Förderung der Elektromobilität durch den Staat
Aktualisiert: 04.07.2024 | Lesedauer: 5 Minuten
Die deutsche Bundesregierung will mit dem Klimaschutzgesetz den Ausstoß an Treibhausgas (CO2) schrittweise reduzieren. Angestrebtes Ziel für das Jahr 2030 sind 65 % des Wertes von 1990. Das langfristige Ziel ist eine Treibhausgasneutralität bis 2045.
Die Elektromobilität spielt dabei eine zentrale Rolle. Während das Konjunkturpaket von 2020 und der Umweltbonus wichtige Impulse für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge gesetzt haben, hat sich die Förderlandschaft seitdem verändert. Der Fokus liegt nun stärker auf der Förderung von Ladeinfrastruktur und gewerblich genutzten Fahrzeugen. Dennoch gibt es auch weiterhin attraktive Fördermöglichkeiten für Elektroautos – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Welche das sind und alles Wichtige rund um die Förderung der Elektromobilität in Deutschland erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel.
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Die erste Frage, die man sich bezüglich potenzieller Fördermöglichkeiten stellen sollte, ist die, wer überhaupt antragsberechtigt ist:
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Privatpersonen
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Freiberuflich Tätige
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Unternehmen jeder Größe
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Juristische Personen
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Vereine, Verbände, Stiftungen
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gemeinnützige Organisationen
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Kommunen
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Bildungs- und Forschungseinrichtungen
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Wohnungseigentümergemeinschaften
Fördermöglichkeiten schnell und einfach prüfen:
Online-Datenbanken helfen bei der Suche nach passenden Förderungen für Elektroautos. Verschiedene Anbieter stellen praktische Tools zur Verfügung, mit denen Sie gezielt nach Programmen suchen können, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.
>> Ein Beispiel dafür ist die "Förderdatenbank für Elektroautos" des bekannten Portals für Elektromobilität, EFahrer.com.
Indem Sie Angaben zu Ihrem Wohnort, Ihrer Zielgruppe (Privatperson, Unternehmen etc.) und Ihren Interessen machen, filtert die Datenbank passende Förderoptionen heraus.
Hinweis: Aktuelle Förderung vor allem für Ladeinfrastruktur und gewerbliche Nutzung
Seit der Umweltbonus des Bundes Ende 2023 ausgelaufen ist, konzentrieren sich die meisten aktuellen Förderprogramme auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur oder richten sich an gewerbliche Nutzer. Dennoch gibt es auch weiterhin einige regionale Förderprogramme für Privatpersonen und Unternehmen, die den Kauf oder das Leasing eines Elektroautos unterstützen. So liegt der Fokus nun auf anderen Förderungen, wie zum Beispiel regionale Zuschüsse, steuerliche Vorteile, zinsgünstige Kredite oder Herstellerprämien.
Es lohnt sich daher, die verschiedenen Datenbanken zu nutzen und sich bei Ihrem örtlichen Energieversorger oder Ihrer Kommune über aktuelle Fördermöglichkeiten zu informieren.
Von 2016 bis Ende 2023 wurde in Deutschland der Kauf sowie das Leasing von Elektroautos und Plug-in-Hybriden durch den sogenannten Umweltbonus finanziell unterstützt. Bedingung: Das betreffende Fahrzeug musste nachweislich einen positiven Effekt auf den Klimaschutz haben. So wollte die Bundesregierung Elektromobilität zu fördern und den Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeuge beschleunigen.
Der Umweltbonus hat maßgeblich dazu beigetragen, den Absatz von Elektroautos und Plug-in-Hybriden in Deutschland zu steigern. Aufgrund des Erfolgs und der hohen Nachfrage wurde das Förderbudget jedoch schneller ausgeschöpft als erwartet. Wegen Sparmaßnahmen wurde die Förderung schließlich zum 18. Dezember 2023 ganz eingestellt. Der Umweltbonus existiert somit nicht mehr und es können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.
Aktuelle Förderoptionen: Steuervorteile bis Herstellerprämie
Trotz des Wegfalls des Umweltbonus gibt es weiterhin Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für den Umstieg auf Elektromobilität zu erhalten. Es lohnt sich daher, sich vor dem Kauf oder Leasing eines Elektrofahrzeugs über aktuelle Fördermöglichkeiten zu informieren.
- Regionale Förderprogramme: Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderprogramme für Elektroautos an. Informationen über die Antragsbedingungen und das Antragsverfahren findet man in der Regel bei der zuständigen Stelle (z.B. Kommune, Bundesland). Für gewöhnlich muss man bei der Antragsstellung auch verschiedene Nachweise erbringen (z.B. Kaufvertrag, Zulassungsbescheinigung).
- Steuerliche Vorteile: Elektroautos sind weiterhin für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Bei Dienstwagen berücksichtigen Arbeitgeber die geringere Dienstwagenbesteuerung bei der Berechnung des geldwerten Vorteils.
- Herstellerprämien: Einige Autohersteller bieten weiterhin Prämien für den Kauf von Elektroautos an – als zusätzlichen Anreiz und um den Wegfall des Umweltbonus auszugleichen. Diese Prämien können je nach Hersteller und Modell variieren und werden in der Regel direkt beim Kauf vom Händler abgezogen.
- THG-Quote: E-Auto-Besitzer können weiterhin von der THG-Quote profitieren, indem sie ihre eingesparten CO2-Emissionen verkaufen. Ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich, da die Prämienhöhe variiert. Die Auszahlung erfolgt in der Regel jährlich.
Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzt, muss bei seiner Steuererklärung den sogenannten "privaten Nutzungsanteil" als geldwerten Vorteil angeben. Um zu ermitteln, wie hoch dieser Anteil ist, kann man entweder ein Fahrtenbuch führen, oder man nutzt bei einem Verbrenner pauschal die 1 %-Regelung.
Diese Regelung bezieht sich auf den Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Egal, ob das Fahrzeug gekauft, gemietet oder geleast wurde.
Zudem muss der Arbeitsweg zusätzlich mit der sogenannten "Kilometerbesteuerung" von 0,03 % (des Bruttolistenpreises pro Kilometer einfache Fahrtstrecke) versteuert werden.
Wer als privat genutzte Firmenwagen jedoch ein Elektrofahrzeug nutzt, profitiert von einer deutlichen Steuerermäßigung. Denn für Elektro- und Plug-in-Hybrid-Firmenwagen gelten deutlich günstigere Regelungen:
Plug-in-Hybrid: 0,5 %-Regelung
- Besteuerung: 0,5 % des Bruttolistenpreises
- Steuerbefreiung: keine
- Steuersatz für Arbeitsweg: 0,015 % pro Kilometer
- Voraussetzungen*:
- Extern aufladbar ("Plug-in")
- CO2-Emissionen nach WLTP-Norm: maximal 50 g pro Kilometer oder
- Elektrische Reichweite: mindestens 60 km (ab 2025: 80 km)
E-Auto: 0,25 %-Regelung
- Besteuerung: 0,25 % des Bruttolistenpreises (für Fahrzeuge unter 70.000€) bzw. 0,5 % (für Fahrzeuge über 70.000€)
- Steuerbefreiung: bis Ende 2030
- Steuersatz für Arbeitsweg: 0,0075 % des Listenpreises pro Kilometer (pro Monat)
- Voraussetzungen: Erstzulassung zwischen dem 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2030
* Erfüllt ein Hybrid-Auto diese Voraussetzungen nicht, gilt die 1 %-Regelung.
>> Rechenbeispiel: Gesamtsteuer für E-Auto, Hybrid und Verbrenner
In unserem folgenden Rechenbeispiel vergleichen wir die Gesamtsteuerbelastung für ein Elektroauto, einen Plug-in-Hybrid und einen Verbrenner unter Berücksichtigung des geldwerten Vorteils und der Kilometerbesteuerung.
Ausgangssituation:
Bruttolistenpreis:
> 39.000 €
Arbeitsweg:
> 25 km (einfach)
Arbeitstage pro Jahr:
> 220 Tage
Beispielsteuersatz:
> 40 %
Elektroauto | Plug-in-Hybrid | Verbrenner | |
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Steuersatz: | 0,25 % | 0,5 % | 1 % |
Geldwerter Vorteil (jährlich): | 1.170 € |
2.340 € |
4.680 € |
Kilometerbesteuerung (jährlich): | 0,0075 % / km: 321,75 € |
0,015 % / km: 643,50 € |
0,03 % / km: 1.287 € |
Jährliche Gesamtsteuer: | 596,70 € |
1.193,40 € |
2.386,80 € |
Neue Bemessungsgrundlage rückwirkend zum 1. Januar 2024
Im Jahr 2024 wurde im Rahmen des "Wachstumschancengesetzes" die Bemessungsgrundlage für die 0,25-Prozent-Besteuerung von E-Autos sowie die 0,5-Prozent-Besteuerung von Hybridfahrzeuge von 60.000 € auf 70.000 € angehoben. Und obwohl der Bundesrat das Gesetz erst am 22. März 2024 verabschiedet hatte, gilt die Steuererleichterung für rückwirkend zum 1. Januar 2024.
Für viele Interessierte steht und fällt die Entscheidung für ein Elektroauto mit dem Vorhandensein einer eigenen Lademöglichkeit.
Die staatliche Förderung privater Ladestsationen (Wallboxen) ist jedoch weitgehend ausgelaufen – der extra dafür geschaffene Fördertopf ist seit Ende Oktober 2021 ausgeschöpft. Das Bundesprogramm und die KfW-Förderung wurden eingestellt.
Aktuell Wallbox-Förderung nur noch in NRW
Die meisten Bundesländer hatten sich entweder am Bundesprogramm zur Förderung privater Wallboxen beteiligt oder Privatleute und Unternehmen mit eigenen Programmen finanziell beim Aufbau von Ladeinfrastruktur unterstützt.
Aktuell gibt es nur noch in Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm für Privatpersonen: "progres.nrw – Elektromobilität". Dieses Programm bietet Zuschüsse bis zu 1.000 € pro Ladepunkt bei Nutzung von Ökostrom. Bedingung: Der Förderantrag muss VOR der Umsetzung gestellt und genehmigt werden. Das Programm richtet sich an Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Kommunen & Versorger unterstützen weiterhin
Die Förderlandschaft ändert sich ständig, daher ist es wichtig, sich aktuell zu informieren. Trotzdem gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten für den Umstieg auf Elektromobiltität:
- Regionale Förderungen: Viele Städte und Gemeinden bieten eigene Programme an, deren Details (Fördersumme, Voraussetzungen etc.) sich allerdings häufig ändern.
- Energieversorger: Einige Energieversorger bieten – auch als Kundenbindungsmaßnahme – Rabatte oder spezielle Tarife für Wallbox-Besitzer an.
Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune und Ihrem Energieversorger über aktuelle Fördermöglichkeiten.
Oft gibt es spezielle Förderprogramme oder vergünstigte Konditionen für den Kauf und die Installation von Wallboxen. Auch lohnt sich ein Blick auf die Webseiten der Bundesländer und die Förderdatenbank der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, um einen Überblick über regionale und bundesweite Fördermöglichkeiten zu erhalten. Nutzen Sie diese Ressourcen, um keine Zuschüsse zu verpassen!
Förderung betrieblicher und kommunaler Ladestationen
Das Zuschussprogramm der KfW zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für Ladestationen an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen ist Ende 2021 ausgelaufen und wird – Stand heute – nicht fortgesetzt. Gefördert wurden damals Unternehmen und Kommunen, die Ladestationen für Elektrofahrzeuge an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen schaffen wollten.
Förderung durch das BMDV: Schnellladepunkte
Dafür fördert aktuell das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 06.07.2023 den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Gefördert werden die Errichtungskosten von nicht öffentlich zugänglichen, gewerblich genutzten Schnellladepunkten mit bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 300.000 Euro pro Unternehmen und Standort. Voraussetzungen sind u.a. eine Mindestladeleistung von 150 kW pro Ladepunkt, die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien und ein intelligentes Lademanagement.
Regionale und lokale Förderprogramme wie Charge@BW
Darüber hinaus gibt es zahlreiche regionale und lokale Förderprogramme einzelner Bundesländer, Städte/Gemeinden oder Energieversorger für die Installation von Ladeinfrastruktur.
Ein Beispiel ist das Programm "Charge@BW" in Baden-Württemberg, das die Installation von öffentlich zugänglichen und nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit bis zu 40 % der Kosten, maximal jedoch 4.000 € pro Ladepunkt, fördert. Antragsberechtigt sind Unternehmer, Vereine, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen. >> Wichtig: Anträge müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 gestellt werden!
Ein großes Manko für die Besitzer von E-Autos war der bisher eher schleppende Ausbau der Ladeinfrastruktur. Auch wenn dieser in den letzten Jahren an Fahrt aufgenommen hat, gibt es weiterhin Herausforderungen:
So existieren trotz einer stetig steigenden Anzahl an Ladepunkten noch immer regionale Unterschiede in der Verfügbarkeit, insbesondere in ländlichen Gebieten. Zudem ist der Ausbau von Schnellladestationen mit hoher Ladeleistung wichtig, um Langstreckenfahrten mit Elektroautos attraktiver zu machen.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 eine Million Ladepunkte zu errichten. Dieses ambitionierte Ziel ist notwendig, um den Umstieg auf Elektromobilität erfolgreich zu gestalten. Ob dieses Ziel erreicht wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Bereitstellung von Flächen, dem Netzausbau und der Investitionsbereitschaft der Unternehmen.
Warum wurde der Umweltbonus für E-Autos eingestellt?
Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts und der daraus resultierenden Haushaltskürzungen vorzeitig eingestellt.
Das Gericht hatte entschieden, dass die Bundesregierung Corona-Kredite nicht für andere Zwecke, wie den Klima- und Transformationsfonds, umwidmen durfte. Dadurch entstand ein Milliardenloch im Haushalt, das auch eben diesen Fonds betraf, aus dem der Umweltbonus finanziert wurde.
Um den Haushalt zu stabilisieren, beschloss die Bundesregierung daher, den Umweltbonus zum 18. Dezember 2023 einzustellen, obwohl er ursprünglich bis Ende 2025 geplant war. Diese Entscheidung hat zwar kurzfristig den Haushalt entlastet, könnte aber auch den Umstieg auf Elektromobilität verlangsamen, da der finanzielle Anreiz für den Kauf von Elektrofahrzeugen wegfällt..
Wird der Kauf von Hybrid- oder E-Autos noch gefördert?
Nein. Da der Umweltbonus für den Kauf von Elektroautos und Plug-in-Hybriden zum 18. Dezember 2023 eingestellt wurde, gibt es derzeit keine direkte staatliche Förderung mehr.
Allerdings gibt es weiterhin einige indirekte Fördermöglichkeiten und regionale Programme:
- THG-Quote: Besitzer von reinen Elektroautos können weiterhin von der THG-Quote profitieren, indem sie ihre eingesparten CO2-Emissionen verkaufen.
- Steuerliche Vorteile: Elektroautos sind weiterhin von der Kfz-Steuer befreit und haben, wie Plug-in-Hybride, eine geringere Dienstwagenbesteuerung.
- Regionale Förderprogramme: Einige Bundesländer und Kommunen bieten weiterhin eigene Förderprogramme für Elektrofahrzeuge an, die auch den Kauf von (auch gebrauchten) Elektroautos oder Plug-in-Hybriden unterstützen können.
Es lohnt sich also, sich über regionale Fördermöglichkeiten zu informieren und die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität zu verfolgen.
Was ist die THG-Quote?
Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) ist ein gesetzliches Instrument zur Förderung der Elektromobilität in Deutschland. Sie basiert auf der Idee, dass Besitzer von Elektrofahrzeugen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen und dafür belohnt werden sollten. Indem sie ihre eingesparten CO2-Emissionen verkaufen, erhalten sie eine jährliche Prämie.
Diese Prämie wird von Unternehmen ausgezahlt, die verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die Höhe der Prämie variiert je nach Anbieter und kann über Online-Plattformen verglichen werden.
Gilt die THG-Quote auch für Plug-in-Hybridfahrzeuge?
Nein, derzeit können Besitzer von Plug-in-Hybridfahrzeugen die THG-Quote nicht nutzen. Die THG-Quote ist eine Förderung, die ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge gilt, da diese deutlich weniger CO2-Emissionen verursachen. Da Plug-in-Hybride noch immer einen Verbrennungsmotor haben und somit auch fossile Brennstoffe nutzen, sind sie von dieser Förderung ausgeschlossen.
Es ist jedoch möglich, dass sich die Gesetzgebung in Zukunft ändert und auch Plug-in-Hybride in die THG-Quote einbezogen werden. Es lohnt sich daher, die Entwicklungen in diesem Bereich zu verfolgen.
Bekommen Unternehmen eine Förderung für den Aufbau einer E-Fahrzeugflotte?
Für Unternehmen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten beim Aufbau einer Elektrofahrzeugflotte:
- Förderrichtlinie Elektromobilität des BMDV: Diese Richtlinie fördert den Aufbau von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, einschließlich Schnellladestationen.
- Regionale Förderprogramme: Viele Bundesländer und Kommunen bieten spezielle Förderprogramme für Unternehmen an, die in Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur investieren.
- Steuerliche Vorteile: Unternehmen können von steuerlichen Abschreibungen für Elektrofahrzeuge und der geringeren Dienstwagenbesteuerung profitieren.
Wie finde ich heraus, ob ich für eine Förderung berechtigt bin?
Die Voraussetzungen für Förderungen sind je nach Programm unterschiedlich. Um herauszufinden, ob Sie für eine Förderung berechtigt sind, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Informieren Sie sich über die verschiedenen Förderprogramme: Recherchieren Sie online oder bei Ihrer Kommune, Ihrem Bundesland und Ihrem Energieversorger nach aktuellen Fördermöglichkeiten für Wallboxen.
- Prüfen Sie die Förderbedingungen: Lesen Sie die Richtlinien der einzelnen Programme sorgfältig durch. Achten Sie dabei auf die Zielgruppe, die technischen Anforderungen an die Wallbox, den Nachweis eines Elektrofahrzeugs oder die Nutzung von Ökostrom.
- Kontaktieren Sie die zuständige Stelle: Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich direkt an die Ansprechpartner der jeweiligen Förderprogramme. Sie können Ihnen genau sagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und wie der Antragsprozess abläuft.
Tipp: Nutzen Sie die Förderdatenbank der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, um einen Überblick über die verschiedenen Förderprogramme und deren Bedingungen zu erhalten: https://nationale-leitstelle.de/foerdern/
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags?
Die Bearbeitungsdauer eines Förderantrags variiert je nach Förderprogramm und Antragsvolumen. In der Regel dauert es einige Wochen bis Monate, bis über einen Antrag entschieden wird. Informieren Sie sich bei der jeweiligen Förderstelle über die voraussichtliche Bearbeitungszeit.