernichters sind vorwiegend weiß, aber einige Streifen zeigen Spuren von gedrucktem Text.

Streifenschnitt für niedrige Sicherheitsstufen.


Es wird eine Nahaufnahme abgebildet, die eine geschredderte CD zeigt, die in einem Aktenvernichter liegt. Der Bereich um die geschredderte CD herum ist mit geschreddertem weißen Papier gefüllt.

Partikelschnitt eignet sich für alle Sicherheitsstufen.


Klassifizierung des Materials

In der Regel befinden sich sensible Daten nicht nur auf Papier, sondern auch auf einer Vielzahl verschiedener Medien. Darauf ist im Sinne der DIN 33699-1 ebenfalls zu achten. Aktenvernichter, die entsprechende Datenträger vernichten können, sind mit einem Buchstaben gekennzeichnet, nach dem die Sicherheitsstufe folgt. Demzufolge können die Sicherheitsstufen für Papiershredder mit P-1, P-2, P-3, P-4, P-5, P-6 oder P-7 bezeichnet sein. Wenn das Gerät auch für optische Datenträger wie CDs geeignet ist, kann neben der Sicherheitsstufe z.B. P-5 auch noch O-4  angegeben sein. 

AbkürzungInformationsdarstellungBeispiele
POriginalgrößePapier, Film, Druckformen
FVerkleinerte FormMicrofilm, Folie
OOptische DatenträgerCD, DVD
TMagnetische DatenträgerID-Karten, Disketten
HFestplatten mit magnetischem DatenträgerFestplatten und Festplattenscheiben
EElektronische DatenträgerUSB-Sticks, Chipkarten, Halbleiterfestplatten, Speicherkarten, Kreditkarten

Von der Art des Datenträgers ist die Speicherdichte bzw. die Größe der Informationsdarstellung abhängig. Auf einem Blatt Papier befindet sich beispielsweise relativ wenig Information.

Im Vergleich sind auf Chipkarten mit ihren Speicherzellen oder CDs mit ihren Datenspuren deutlich mehr Daten auf einer kleineren Fläche gespeichert.

Um die Daten wirksam zu zerstören, müssen die vom Aktenvernichter zerschnittenen Materialteilchen bei einer hohen Speicherdichte entsprechend klein ausfallen, um eine Rekonstruktion zu verhindern.

Anhand der Material-Klassifizierung und der Sicherheitsstufe lässt sich die Größe der Materialteilchen herausfinden. 


Sicherheitsstufe und Materialteilchengröße

SicherheitsstufeP (Originalgröße)O (Optische Datenträger)H (Festplatten mit magnetischem Datenträger)
1Materialteilchenfläche max. 2.000 mm² oder Streifenbreite max. 12 mmMaterialteilchenfläche max.2.000 mm²Festplatte mechanisch/elektronisch funktionsunfähig
2Materialteilchenfläche max. 800 mm² oder Streifenbreite max. 6 mmMaterialteilchenfläche max. 800 mm²Datenträger beschädigt
3Materialteilchenfläche max. 320 mm² oder Streifenbreite max. 2 mmMaterialteilchenfläche max. 160 mm²Datenträger verformt
4Materialteilchenfläche max. 160 mm² Materialteilchenfläche max.30 mm²Datenträger mehrfach zerteilt und verformt und Materialteilchenfläche max. 2.000 mm²
5Materialteilchenfläche max. 30 mm²Materialteilchenfläche max. 10 mm²Datenträger mehrfach zerteilt und verformt und Materialteilchenfläche max. 320 mm²
6Materialteilchenfläche max. 10 mm²Materialteilchenfläche max. 5 mm²Datenträger mehrfach zerteilt und verformt und Materialteilchenfläche max. 10 mm²
7Materialteilchenfläche max. 5 mm²Materialteilchenfläche max. 0,2 mm²Datenträger mehrfach zerteilt und verformt und Materialteilchenfläche max. 5 mm²

DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung verbietet Unternehmen grundsätzlich die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden und Mitarbeitern, also deren Speichern und Bearbeiten. Besteht keine ausdrücklich erlaubte, gesetzlich geregelte Ausnahme zur Nutzung der Daten, müssen die gesammelten Daten zerstört oder gelöscht werden. Diese Vorgänge sind intern zu dokumentieren. Bei den Rahmenbedingungen zur Aktenvernichtung bezieht sich die DSGVO auf die DIN Norm 66399.


BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)

Das Bundesdatenschutzgesetz definiert das Löschen von Daten als das "Unkenntlichmachen gespeicherter personenbezogener Daten" (§3 Abs. 4 Punkt 5). Wie der Vernichtungsprozess erfolgen soll, schreibt das Bundesdatenschutzgesetz nicht vor.
Allerdings regeln §9 und §11 die technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die Rahmenbedingungen, die bei der Beauftragung Dritter zur Datenerhebung eingehalten werden müssen.


Aufbewahrungsfristen

Der Shredder darf erst zum Einsatz kommen, wenn die vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Dies gilt nicht nur für Unternehmen, sondern in manchen Fällen auch für Privatpersonen. In der Regel sind die Fristen für Betriebe im Handelsgesetzbuch (§§ 238, 257 und 325 HGB) und in der Abgabenordnung (§ 147 AO) vermerkt:
 

  • Sechs Jahre sollen Handelsbriefe, Geschäftspapiere und Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung aufbewahrt werden.
  • Zehn Jahre Aufbewahrungsfrist gelten beispielsweise für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie Buchungsbelege.
  • Privatpersonen sind verpflichtet, Rechnungen und Belege über steuerpflichtige Leistungen zwei Jahre lang aufzuheben. Gerade Unterlagen über handwerkliche und bauliche Leistungen am eigenen Grundstück oder im Eigenheim zählen dazu.


Welche Unterlagen müssen/sollten geschreddert werden?

Um einen groben Überblick zu erhalten, welche Unterlagen vor der Entsorgung geschreddert werden sollten, haben wir die wichtigsten Punkte kurz aufgelistet:

Unterlagen von Privatpersonen

· Kontoauszüge
· EC- und Kreditkartenbelege
· Medizinische Unterlagen
· Steuererklärungen
· Verträge
· Kreditauskünfte
· Rechnungen und Quittungen
· Dokumente mit persönlichen Unterschriften

Unterlagen von Unternehmen

· Vertriebsdaten
· Marketingpläne
· Vertrauliche Kundendaten
· Personalunterlagen
· Verträge
· Daten aus Forschung und Entwicklung
· Rechnungen und Quittungen
· Dokumente mit persönlichen Unterschriften

Wichtig zu beachten ist, dass nicht nur Mitarbeiter, die sich im Büro aufhalten, Unterlagen schreddern. Im Home Office muss diese Möglichkeit ebenfalls gegeben sein. Hier ist ein Aufsatz-Aktenvernichter oder ein Aktenvernichter mit kleinem Auffangbehälter ausreichend. Wichtig ist auch hier die Sicherheitsstufe.



Aktenvernichter: Was ist wichtig?

Um den passenden Aktenvernichter für Ihr Office zu finden, sind neben der Beachtung der sicherheitsrelevanten Merkmale die technischen Eigenschaften wichtig.

Schneidleistung

Abhängig von der Menge an zu vernichtenden Datenträgern bietet es sich gerade bei Unterlagen in Papierform an, dass sich mehrere Blätter auf einmal schreddern lassen. Bis zu acht Blätter sind bei vielen Geräten möglich. Aber auch wenn nicht Blatt für Blatt einzeln eingelegt werden muss, kann das vorschriftsmäßige Entsorgen vertraulicher Unterlagen lange dauern. Deshalb gibt es in unserem Online-Shop auch Aktenvernichter, in die komplette Stapel an Blättern eingelegt werden können. Eine Einzugsmechanik transportiert dann selbsttätig Blatt für Blatt zu den Schneidwalzen.


Auffangbehälter

Ebenfalls abhängig von der Menge ist die Größe des Auffangbehälters, der die Datenträger-Schnipsel auffängt. Der Behälter sollte eine ausreichende Größe haben, damit man ihn nicht zu häufig leeren muss. Für Privathaushalte oder kleine Büros, die nur hin und wieder schreddern, reichen kleine Auffangbehälter von 4 oder 7 Litern aus. Großraumbüros, in denen der Aktenschredder täglich durch mehrere Personen genutzt wird, nutzen lieber ein Gerät mit einem Auffangbehälter von 100 oder 120 Litern.


Art der Datenträger

Welche Datenträger sollen vernichtet werden? Handelt es sich nur um einige Blätter Papier oder auch um CDs, DVDs oder Kreditkarten? Dafür gibt es kombinierte Aktenvernichter, die verschiedene Medien bearbeiten können.
Darüber hinaus können manche Papierschredder Heft- oder Büroklammern zerstören, sodass zusammengeheftete Blätter nicht zuerst mühsam getrennt werden müssen.


Schnitt-Typ

Das Bild zeigt zwei unterschiedliche Teile. Auf der linken Seite ist ein blauer, abgerundeter quadratischer Rahmen mit dem Text „Strip-Cut“ oben und drei vertikalen blauen Balken darunter zu sehen, die die von einem Aktenvernichter produzierten Streifen darstellen. Auf der rechten Seite des Bildes ist eine Nahaufnahme eines Streifenschnitt-Aktenvernichters zu sehen, durch den eine Papier geführt wird. Die Klingen des Aktenvernichters sind als zylindrische Walzen mit Rillen zu erkennen, die dünne Papierstreifen produzieren.

Günstige Aktenvernichter mit den Sicherheitsstufen 1, 2 und 3 nutzen in der Regel den Streifenschnitt, bei dem das Papier in lange, schmale Streifen zerschnitten wird. 

Die Streifen sind bis zu ca. 7 mm breit. Die Schneidleistung ist bei Geräten mit Streifenschnitt höher als bei Geräten mit Partikelschnitt.
Sie zerstören die Datenträger in kürzerer Zeit.


Das Bild ist in zwei verschiedene Bereiche unterteilt. Auf der linken Seite befindet sich ein blaues, abgerundetes, rechteckiges Symbol mit einem blauen Umriss. Im Inneren des Symbols steht das Wort "Cross-Cut", gefolgt von einem gitterartigen Muster aus kleinen blauen Rechtecken, die die von einem Aktenvernichter produzierten Schnipsel darstellen. Rechts neben dem Symbol ist eine Nahaufnahme von zwei zylindrischen Aktenvernichter-Walzen mit strukturierten Oberflächen zu sehen. Um die Walzen herum liegt ein Haufen kleiner Papierschnipsel.

Beim Partikelschnitt, Kreuzschnitt (Cross-Cut) oder Mikroschnitt, wird der Datenträger längs und quer zerschnitten, sodass kleine Teilchen entstehen. Die Größe der Teilchen im Partikelschnitt ist von der Sicherheitsstufe abhängig, in die der Aktenvernichter eingeordnet ist. Generell gilt der Partikelschnitt bzw. der Mikroschnitt mit besonders kleinen Partikeln als sehr sicher und eignet sich für vertrauliche Dokumente mit hoher Vertraulichkeitsstufe (Sicherheitsstufe 3 bis 7).


Geräuschentwicklung

Nicht zu unterschätzen ist der Geräuschpegel der Aktenvernichter, der bei manchen Geräten die Lautstärke eines Staubsaugers erreichen kann. Das stört die anderen Kollegen - gerade wenn viel geschreddert wird. Deshalb empfiehlt sich in größeren Büros ein leises Gerät von um die 50 dB.



Pflege: Müssen Schredder geölt werden?

Gerade wenn Aktenvernichter regelmäßig laufen, verschleißen die beiden mechanisch gegeneinander laufenden Schneidwalzen mit der Zeit. Sobald das Gerät ungewöhnliche Geräusche macht, sollte nachgeölt werden. Bei regelmäßiger Anwendung des Geräts ist ein Mal ölen pro Woche ausreichend. Beim Partikelschnitt ist eine regelmäßige Reinigung mit Öl besonders empfehlenswert. Auf diese Weise lassen sich Partikel entfernen, die sich in den Schneidwalzen verfangen haben.

Zur Auswahl stehen eine Reihe an Produkten, beispielsweise Ölpapier und Öl aus der Flasche.

Ölpapier: Dieses mit Öl getränkte Papier im Din A4-Format wird wie ein normales Blatt Papier in den Aktenvernichter gelegt und durch die Schneidwalzen zerkleinert. Durch das Zerschneiden wird das Öl freigesetzt und schmiert die Schneidwalzen gleichmäßig. Manche Hersteller empfehlen, nach dem Schreddern des Ölpapiers den Rückwärtsgang des Aktenvernichters einzulegen, um das Öl noch besser zu verteilen.
Ölpapier kann jedoch nur eingesetzt werden, wenn die Schneidwalzen noch nicht verstopft sind.

Öl: Verwendet man Öl aus der Flasche, ist eine ruhige Hand und etwas Erfahrung gefragt. Zu viel Öl kann das Gerät beschädigen, zu wenig Öl hilft nicht gegen den Verschleiß. Tipp: Das Öl auf ein normales Blatt Papier auftragen und wie ein Ölpapier verwenden. Dies sorgt für einen gleichmäßigen Ölfilm auf den Schneidwalzen.

Der Conrad Newsletter
Jetzt anmelden und exklusive Aktionen, aktuelle News und Angebote immer zuerst erhalten.
Jetzt anmelden
  • Filialen

  • Versandkostenfrei ab 119,00 € (netto 100,00 €)

  • Angebotsservice

  • Beschaffungsservice

Für Geschäftskunden

Für Geschäftskunden

  • Conrad Sourcing Platform

  • FAQ für den Geschäftskunden


  • E-Procurement

  • Open Catalog Interface (OCI)

  • Conrad Smart Procure (CSP)

Für Verkäufer

Für Verkäufer

  • Marktplatz - Verkaufen über Conrad

  • FAQ für den Marktplatz

  • Competence Center

    (Wissensdatenbank für Verkäufer)


Für Affiliate

Für Affiliate

  • Affiliate Partnerprogramm


Für Lieferanten

Für Lieferanten

  • Direktlieferant werden


Service

Service

  • Alle Services

  • Versandinformationen

  • Ratgeber

  • Businesskarte / Kundenkarte

  • Rückgabe / Retoure

  • Kalibrierservice

  • topi-Technik mieten


Beschaffung

Beschaffung

  • Beschaffungsservice

  • Angebotsservice

  • Direktbestellung

  • Termin- und Abrufaufträge


Für Bildungseinrichtungen

Für Bildungseinrichtungen

  • Allgemeine Informationen

  • Conrad Academy


Conrad erleben

Conrad erleben

  • Filialen

  • Kataloge

  • Newsletter

  • Produktverzeichnis

  • Markenverzeichnis

  • Messen und Events


  • Aktuelle Vorteilsaktionen

  • Geschenkkarte

  • Innovation News

Häufig gesucht

Häufig gesucht

  • Smartphone

  • iPhone

  • Multimeter

  • Monitor

  • Laptop

  • Tablet

  • Playstation


Über Conrad

Über Conrad

  • Unternehmen

  • Karriere

  • Presse

  • Nachhaltigkeit

  • Qualität

  • Hinweisgeberstelle

  • Information zur Barrierefreiheit

  • Vulnerability Disclosure Program


  •    

Zahlarten
  • Icon zu Zahlart Rechnung. Weiterleitung zur Serviceseite Zahlarten in Deutschland
  • Logo zur Zahlart Paypal. Weiterleitung zur Serviceseite Zahlarten in Deutschland
  • Icon zur Zahlart Kreditkarte. Weiterleitung zur Serviceseite Zahlarten in Deutschland
  • Icon zur Zahlart Bankeinzug. Weiterleitung zur Serviceseite Zahlarten in Deutschland
  • Icon zu Technik mieten mit topi. Weiterleitung zur Serviceseite Zahlarten in Deutschland
Alle Zahlarten
Social Media
Kontakt

FAQ - Hilfeseiten

 

Kontakt

FAQ - Hilfeseiten

 

Gewerblicher Shop: Anzeige von Nettopreisen exkl. MwSt. und Versandkosten

Alle Preisangaben sind inkl. MwSt. und zzgl. Versand.

  • Datenschutz

  • Sichere Zahlungsmittel

  • SSL-Verschlüsselung

  • Verified Visa & Mastercard Secure Code

  • BEVH/EHI-Siegel
  • eCommerce Europe Trustmark
  • Gelisteter idealo-Partner
  • BSFZ-Siegel - Forschung und Entwicklung im Rampenlicht
  • AGB

  • Impressum

  • Datenschutz

  • Widerruf

Produktvergleich
Merkliste