Motorräder. Roller. ATVs. Aufsitzmäher und Wasserfahrzeuge
Breite
121 mm
Höhe
93 mm
Tiefe
71 mm
Varianten(Alle Angaben sind zzgl. gesetzl. MwSt., zzgl. Versand)
Kapazität (mAh, Ah)
Yuasa YTB4L Motorradbatterie 12 V 4 Ah
3134959
Dieser Artikel
4 Ah
Yuasa YTX7L Motorradbatterie 12 V 6 Ah
3079931
6 Ah
Yuasa YTX7A Motorradbatterie 12 V 6 Ah
3089606
6 Ah
Yuasa YTX5L Motorradbatterie 12 V 4 Ah
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4 Ah
Yuasa YTX4L Motorradbatterie 12 V 3 Ah
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3 Ah
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3134957
10 Ah
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3134958
9 Ah
Dokumente & Downloads
Datenblatt
Datenblatt 3134959 Yuasa YTB4L Motorradbatterie 12 V 4 Ah
Beschreibung
Ideal für Motorräder, Roller, ATVs, Aufsitzmäher und Wasserfahrzeuge;Diese dauerhaft versiegelten Batterien müssen nicht nachgefüllt werden;Abgesehen von gelegentlichem Aufladen sind sie während der gesamten Lebensdauer der Batterie wartungsfrei
Ausführung
Sulfatierungs-Hemmstoff integriert
Hohe Startleistung
Wartungsfrei
Sehr gute Vibrations-Eigenschaften
Robustes Gehäuse
Trennwandkonstruktion
Zuverlässig und langlebig
Bleiplatten mit Gitternetz für hohe Leitfähigkeit
Geringe Selbstentladung
Nach Befüllung permanent verschlossen
Mit Überdruckventil
Lieferumfang
Batterie
Säurepack
Anleitung
Hinweise
Pfand auf Starterbatterien
Conrad und alle anderen Vertreiber von Starterbatterien sind nach §10 des Batteriegesetzes gesetzlich verpflichtet vom Endnutzer, der eine Starterbatterie erwirbt, ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR (inkl. MwSt.) zu erheben. Hierfür stellt Conrad dem Endnutzer einen Pfandgutschein aus. Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher zzgl. Pfand. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Starterbatterien an den Verkäufer der Batterie oder an eine kommunale Sammelstelle* zurückzugeben.
Rückgabe und Erstattung des Pfandwertes
Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich. Aus diesem Grund bietet Conrad dem Endnutzer zwei Möglichkeiten zur Erstattung des Pfandwertes an: Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie und des Pfandgutscheins in einer Conrad Filiale wird das Pfand sofort erstattet. Alternativ kann der Endnutzer die Altbatterie auch bei einer kommunalen Sammelstelle* abgeben, dort den Pfandgutschein abstempeln lassen und diesen in einer Conrad Filiale abgeben oder per Post mit Angabe der Bankverbindung und Adresse an Conrad einsenden. In beiden Fällen wird Ihnen das Pfand erstattet.
Achtung. Ohne unseren Pfandgutschein ist eine Erstattung des Pfandbetrages leider nicht möglich. Die kommunalen Sammelstellen sind allerdings nicht gesetzlich verpflichtet Starterbatterien anzunehmen und Pfandgutscheine abzustempeln, selbst wenn diese freiwillig Starterbatterien annehmen. Sollte also Ihre kommunale Sammelstelle Ihre Starterbatterie nicht annehmen oder den Pfandgutschein nicht abstempeln, so geben Sie bitte Ihre Starterbatterie in einer unserer Filialen ab oder bei einer kommunalen Sammelstelle die auch den Pfandgutschein abstempelt.
Beschreibung
Ideal für Motorräder, Roller, ATVs, Aufsitzmäher und Wasserfahrzeuge;Diese dauerhaft versiegelten Batterien müssen nicht nachgefüllt werden;Abgesehen von gelegentlichem Aufladen sind sie während der gesamten Lebensdauer der Batterie wartungsfrei
Ausführung
Sulfatierungs-Hemmstoff integriert
Hohe Startleistung
Wartungsfrei
Sehr gute Vibrations-Eigenschaften
Robustes Gehäuse
Trennwandkonstruktion
Zuverlässig und langlebig
Bleiplatten mit Gitternetz für hohe Leitfähigkeit
Geringe Selbstentladung
Nach Befüllung permanent verschlossen
Mit Überdruckventil
Lieferumfang
Batterie
Säurepack
Anleitung
Hinweise
Pfand auf Starterbatterien
Conrad und alle anderen Vertreiber von Starterbatterien sind nach §10 des Batteriegesetzes gesetzlich verpflichtet vom Endnutzer, der eine Starterbatterie erwirbt, ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR (inkl. MwSt.) zu erheben. Hierfür stellt Conrad dem Endnutzer einen Pfandgutschein aus. Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher zzgl. Pfand. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Starterbatterien an den Verkäufer der Batterie oder an eine kommunale Sammelstelle* zurückzugeben.
Rückgabe und Erstattung des Pfandwertes
Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich. Aus diesem Grund bietet Conrad dem Endnutzer zwei Möglichkeiten zur Erstattung des Pfandwertes an: Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie und des Pfandgutscheins in einer Conrad Filiale wird das Pfand sofort erstattet. Alternativ kann der Endnutzer die Altbatterie auch bei einer kommunalen Sammelstelle* abgeben, dort den Pfandgutschein abstempeln lassen und diesen in einer Conrad Filiale abgeben oder per Post mit Angabe der Bankverbindung und Adresse an Conrad einsenden. In beiden Fällen wird Ihnen das Pfand erstattet.
Achtung. Ohne unseren Pfandgutschein ist eine Erstattung des Pfandbetrages leider nicht möglich. Die kommunalen Sammelstellen sind allerdings nicht gesetzlich verpflichtet Starterbatterien anzunehmen und Pfandgutscheine abzustempeln, selbst wenn diese freiwillig Starterbatterien annehmen. Sollte also Ihre kommunale Sammelstelle Ihre Starterbatterie nicht annehmen oder den Pfandgutschein nicht abstempeln, so geben Sie bitte Ihre Starterbatterie in einer unserer Filialen ab oder bei einer kommunalen Sammelstelle die auch den Pfandgutschein abstempelt.