Verpackung
Garantiert weniger Abfälle: Das Verpackungsgesetz
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) bezweckt, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Verpackungsabfälle sollen vorrangig vermieden und darüber hinaus einem Recycling zugeführt werden. Außerdem regelt das Verpackungsgesetz die Pflichten, die beim Inverkehrbringen von Verpackungen zu beachten sind.
Conrad Electronic wird die Verpflichtungen aus dem VerpackG erfüllen bzw. einhalten und hat in diesem Zusammenhang alle Lieferanten vertraglich verpflichtet, die entsprechenden Anforderungen ebenfalls einzuhalten. Im Rahmen dieser Gesetzgebung hat sich Conrad Electronic SE bei der zentralen Stelle (LUCID) registriert.
Die Registrierungsnummer lautet: DE5948962087685
Conrad Electronic SE hat die gesetzliche Anforderung „Beteiligung an einem Dualen System“ mit der Firma Landbell AG geregelt.
Information für den Kunden
Verkaufsverpackungen dürfen nicht im Restmüll (Mülltonne) entsorgt werden, sondern müssen über die bereits vorhandenen Sammelsysteme (z.B. Papiertonnen oder Gelber Sack) gesammelt und entsorgt werden. Dazu gehören auch die Conrad Versandkartonagen und Service-Verpackungen (Tragetaschen).
Selbstverständlich können auch die Sammelsysteme in unseren Filialen benutzt werden.