Die Batterien der Reihe YBX Active Marine eignen sich ideal für Yachten, Motorboote, Segelboote und weitere Wasserfahrzeuge. Speziell für die starken Belastungen durch Wellenschlag und Trailertransport ausgelegt, zeichnen sie sich durch verlässliche Startleistung aus und empfehlen sich als zuverlässige zusätzliche Stromversorgung für die Systeme an Bord. Dank fortschrittlicher Konstruktionsmerkmale und besonders verschleißfester Bauteile sind sie für den Einsatz in Schiffsanwendungen aller Art geeignet.
Ausführung
Speziell für die Anforderungen im Einsatz als Starterbatterie und zusätzliche Stromversorgung ausgelegt
EFB-Technologie der nächsten Generation ergibt erhöhte Langlebigkeit, mehr verfügbare Zyklen und schnelleres Laden
Verbesserte Sicherheitsfunktionen mit integrierter Flammsperre und Tragegriff
Komplett wartungsfrei
Auslaufsicherer, doppelter Deckel
Pol-Entlüftung
Ladezustandsanzeige
Hinweise
Pfand auf Starterbatterien
Conrad und alle anderen Vertreiber von Starterbatterien sind nach §10 des Batteriegesetzes gesetzlich verpflichtet vom Endnutzer, der eine Starterbatterie erwirbt, ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR (inkl. MwSt.) zu erheben. Hierfür stellt Conrad dem Endnutzer einen Pfandgutschein aus. Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher zzgl. Pfand. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Starterbatterien an den Verkäufer der Batterie oder an eine kommunale Sammelstelle* zurückzugeben.
Rückgabe und Erstattung des Pfandwertes
Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich. Aus diesem Grund bietet Conrad dem Endnutzer zwei Möglichkeiten zur Erstattung des Pfandwertes an: Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie und des Pfandgutscheins in einer Conrad Filiale wird das Pfand sofort erstattet. Alternativ kann der Endnutzer die Altbatterie auch bei einer kommunalen Sammelstelle* abgeben, dort den Pfandgutschein abstempeln lassen und diesen in einer Conrad Filiale abgeben oder per Post mit Angabe der Bankverbindung und Adresse an Conrad einsenden. In beiden Fällen wird Ihnen das Pfand erstattet.
Achtung. Ohne unseren Pfandgutschein ist eine Erstattung des Pfandbetrages leider nicht möglich. Die kommunalen Sammelstellen sind allerdings nicht gesetzlich verpflichtet Starterbatterien anzunehmen und Pfandgutscheine abzustempeln, selbst wenn diese freiwillig Starterbatterien annehmen. Sollte also Ihre kommunale Sammelstelle Ihre Starterbatterie nicht annehmen oder den Pfandgutschein nicht abstempeln, so geben Sie bitte Ihre Starterbatterie in einer unserer Filialen ab oder bei einer kommunalen Sammelstelle die auch den Pfandgutschein abstempelt.
Beschreibung
Die Batterien der Reihe YBX Active Marine eignen sich ideal für Yachten, Motorboote, Segelboote und weitere Wasserfahrzeuge. Speziell für die starken Belastungen durch Wellenschlag und Trailertransport ausgelegt, zeichnen sie sich durch verlässliche Startleistung aus und empfehlen sich als zuverlässige zusätzliche Stromversorgung für die Systeme an Bord. Dank fortschrittlicher Konstruktionsmerkmale und besonders verschleißfester Bauteile sind sie für den Einsatz in Schiffsanwendungen aller Art geeignet.
Ausführung
Speziell für die Anforderungen im Einsatz als Starterbatterie und zusätzliche Stromversorgung ausgelegt
EFB-Technologie der nächsten Generation ergibt erhöhte Langlebigkeit, mehr verfügbare Zyklen und schnelleres Laden
Verbesserte Sicherheitsfunktionen mit integrierter Flammsperre und Tragegriff
Komplett wartungsfrei
Auslaufsicherer, doppelter Deckel
Pol-Entlüftung
Ladezustandsanzeige
Hinweise
Pfand auf Starterbatterien
Conrad und alle anderen Vertreiber von Starterbatterien sind nach §10 des Batteriegesetzes gesetzlich verpflichtet vom Endnutzer, der eine Starterbatterie erwirbt, ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR (inkl. MwSt.) zu erheben. Hierfür stellt Conrad dem Endnutzer einen Pfandgutschein aus. Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher zzgl. Pfand. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Starterbatterien an den Verkäufer der Batterie oder an eine kommunale Sammelstelle* zurückzugeben.
Rückgabe und Erstattung des Pfandwertes
Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich. Aus diesem Grund bietet Conrad dem Endnutzer zwei Möglichkeiten zur Erstattung des Pfandwertes an: Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie und des Pfandgutscheins in einer Conrad Filiale wird das Pfand sofort erstattet. Alternativ kann der Endnutzer die Altbatterie auch bei einer kommunalen Sammelstelle* abgeben, dort den Pfandgutschein abstempeln lassen und diesen in einer Conrad Filiale abgeben oder per Post mit Angabe der Bankverbindung und Adresse an Conrad einsenden. In beiden Fällen wird Ihnen das Pfand erstattet.
Achtung. Ohne unseren Pfandgutschein ist eine Erstattung des Pfandbetrages leider nicht möglich. Die kommunalen Sammelstellen sind allerdings nicht gesetzlich verpflichtet Starterbatterien anzunehmen und Pfandgutscheine abzustempeln, selbst wenn diese freiwillig Starterbatterien annehmen. Sollte also Ihre kommunale Sammelstelle Ihre Starterbatterie nicht annehmen oder den Pfandgutschein nicht abstempeln, so geben Sie bitte Ihre Starterbatterie in einer unserer Filialen ab oder bei einer kommunalen Sammelstelle die auch den Pfandgutschein abstempelt.