Drohnenführerschein
Alle wichtigen Infos zur Pilotenregistrierung und zum Kompetenznachweis A1/A3
Aktualisiert: 23.06.2022 | Lesedauer: 2 Minuten
Bei vielen Modellflugbegeisterten, die gerne mit Coptern fliegen, hat die neue EU-Drohnenverordnung für Unbehagen gesorgt. Dabei ist die Sache halb so wild, wie sie im ersten Moment scheinen mag.
Das liegt daran, dass die umfangreiche Verordnung, die seit dem 1. Januar 2021 gültig ist, alle Bereiche der unbemannten Luftfahrt abdecken muss.
Für Menschen, die einfach nur mit ihrer Drohne im Außenbereich fliegen und Spaß haben wollen, haben wir die wichtigsten Fakten kurz und knapp zusammengefasst.
Pilotenregistrierung
Offiziell heißt die Pilotenregistrierung „UAS-Betreiberregistrierung“. Sie ist aber nur dann erforderlich, wenn die Drohne mit einer Kamera ausgerüstet ist oder eine Drohne ohne Kamera 250 g und mehr wiegt. Die Registrierung wird online beim Luftfahrtbundesamt (LBA) durchgeführt und ist mit ein paar Klicks in wenigen Minuten erledigt. Danach erhalten Sie eine Registrierungsnummer (eID-Nummer), die am Modell anzubringen ist.
EU-Kompetenznachweis (umgangssprachlich kleiner Drohnenführerschein)
Wenn die von Ihnen eingesetzte Drohne 250 g oder mehr wiegt, benötigen Sie neben der Registrierung noch einen Kompetenznachweis. Für Privatleute, die ihre Drohnen nur zum Spaß fliegen, ist der Kompetenznachweis A1/A3 entscheidend. Dieser Nachweis kann ebenfalls beim Luftfahrtbundesamt erworben werden. Die Prüfungsvorbereitung als auch die Prüfung können einfach, zeitsparend und gegen eine Gebühr von derzeit 25,- Euro online durchgeführt werden.
Voraussetzungen für den Einsatz aktueller Copter
Modell | UAS-Betreiberregistrierung | Kompetenznachweis A1/A3 | Haftpflichtversicherung |
---|---|---|---|
Ryze Tech Tello | X | -- |
X |
DJI Mini | X | -- | X |
DJI Air | X | X | X |
DJI Mavic | X | X | X |
DJI Racecopter | X | X | X |
Revell Go! Video Pro | X | -- | X |
Erläuterung zur Tabelle: (X) = erforderlich; (--) nicht erforderlich.
EU-Drohnenverordnung einfach erklärt
Laut EU-Drohnenverordnung gibt es aber nicht nur die Betreiberregistrierung und den EU Kompetenznachweis A1/A3. Es gibt noch weitere Gewichtsklassen und auch unterschiedliche Einsatzszenarien. Diese erfordern dann auch weiterreichende Kompetenzen und andere Nachweise, wie z.B. das EU Fernpiloten-Zeugnis A2 (großer Drohnenführerschein). Auf unserer Infoseite zur EU-Drohnenverordnung haben wir alle wichtigen Informationen rund um die EU-Drohnenverordnung für Sie zusammengestellt.