Sicherheit am Arbeitsplatz: Gesundheit und Unfallverhütung haben Vorrang
Veröffentlicht: 24.09.2024 | Lesedauer: 12 Minuten
Ob Sturz, Schnitt oder Verbrennung: Unfallfreies Arbeiten ist ein wichtiger Grundsatz am Arbeitsplatz. Doch die Realität sieht oft anders aus: Jedes Jahr erleiden in Deutschland durchschnittlich 1.500 von 100.000 Erwerbstätige einen Arbeitsunfall mit schweren Verletzungen.
Viele davon sind vermeidbar. Diese Unfälle haben nicht nur unmittelbare gesundheitliche Folgen für die Betroffenen, sondern wirken sich auch negativ auf deren Familien und das gesamte Unternehmen aus.
Durch gezielte Maßnahmen wie Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen und die Bereitstellung von Schutzkleidung können Sie die Risiken am Arbeitsplatz deutlich reduzieren. Maßnahmen zum Arbeitsschutz sind zwar in erster Linie gesetzlich verankert. Doch Gefahrenprävention und Unfallverhütung liegen auch im Interesse der Unternehmen selbst. Mit den richtigen Maßnahmen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit am Arbeitsplatz. Wie Sie sich und Ihre Mitarbeiter schützen können, zeigt Ihnen dieser Ratgeber für jede Branche.
Ein ganz normaler Arbeitstag – und dann passiert es: Ein kleiner Fehler, ein Moment der Unachtsamkeit und plötzlich steht das Leben eines Kollegen auf dem Kopf. Ein Arbeitsunfall kann nicht nur körperliche Schäden verursachen, sondern auch tiefe seelische Spuren hinterlassen.
Die Folgen eines Arbeitsunfalls für ein Unternehmen können weitreichend und kostspielig sein. Sie gehen weit über die unmittelbaren medizinischen Aufwände für den verletzten Mitarbeiter hinaus. Die möglichen direkten Folgen reichen von Produktivitätsverlusten und Kosten für Ersatzkräfte, erhöhte Prämien für die Unfallversicherung, bis hin zu Bußgeldern und Strafen bei Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen. Hinzu kommen indirekte Folgen wie Motivationseinbußen bei den Beschäftigten, langwierige Rechtsstreitigkeiten und Imageverlust.
Ein sicherer Arbeitsplatz und Gesundheitsschutz sind Grundrechte Ihrer Mitarbeiter und gleichzeitig ein wichtiger Bestandteil einer positiven Unternehmenskultur. Es geht um die physische und psychische Unversehrtheit Ihrer Belegschaft, das Betriebsklima, die Leistungsbereitschaft und die Arbeitgeberattraktivität.
Eine sichere Arbeitsumgebung führt zu einer höheren Zufriedenheit und Motivation, was sich positiv auf die Produktivität auswirkt. Sie trägt zur Mitarbeiterbindung bei und verringert die Fluktuation. Darüber hinaus verbessern Sie die Betriebsabläufe und Geschäftsprozesse und profitieren von wirtschaftlichen Vorteilen. Sie sehen, Prävention zahlt sich aus. Zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass Ihnen Sicherheit wichtig ist.
Um Arbeitssicherheit jederzeit zu gewährleisten, müssen Sie zahlreiche Überlegungen anstellen und Vorkehrungen treffen. Sicherheit bei der Arbeit ist kein Zufall, sondern das Ergebnis gezielter Maßnahmen. Und als Arbeitgeber oder Führungskraft tragen Sie die Verantwortung für ein sicheres Arbeitsumfeld.
Der Arbeitsschutz umfasst die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Unfällen sowie die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsumgebung. Dazu gehören das Erkennen von Gefährdungspotenzialen sowie geeignete Schritte zu deren Minimierung oder besser noch zu deren Beseitigung. Die Unfallversicherung DGUV, Betriebsärzte und Fachleute unterteilen das Thema in die Bereiche allgemeiner Arbeitsschutz, technischer Arbeitsschutz, medizinischer Arbeitsschutz und sozialer Arbeitsschutz.
Übergeordnetes Ziel ist es, die psychische und physische Gesundheit aller Mitarbeiter zu schützen und zu erhalten. Doch wie gehen Sie dabei konkret vor?
Was im Einzelfall zum Gesundheitsschutz gehört, hängt von den konkreten Gefährdungen ab, denen das Personal ausgesetzt ist. Im Baugewerbe und Handwerk können Schutzkleidung, Schutzhelme, Sicherheitsgurte, Absperrungen, Gerüstkontrollen und eine sichere Materialverwahrung erforderlich sein. Im Bürobereich stehen ergonomische Arbeitsplätze, gute Beleuchtung und Pausenregelungen im Vordergrund. Industrielle Arbeitsplätze erfordern Schutzkleidung, spezielle Schutzhandschuhe, Absaugvorrichtungen und eine regelmäßige Wartung von Maschinen. Typische Schutzmaßnahmen in der Gastronomie sind Hand- und Schnittschutz, die Einhaltung von Hygienevorschriften und der sichere Umgang mit Geräten.
Arbeitsschutz
Arbeitsschutz ist der Oberbegriff für alle Maßnahmen, Regelungen und Mittel, die dazu dienen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Der Arbeitsschutz umfasst sowohl die Unfallverhütung als auch die Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen. Ziel ist immer die Vereitlung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Beschäftigten.
Arbeitssicherheit
Die Arbeitssicherheit konzentriert sich auf die Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz.
Es geht darum, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen, um Verletzungen und und Todesfälle bei der Berufsausübung zu vermeiden und somit die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewärleistung eines sicheren Arbeitsplatzes zu erfüllen.
Gesundheitsschutz
Der Gesundheitsschutz zielt auf die Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Beschäftigten. Dazu gehören Maßnahmen zur Vermeidung von Berufskrankheiten, zur Verbesserung des psychischen Wohlbefindens und zur Schaffung ergonomischer Arbeitsplätze. Ziel ist es, proaktiv gesundheitliche Risiken zu erkennen und zu minimieren, bevor sie zu Erkrankungen führen.
Gefährdungsbeurteilung
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung müssen Sie alle Gefahren und Risiken für die Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz ermitteln. Dazu gehört eine systematische Analyse aller Arbeitsbereiche, um individuelle Gefahren zu identifizieren, zu bewerten und zu dokumentieren.
Gesundheitsschutz
Maßnahmen zur Vermeidung von Belastungen durch Lärm, Vibrationen, Chemikalien, Hitze, Kälte und psychische Faktoren.
Technische Schutzmaßnahmen
Denken Sie unter anderem an die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze, Brandschutz, Schutzvorrichtungen an Maschinen (etwa Sicherheitsbügel und Not-Aus-Schalter), die regelmäßige Wartung und sichere Arbeitsmittel.
Organisatorische Maßnahmen
Sie basieren auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung und umfassen die Entwicklung von Arbeitsanweisungen, die regelmäßige Durchführung von Schulungen und Unterweisungen, die Erstellung von Notfallplänen und eine klare Aufgabenverteilung.
Personenbezogene Sicherheitsmaßnahmen
Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) umfasst alle Ausrüstungsgegenstände, die getragen oder in der Hand gehalten werden, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit so weit wie möglich vor Gefahren zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel Schutzkleidung, Arbeits- & Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen, Schutzhelme und Gehörschutz. Ihre Aufgabe besteht nicht nur darin, die Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen, sondern auch dafür zu sorgen, dass sie richtig benutzt wird.
Wer ist für Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich?
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten am Arbeitsplatz verantwortlich. Dies ist gesetzlich verankert und gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Zentrale Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das die allgemeinen Grundsätze und Pflichten beschreibt. Ergänzend gibt es weitere Verordnungen, zum Beispiel die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Betriebssicherheitsverordnung sowie Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Auch andere gesetzliche Regelungen wie das Mutterschutzgesetz (MuSchArbV) verpflichten den Arbeitgeber zu entsprechenden Schutzmaßnahmen.
Weshalb ist der Arbeitgeber verantwortlich? Ihn trifft eine gesetzliche Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Das bedeutet, er muss alles tun, um Unfälle und Erkrankungen am Arbeitsplatz zu verhindern. Er muss von Gesetzeswegen über die erforderlichen Kenntnisse im Bereich Arbeitsschutz verfügen oder entsprechende Fachkräfte hinzuziehen.
Wer unterstützt den Arbeitgeber bei der Prävention? Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist in der Regel eine Teamaufgabe. Neben dem Arbeitgeber sind die Führungskräfte für die Umsetzung des Arbeitsschutzes in ihrem Bereich verantwortlich. In größeren Betrieben können Sicherheitsbeauftragte den Arbeitgeber unterstützen und Betriebsärzte in Fragen des Gesundheitsschutzes beraten. Auch der Betriebsrat kann mitwirken.
Und die Mitarbeiter? Auch die Beschäftigten sind für ihre Sicherheit mitverantwortlich. Sie sind verpflichtet, die Sicherheitsvorschriften einzuhalten und die zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung zu tragen.
Erste Hilfe am Arbeitsplatz
Es gehört zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall Erste Hilfe erhalten. Schnelle und richtige Erste Hilfe kann bei Unfällen Leben retten und schwere Folgen mildern. Im Unternehmen müssen ausreichend ausgebildete betriebliche Ersthelfer zur Verfügung stehen. Je nach Größe des Betriebes müssen ausreichend ausgestattete Erste-Hilfe-Koffer vorhanden sein. In größeren Betrieben oder bei bestimmten Tätigkeiten ist ein Defibrillator vorgeschrieben.
Sichere Aufbewahrung von Arbeitsmitteln
Die sichere Lagerung von Gefahrstoffen wie Chemikalien und gefährlichen Gegenständen ist etwa in Industrie und Gewerbe von großer Bedeutung.
Brandschutz
Auch der betriebliche Brandschutz gehört zum Arbeitsschutz und damit zur Pflicht des Arbeitgebers. Wenn von den baurechtlichen Normen abgewichen wird oder wenn das Gebäude für einen besonderen Zweck genutzt werden soll, muss ein Brandschutzkonzept erstellt werden. In vielen Unternehmen und Arbeitsstätten sind ein Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer vorgeschrieben. Denken Sie auch an Feuerlöscher, Feuerlöschdecken und Rettungsleitern.
Kennzeichnung der Fluchtwege
Flucht- und Rettungspläne sollten am Arbeitsplatz und an gut sichtbaren Stellen im Betriebsgebäude ausgehängt werden – zum Beispiel im Eingangsbereich, in Fluren und Treppenhäusern. Darin sind die Standorte von Brandmeldern, Feuerlöschern, Löschdecken oder Löschschläuchen eingezeichnet. Sie benötigen Rettungszeichen und Fluchtwegschilder sowie eine Notbeleuchtung.