Versicherung für E-Scooter
E-Scooter: Auf die Plätze,fertig los!
Lange Zeit waren im öffentlichen Straßenverkehr lediglich E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 Kilometern pro Stunde erlaubt. Mit der 2019 vom Bundeskabinett abgesegneten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung hat die Regierung eine neue Fahrzeugklasse eingeführt. Die umgangssprachlich E-Scooter-Gesetz genannte Regelung betrifft im Wesentlichen stehend gefahrene Roller mit einer Lenk- oder Haltestange, die Geschwindigkeiten zwischen 6 und 20 Kilometern pro Stunde erreichen.
Seit dem 13. Juni 2019 dürfen E-Scooter legal gefahren werden - vorausgesetzt, sie haben eine Betriebserlaubnis (ABE).