Qualität & Verbraucherschutz
Unser Qualitätsversprechen
Verbraucherschutz steht für Conrad an oberster Stelle. Wir legen größten Wert auf Qualität, Sicherheit und Umweltschutz - von Design bis Recycling.
Gemeinsam mit unseren Lieferanten setzen wir auf transparente und gesetzeskonforme Angaben zur Produktherkunft. Wir achten beim Einkauf streng auf die Einhaltung von Ökodesign-Vorschriften (2009/125/EG und EVPG), um Umweltbelastungen über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts zu mindern und überprüfen als Importeur in die EU die Einhaltung entsprechender Vorgaben im Zuge regelmäßiger Qualitätskontrollen.
Wir arbeiten daran, den Anteil an Produkten mit nachweisbaren Umweltvorteilen in unserem Sortiment zu erhöhen und gestalten unsere Verpackungsmaterialien sowie Versand so umweltfreundlich wie möglich. Wir fördern die Kreislaufwirtschaft und setzen uns für Recycling und eine umweltgerechte Entsorgung ein.
REACH-Verordnung
Die EU-Chemikalienverordnung REACH hat zum Ziel, die Gesundheit der Menschen sowie die Umwelt vor möglichen chemikalisch-bedingten Risiken zu schützen.
Conrad ist sich der Pflichten, welche sich aus dieser Verordnung in der EU ergeben, bewusst und verpflichtet daher alle Lieferanten vertraglich dazu, die Anforderungen der REACH-Verordnung (als Hersteller oder Inverkehrbringer) einzuhalten.
Als Distributor besteht für Conrad selbst keine Registrierungspflicht von Stoffen und Zubereitungen nach der REACH-Verordnung. Somit kann sich Conrad bei der Weitergabe entsprechender Informationen rein auf die Angaben der jeweiligen Hersteller/Lieferanten beziehen und keine Garantie oder Gewährleistung zur Richtigkeit dieser Angaben leisten.
Informationen zur REACH Verordnung
RoHS-Richtlinie
Die RoHS-Richtlinie beschränkt die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Conrad Electronic ist sich der Pflichten, die sich aus dieser Richtlinie in der EU ergeben, bewusst. In diesem Zusammenhang hat Conrad Electronic alle seine Lieferanten vertraglich verpflichtet, die entsprechenden Anforderungen (als Hersteller oder Inverkehrbringer) ebenfalls einzuhalten.
Elektronische Komponenten, die den Anforderungen der RoHS-Richtlinie laut Herstellerangaben entsprechen, sind auf der Conrad-Beschaffungsplattform gekennzeichnet.
Conrad als Distributor bezieht sich bei der Kennzeichnung auf die Angaben der Lieferanten/Hersteller. Solange kein ausreichender Nachweis seitens des Lieferanten vorliegt, werden die betreffenden Artikel nicht gekennzeichnet. Conrad leistet keine Garantie oder Gewährleistung auf die Richtigkeit dieser Angaben.