Varianten(Alle Angaben sind zzgl. gesetzl. MwSt., zzgl. Versand)
Kapazität (mAh, Ah)
Yuasa YTZ7S Motorradbatterie 12 V 6 Ah
3079926
Dieser Artikel
6 Ah
Yuasa YTZ8V Motorradbatterie 12 V 7 Ah
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7 Ah
Yuasa YTZ7V Motorradbatterie 12 V 6 Ah
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6 Ah
Yuasa YTZ6V Motorradbatterie 12 V 5 Ah
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5 Ah
Yuasa YTZ5S Motorradbatterie 12 V 3.5 Ah
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3.5 Ah
Yuasa YTZ4V Motorradbatterie 12 V 3 Ah
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3 Ah
Yuasa YTX20HL Motorradbatterie 12 V 18 Ah
3125214
18 Ah
Yuasa YTX14H Motorradbatterie 12 V 12 Ah
3133383
12 Ah
Dokumente & Downloads
Datenblatt
Datenblatt 3079926 Yuasa YTZ7S Motorradbatterie 12 V 6 Ah
Beschreibung
Wenn eine Ersatzbatterie vor allem viel Leistung erbringen soll, werfen Sie einen Blick auf Yuasas wartungsfreie Hochleistungsbatterien. Yuasa steht für mehr Leistung, weniger Wartung und längere Lebensdauer. Yuasa wartungsfreie Hochleistungsbatterien sind die beste Wahl für Motorräder, Nutzfahrzeuge, Scooter, Geländefahrzeuge, Aufsitzmäher, Wassermotorräder und Schneemobile.
Hinweise
Pfand auf Starterbatterien
Conrad und alle anderen Vertreiber von Starterbatterien sind nach §10 des Batteriegesetzes gesetzlich verpflichtet vom Endnutzer, der eine Starterbatterie erwirbt, ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR (inkl. MwSt.) zu erheben. Hierfür stellt Conrad dem Endnutzer einen Pfandgutschein aus. Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher zzgl. Pfand. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Starterbatterien an den Verkäufer der Batterie oder an eine kommunale Sammelstelle* zurückzugeben.
Rückgabe und Erstattung des Pfandwertes
Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich. Aus diesem Grund bietet Conrad dem Endnutzer zwei Möglichkeiten zur Erstattung des Pfandwertes an: Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie und des Pfandgutscheins in einer Conrad Filiale wird das Pfand sofort erstattet. Alternativ kann der Endnutzer die Altbatterie auch bei einer kommunalen Sammelstelle* abgeben, dort den Pfandgutschein abstempeln lassen und diesen in einer Conrad Filiale abgeben oder per Post mit Angabe der Bankverbindung und Adresse an Conrad einsenden. In beiden Fällen wird Ihnen das Pfand erstattet.
Achtung. Ohne unseren Pfandgutschein ist eine Erstattung des Pfandbetrages leider nicht möglich. Die kommunalen Sammelstellen sind allerdings nicht gesetzlich verpflichtet Starterbatterien anzunehmen und Pfandgutscheine abzustempeln, selbst wenn diese freiwillig Starterbatterien annehmen. Sollte also Ihre kommunale Sammelstelle Ihre Starterbatterie nicht annehmen oder den Pfandgutschein nicht abstempeln, so geben Sie bitte Ihre Starterbatterie in einer unserer Filialen ab oder bei einer kommunalen Sammelstelle die auch den Pfandgutschein abstempelt.
Beschreibung
Wenn eine Ersatzbatterie vor allem viel Leistung erbringen soll, werfen Sie einen Blick auf Yuasas wartungsfreie Hochleistungsbatterien. Yuasa steht für mehr Leistung, weniger Wartung und längere Lebensdauer. Yuasa wartungsfreie Hochleistungsbatterien sind die beste Wahl für Motorräder, Nutzfahrzeuge, Scooter, Geländefahrzeuge, Aufsitzmäher, Wassermotorräder und Schneemobile.
Hinweise
Pfand auf Starterbatterien
Conrad und alle anderen Vertreiber von Starterbatterien sind nach §10 des Batteriegesetzes gesetzlich verpflichtet vom Endnutzer, der eine Starterbatterie erwirbt, ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR (inkl. MwSt.) zu erheben. Hierfür stellt Conrad dem Endnutzer einen Pfandgutschein aus. Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher zzgl. Pfand. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Starterbatterien an den Verkäufer der Batterie oder an eine kommunale Sammelstelle* zurückzugeben.
Rückgabe und Erstattung des Pfandwertes
Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich. Aus diesem Grund bietet Conrad dem Endnutzer zwei Möglichkeiten zur Erstattung des Pfandwertes an: Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie und des Pfandgutscheins in einer Conrad Filiale wird das Pfand sofort erstattet. Alternativ kann der Endnutzer die Altbatterie auch bei einer kommunalen Sammelstelle* abgeben, dort den Pfandgutschein abstempeln lassen und diesen in einer Conrad Filiale abgeben oder per Post mit Angabe der Bankverbindung und Adresse an Conrad einsenden. In beiden Fällen wird Ihnen das Pfand erstattet.
Achtung. Ohne unseren Pfandgutschein ist eine Erstattung des Pfandbetrages leider nicht möglich. Die kommunalen Sammelstellen sind allerdings nicht gesetzlich verpflichtet Starterbatterien anzunehmen und Pfandgutscheine abzustempeln, selbst wenn diese freiwillig Starterbatterien annehmen. Sollte also Ihre kommunale Sammelstelle Ihre Starterbatterie nicht annehmen oder den Pfandgutschein nicht abstempeln, so geben Sie bitte Ihre Starterbatterie in einer unserer Filialen ab oder bei einer kommunalen Sammelstelle die auch den Pfandgutschein abstempelt.