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Batterien/Akkus - Entsorgung
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Das Batteriegesetz (BattG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.
Verbraucher sollten Folgendes beachten:
Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Daher sind Verbraucher gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Batterien und Akkus enthalten aber auch wichtige Rohstoffe (z.B. Eisen, Zink, Mangan, Kobalt, Nickel, Graphit, Kupfer, Aluminium, Lithium) und werden wieder verwendet.
Verbrauchte Batterien und Akkus können Sie bei kommunalen Sammelstellen bzw. Recyclinghöfen oder überall im Handel wo Batterien/Akkus verkauft werden auch zurückgeben. Selbstverständlich ist die Rückgabe auch über die Sammelsysteme in unseren Conrad Filialen möglich.Betroffen sind alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Das Gesetz gilt also auch für Batterien, die in Produkten eingebaut oder beigefügt sind.
Vertrauen und Partnerschaft verpflichtet.
Verpflichtung Conrad
Conrad Electronic hat sich verpflichtet, die Vorgaben aus dem BattG zu erfüllen bzw. einzuhalten und hat in diesem Zusammenhang auch alle seine Lieferanten vertraglich dazu verpflichtet, die entsprechenden Anforderungen ebenfalls einzuhalten.
Dementsprechend sind die von uns angebotenen Batterien und Akkus durch unsere Lieferanten bei einem Rücknahmesystem angemeldet.Conrad Electronic hat sich mit seinen Batterien und Akkus dem Rücknahmesystem REBAT angeschlossen und ist bei der „Stiftung Elektro-Altgeräte Register“ (EAR) mit der Reg.-Nr. 45097512 registriert.
Verpflichtung Kunde
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne weist darauf hin, dass eine Entsorgung über den Hausmüll untersagt ist! Enthalten Batterien oder Akkus relevante Schwermetallanteile, sind diese zusätzlich mit dem entsprechenden chemischen Symbol gekennzeichnet.
Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.
Verbraucher sind gesetzlich zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet.
Sichtbare offene Anschlusspole von Batterien sollten vor der Rückgabe abgeklebt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umweltschutz!
Weitere Informationen finden Sie unter: https://rebat.de/
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Die Entsorgung von Starterbatterien darf nicht über den Restmüll erfolgen.
Daher sind Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Starterbatterien gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können.
Starterbatterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe die wieder verwendet werden können.
Leere Starterbatterien müssen bei sogenannten Recyclinghöfen abgegeben werden. Selbstverständlich können Sie auch das Sammelsystem in unseren Conrad Filialen nutzen - die Rückgabe ist jeweils kostenlos.
Conrad beteiligt sich am Rücknahmesystem der RLG Systems AG.
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Conrad Electronic ist verpflichtet, vom Endverbraucher, der eine Starterbatterie erwirbt, ein Pfand in Höhe von € 7,50 zu erheben. Hierfür stellt Conrad Electronic Ihnen einen Pfandgutschein aus - der Kaufpreis versteht sich daher zuzüglich Pfand.
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Conrad Electronic ist gemäß § 9 Batteriegesetz verpflichtet, gebrauchte/alte Starterbatterien kostenlos zurückzunehmen.
Aufgrund der Gefahrgutverordnung ist die Rückgabe der Starterbatterie leider im Versand nicht möglich. Daher bietet Ihnen Conrad Electronic nachfolgende Möglichkeiten zur Rückgabe und Erstattung des Pfandbetrages an:
- Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie und des Pfandgutscheins in einer unserer Conrad-Filialen wird das Pfand sofort erstattet. Die Sammel- und Rückgabestelle befindet sich in jeder Conrad-Filiale an der Informationstheke.
- Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie an einer kommunalen Sammelstelle bitte dort den Pfandgutschein abstempeln lassen und anschließend diesen in einer Conrad Filiale abgeben. Das Pfand wird dann ebenfalls sofort erstattet.
- Den abgestempelten Pfandgutschein per Briefpost - unter Angabe der Bankverbindung - an nachfolgende Adresse einsenden. Das Pfand wird dann sofort auf Ihr Bankkonto überwiesen. Conrad Electronic SE, Buchhaltung, Klaus-Conrad-Str.1, 92240 Hirschau
Hinweis: Ohne unseren Pfandgutschein ist eine Erstattung des Pfandbetrages leider nicht möglich. Die kommunalen Sammelstellen sind allerdings nicht gesetzlich verpflichtet Starterbatterien anzunehmen und Pfandgutscheine abzustempeln, selbst wenn diese freiwillig Starterbatterien annehmen. Sollte also Ihre kommunale Sammelstelle Ihre Starterbatterie nicht annehmen oder den Pfandgutschein nicht abstempeln, so geben Sie bitte Ihre Starterbatterie in einer unserer Filialen ab oder bei einer kommunalen Sammelstelle die auch den Pfandgutschein abstempelt.