Recycling & Entsorgung
Entsorgung von Elektroaltgeräten (nach dem ElektroG)
Elektroaltgeräte enthalten sowohl wertvolle Ressourcen, die durch Recycling weiter genutzt werden können, als auch Schadstoffe, welche bei unsachgemäßer Entsorgung zu großen Umweltproblemen führen können. Aus diesem Grund sind Verbraucher*innen gesetzlich verpflichtet, Elektroaltgeräte ordnungsgemäß zu entsorgen.
Bei der Initiative PlanE können Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren, wie Sie Elektromüll einfach und richtig entsorgen können.
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die von dieser Regelung betroffen sind, müssen mit diesem Symbol gekennzeichnet werden. Es weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht in den Hausmüll, sondern an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle zu entsorgen ist.
Als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten ist Conrad gesetzlich zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten in haushaltsüblichen Mengen verpflichtet. Dies ist nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und unabhängig von den “ElektroG-Kategorien”.
Elektroaltgeräteentsorgung (Information zur Rücknahmeverpflichtung)
Entsorgung von Batterien (nach dem Batteriegesetz BattG)
Batterien und Akkus enthalten sowohl wertvolle Ressourcen als auch Schadstoffe. Aus diesem Grund sind Verbraucher*innen gesetzlich zur Rückgabe an zugelassene Sammelstellen verpflichtet. Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen.
Verbrauchte Batterien und Akkus können bei kommunalen Sammelstellen bzw. Recyclinghöfen oder überall im Handel, wo Batterien/Akkus verkauft werden, kostenlos zurückgegeben werden. Conrad Electronic hat sich dem Rücknahmesystem REBAT angeschlossen und ist bei der „Stiftung Elektro-Altgeräte Register“ (EAR) mit der Reg.-Nr. 45097512 gemeldet. Selbstverständlich ist die Rückgabe auch an unserem Versandlager sowie über die Sammelsysteme in einer unserer Conrad-Filialen möglich.
Betroffen sind alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Das Gesetz gilt also auch für Batterien, die in Produkten eingebaut oder beigefügt sind.
FAQs zur Batterieentsorgung
Entsorgung von Altlampen
Die meisten Lampen/Leuchtmittel enthalten Schadstoffe, aber auch wertvolle Ressourcen. Verbraucher*innen sind deshalb gesetzlich verpflichtet, sie an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben.
Sammelstellen für Altlampen finden Sie über die Plattform take-e-back. Alternativ können Energiesparlampen, LED-Lampen oder Leuchtstofflampen aus privaten Haushalten nach wie vor auch in den Conrad-Filialen kostenlos abgegeben werden.
Die Rücknahmeboxen werden von Lightcycle zur Verfügung gestellt und sind im Eingangsbereich unserer Filialen zu finden.
FAQ zur Altlampenentsorgung
Entsorgung von Verpackungen (nach dem VerpackG)
Als Online-Händler sind wir uns unserer Verantwortung für Verpackungen bewusst. Wir setzen deshalb nicht nur auf umweltfreundliche Verpackungsmaterialien. Mit Sammelsystemen in unseren Filialen tragen wir dazu bei, dass Verpackungen recycelt und fachgerecht entsorgt werden. Als Inverkehrbringer von Verpackungen ist Conrad auch bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert. Die Registrierungsnummer lautet: DE5948962087685.
Die gesetzliche Anforderung der Beteiligung an einem Dualen System hat Conrad Electronic SE mit der Firma Landbell AG geregelt.