Valpro 86.00.00 KN1333 Kraftstoffkanister 10 l Stahlblech
2100933
(B x H x T) 17.5 x 28 x 35.5 cm
10 l
Stahlblech-Spritkanister
2100935
(B x H x T) 12 x 31 x 23 cm
5 l
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Bedienungs- und Sicherheitshinweise
Bedienungs- und Sicherheitshinweise 2100934 Valpro 82.00.00 KN0945 Kraftstoffkanister 20 l Stahlblech
Beschreibung
aus hochwertigem Stahlblech gefertigt (10 + 20 L Kanister nach DIN 7274 aus 0,9mm Stahlblech, 5L Kanister aus 0,8 mm Stahlblech) · hochbeständige externe Pulverbeschichtung · kraftstoffbeständige Innenbeschichtung · für alle Kraftstoffarten geeignet · breiter Entlüftungskanal – sehr schnelle Entleerung, 20L Kanister ≤ 25 Sekunden, 10L ≤ 15 Sekunden und 5L ≤ 10 Sekunden · innenliegende Schweißnaht, um Stabilität und Schutz des Kanisters zu gewährleisten · stabile Griffe für sichere Benutzung · Bajonett-Schnellverschluss ist völlig dicht in jeder Position · Sicherungsstift gibt zusätzliche Sicherheit gegen unbeabsichtigtes Öffnen des Kanisters · unterliegt keiner Beschränkung der Zulassung im gewerblichen Bereich - unbeschränkte Einsatzdauer · Originalzubehör und Ersatzteile erhältlich · mit UN Bauart-Zertifizierung für Verpackungsgruppe I, II und III (Kennzeichnung X) der BAM · TÜV Rheinland Gruppe geprüft und überwacht (Bauartprüfung) · UN-Bauart-Genehmigung erfüllt die Prüfanforderungen für Verpackungen zur Beförderderung gefährlicher Güter der folgenden internationalen Bestimmungen in den zum Zeitpunkt der Ausstellung des Zulassungsscheins jeweils gültigen Ausgaben: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID), International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG Code) und ICAO Technical Instructions, ebenfalls niedergelegt in den IATA-Dangerous Goods Regulations Alle Kraftstoff-Kanister (UN/RKK) müssen ab dem 01.06.2015 vom Endverbraucher nach GHS/CLP Verordnung gekennzeichnet werden. Der Hersteller des Stoffes ist für die Bereitstellung der korrekten Informationen verantwortlich.
Ausführung
UN-Zulassung für Transporte nach Gefahrgutverordnung (GGVS Strasse / GGVE Schiene / GGV See)
UN-Verpackungsgenehmigung für Verpackungsgruppen II und III (Kennzeichnungsbuchstabe Y) und TÜV-Bauart-geprüft Zeichen
Gefertigt aus 0,9 mm Stahl nach DIN 7274
Kraftstoffbeständige Innenlackierung
Außen mit dauerhafter Pulverbeschichtung
Bajonettverschluss
Keine Einschränkung der maximalen Verwendungsdauer gemäß ADR
Breiter Entlüftungskanal (Entleerung unter 25 Sek.)
Die Kanister werden regelmäßig geprüft und entsprechen der internen Druckprüfung bis zu 1,0 bar und Fallprüfung aus 1,2 m Höhe
Beschreibung
aus hochwertigem Stahlblech gefertigt (10 + 20 L Kanister nach DIN 7274 aus 0,9mm Stahlblech, 5L Kanister aus 0,8 mm Stahlblech) · hochbeständige externe Pulverbeschichtung · kraftstoffbeständige Innenbeschichtung · für alle Kraftstoffarten geeignet · breiter Entlüftungskanal – sehr schnelle Entleerung, 20L Kanister ≤ 25 Sekunden, 10L ≤ 15 Sekunden und 5L ≤ 10 Sekunden · innenliegende Schweißnaht, um Stabilität und Schutz des Kanisters zu gewährleisten · stabile Griffe für sichere Benutzung · Bajonett-Schnellverschluss ist völlig dicht in jeder Position · Sicherungsstift gibt zusätzliche Sicherheit gegen unbeabsichtigtes Öffnen des Kanisters · unterliegt keiner Beschränkung der Zulassung im gewerblichen Bereich - unbeschränkte Einsatzdauer · Originalzubehör und Ersatzteile erhältlich · mit UN Bauart-Zertifizierung für Verpackungsgruppe I, II und III (Kennzeichnung X) der BAM · TÜV Rheinland Gruppe geprüft und überwacht (Bauartprüfung) · UN-Bauart-Genehmigung erfüllt die Prüfanforderungen für Verpackungen zur Beförderderung gefährlicher Güter der folgenden internationalen Bestimmungen in den zum Zeitpunkt der Ausstellung des Zulassungsscheins jeweils gültigen Ausgaben: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID), International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG Code) und ICAO Technical Instructions, ebenfalls niedergelegt in den IATA-Dangerous Goods Regulations Alle Kraftstoff-Kanister (UN/RKK) müssen ab dem 01.06.2015 vom Endverbraucher nach GHS/CLP Verordnung gekennzeichnet werden. Der Hersteller des Stoffes ist für die Bereitstellung der korrekten Informationen verantwortlich.
Ausführung
UN-Zulassung für Transporte nach Gefahrgutverordnung (GGVS Strasse / GGVE Schiene / GGV See)
UN-Verpackungsgenehmigung für Verpackungsgruppen II und III (Kennzeichnungsbuchstabe Y) und TÜV-Bauart-geprüft Zeichen
Gefertigt aus 0,9 mm Stahl nach DIN 7274
Kraftstoffbeständige Innenlackierung
Außen mit dauerhafter Pulverbeschichtung
Bajonettverschluss
Keine Einschränkung der maximalen Verwendungsdauer gemäß ADR
Breiter Entlüftungskanal (Entleerung unter 25 Sek.)
Die Kanister werden regelmäßig geprüft und entsprechen der internen Druckprüfung bis zu 1,0 bar und Fallprüfung aus 1,2 m Höhe