VRLA (Valve Regulated Lead Acid) ist die perfekte Batterie für diejenigen, die besseres zu tun haben, als eine Batterie zu warten! Unsere permanent verschlossene VRLA-Batterie muss niemals aufgefüllt werden, ein regelmäßiges Aufladen ist aber notwendig. Ideal für Motorräder, Scooter, Geländefahrzeuge, Aufsitzmäher und Wassermotorräder.
Ausführung
Sulfatierungs-Hemmstoff integriert
Hohe Startleistung
Wartungsfrei
Sehr gute Vibrations-Eigenschaften
Robustes Gehäuse
Trennwandkonstruktion
Zuverlässig und langlebig
Bleiplatten mit Gitternetz für hohe Leitfähigkeit
Geringe Selbstentladung
Nach Befüllung permanent verschlossen
Mit Überdruckventil
Lieferumfang
Batterie
Säurepack
Anleitung
Hinweise
Pfand auf Starterbatterien
Conrad und alle anderen Vertreiber von Starterbatterien sind nach §10 des Batteriegesetzes gesetzlich verpflichtet vom Endnutzer, der eine Starterbatterie erwirbt, ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR (inkl. MwSt.) zu erheben. Hierfür stellt Conrad dem Endnutzer einen Pfandgutschein aus. Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher zzgl. Pfand. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Starterbatterien an den Verkäufer der Batterie oder an eine kommunale Sammelstelle* zurückzugeben.
Rückgabe und Erstattung des Pfandwertes
Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich. Aus diesem Grund bietet Conrad dem Endnutzer zwei Möglichkeiten zur Erstattung des Pfandwertes an: Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie und des Pfandgutscheins in einer Conrad Filiale wird das Pfand sofort erstattet. Alternativ kann der Endnutzer die Altbatterie auch bei einer kommunalen Sammelstelle* abgeben, dort den Pfandgutschein abstempeln lassen und diesen in einer Conrad Filiale abgeben oder per Post mit Angabe der Bankverbindung und Adresse an Conrad einsenden. In beiden Fällen wird Ihnen das Pfand erstattet.
Achtung. Ohne unseren Pfandgutschein ist eine Erstattung des Pfandbetrages leider nicht möglich. Die kommunalen Sammelstellen sind allerdings nicht gesetzlich verpflichtet Starterbatterien anzunehmen und Pfandgutscheine abzustempeln, selbst wenn diese freiwillig Starterbatterien annehmen. Sollte also Ihre kommunale Sammelstelle Ihre Starterbatterie nicht annehmen oder den Pfandgutschein nicht abstempeln, so geben Sie bitte Ihre Starterbatterie in einer unserer Filialen ab oder bei einer kommunalen Sammelstelle die auch den Pfandgutschein abstempelt.
Beschreibung
VRLA (Valve Regulated Lead Acid) ist die perfekte Batterie für diejenigen, die besseres zu tun haben, als eine Batterie zu warten! Unsere permanent verschlossene VRLA-Batterie muss niemals aufgefüllt werden, ein regelmäßiges Aufladen ist aber notwendig. Ideal für Motorräder, Scooter, Geländefahrzeuge, Aufsitzmäher und Wassermotorräder.
Ausführung
Sulfatierungs-Hemmstoff integriert
Hohe Startleistung
Wartungsfrei
Sehr gute Vibrations-Eigenschaften
Robustes Gehäuse
Trennwandkonstruktion
Zuverlässig und langlebig
Bleiplatten mit Gitternetz für hohe Leitfähigkeit
Geringe Selbstentladung
Nach Befüllung permanent verschlossen
Mit Überdruckventil
Lieferumfang
Batterie
Säurepack
Anleitung
Hinweise
Pfand auf Starterbatterien
Conrad und alle anderen Vertreiber von Starterbatterien sind nach §10 des Batteriegesetzes gesetzlich verpflichtet vom Endnutzer, der eine Starterbatterie erwirbt, ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR (inkl. MwSt.) zu erheben. Hierfür stellt Conrad dem Endnutzer einen Pfandgutschein aus. Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher zzgl. Pfand. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Starterbatterien an den Verkäufer der Batterie oder an eine kommunale Sammelstelle* zurückzugeben.
Rückgabe und Erstattung des Pfandwertes
Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich. Aus diesem Grund bietet Conrad dem Endnutzer zwei Möglichkeiten zur Erstattung des Pfandwertes an: Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie und des Pfandgutscheins in einer Conrad Filiale wird das Pfand sofort erstattet. Alternativ kann der Endnutzer die Altbatterie auch bei einer kommunalen Sammelstelle* abgeben, dort den Pfandgutschein abstempeln lassen und diesen in einer Conrad Filiale abgeben oder per Post mit Angabe der Bankverbindung und Adresse an Conrad einsenden. In beiden Fällen wird Ihnen das Pfand erstattet.
Achtung. Ohne unseren Pfandgutschein ist eine Erstattung des Pfandbetrages leider nicht möglich. Die kommunalen Sammelstellen sind allerdings nicht gesetzlich verpflichtet Starterbatterien anzunehmen und Pfandgutscheine abzustempeln, selbst wenn diese freiwillig Starterbatterien annehmen. Sollte also Ihre kommunale Sammelstelle Ihre Starterbatterie nicht annehmen oder den Pfandgutschein nicht abstempeln, so geben Sie bitte Ihre Starterbatterie in einer unserer Filialen ab oder bei einer kommunalen Sammelstelle die auch den Pfandgutschein abstempelt.